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Kaufvertrag

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domnikl
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Ich hoffe mal das ist das richtige Forum für diesen Thread.

Folgender Fall: ich habe bei einem Online-Händler eine Gitarre gekauft per Lastschrift, Geld wurde abgebucht nach einem Tag kam eine Email, die Gitarre wird innerhalb von 2-3 Tagen versendet. Nachdem nach 6 Tagen nichts kam, nochmal hingeschrieben und nach dem Status gefragt, da haben sie mir geantwortet, es ist ein Fehler an der Gitarre aufgetreten, sie müssen eine neue bei deren Händler bestellen. Finde ich schonmal eine Frechheit, dass ich das nicht sofort erfahre, sondern erst nachdem ich angefragt hab. :mad:

Nun meine Frage: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Gitarre nicht innerhalb von 2 Tagen geliefert wird, oder muss ich da eine andere Frist einhalten. Bin mir da nicht ganz sicher, es gibt aber doch bestimmt einige BWLer hier, die das wissen.

Dominik
 
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Ich hoffe mal das ist das richtige Forum für diesen Thread.

Folgender Fall: ich habe bei einem Online-Händler eine Gitarre gekauft per Lastschrift, Geld wurde abgebucht nach einem Tag kam eine Email, die Gitarre wird innerhalb von 2-3 Tagen versendet. Nachdem nach 6 Tagen nichts kam, nochmal hingeschrieben und nach dem Status gefragt, da haben sie mir geantwortet, es ist ein Fehler an der Gitarre aufgetreten, sie müssen eine neue bei deren Händler bestellen. Finde ich schonmal eine Frechheit, dass ich das nicht sofort erfahre, sondern erst nachdem ich angefragt hab. :mad:

Nun meine Frage: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Gitarre nicht innerhalb von 2 Tagen geliefert wird, oder muss ich da eine andere Frist einhalten. Bin mir da nicht ganz sicher, es gibt aber doch bestimmt einige BWLer hier, die das wissen.

Dominik

Erstmal hat das wenig mit BWL sondern nur was mit Jura zu tun. Mein zweiter Tipp ist, die Frage in einem Juraforum im Internet zu stellen, wo Anwälte und so sind, die von sowas richtig Ahnung haben. So gehts du auch sicher, richtige Antworten zu bekommen.

Oft wird ja Internethandel noch anders betrachtet, als der Kauf im Geschäft. Da ist es so, dass für einen Rücktritt schon gewisse Dinge zutreffen müssen. Hab die aus meinem Juraunterricht der Schule aber nicht mehr im Kopf...und ich find mein BGB gerade nicht. Falls ich es finde und was herrausfinde poste ich das gerne...aber das ist dann auch ohne Gewähr!

Wie gesagt mein Tipp: Juraforen

Beispiele gegoogelt: http://www.juraforum.de/
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewf/15,0.html
http://forum.jurawelt.com/

Hoffe, dass ich dir so ein wenig helfen konnte

mfg Booster
 
Schreib denen doch einfach, dass du die Bestellung stornieren willst. Wenn sie das nicht machen, und dir die Gitarre schicken, kannst du sie ja eh innerhalb 2 Wochen zurücksenden.
 
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Grundsätzlich sollte man sich die AGBs von Händlern anschauen und dort mal nach dem Fernabsatzgesetz schauen. Da sind die Rücktrittsmöglichkeiten genau beschrieben.

Daher closed!


Topo :cool:
 
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