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FYI: Keine Event-Veranstalterhaftung wegen Hörschäden

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Super!

Ich kenne ein älteres Urteil, welches zum gleichen Ergebnis gekommen ist.

Wer Interesse an dem Urteil hat, dem kann ich das gerne mal zufaxen. Vor Mittwoch wird das aber nix.

Viele Grüße
 
Die Überschrift vom Thread ist aber trügerisch gewählt.

"Denn es zeigt unmissverständlich auf, dass ein Veranstalter für Besucherschäden nicht haftet, sofern er seine Verkehrssicherungspflichten einhält."

Das ist noch der wichtige Satz. Klar, wer Vorschriften einhält ist erst mal aus dem Schneider. Wer sich aber nicht daran hält, der muss dafür gerade stehen:

"[...] im Falle einer pflichtwidrig lauten Beschallung seine Verkehrssicherungspflicht verletze und für die hierdurch entstandenen Hörschäden hafte."
 
00Schneider schrieb:
Die Überschrift vom Thread ist aber trügerisch gewählt.

"Denn es zeigt unmissverständlich auf, dass ein Veranstalter für Besucherschäden nicht haftet, sofern er seine Verkehrssicherungspflichten einhält."
Und nicht nur das.
der das LG-Urteil kommentierenden Website schrieb:
So hat das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 1.12.2004 - Az.: 6 O 4537/03) erst kürzlich entschieden, dass ein Veranstalter für Hörschäden von Besuchern, die jene aufgrund zu lauter Beschallung erleiden, selbst dann haftet, wenn nicht der Veranstalter, sondern die Tontechniker des Künstlers für die Beschallung zuständig waren.
Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil der TT des Künstlers nicht zwingend als "Erfüllungsgehilfe" des Veranstalters anzusehen ist, für dessen Verhalten er nach Auffassung der Richter dennoch :eek: einzustehen hat.
 

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