Nachdem bei mir gestern das Internet nicht ging, nochmal mein Nachtrag dann

Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn der Verkäufer dir eine Bestellbestätigung geschickt hat. Das Angebot auf dessen Homepage ist ja nur eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung, ein Kaufgebot abzugeben, genauso, wie wenn du einen Katalog vor dir liegen hast. Hier ist der Vertrag nicht dann geschlossen, wenn du deine Bestellung abgibst. Das Abgeben der Bestellung ist der erste Schritt auf die "invitation ad offerendum", der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dir eine Bestellbestätigung schickt, da dann beide Seiten ausdrücklich bestätigt haben, den Kaufvertrag abschließen zu wollen.
Ein einfacher Rücktritt vom Kaufvertrag ist sonst eigentlich nur wegen Irrtums möglich, also falls beispielsweise die Sekretärin irgendwas falsch verstanden hat und dementsprechend ein Kaufvertrag falsch aufgesetzt wurde, der urpsrünglich eigentlich anders vereinbart war. Ansonsten kann der Käufer nur zurücktreten, falls es um extremere Dinge geht, wie wenn der Kunde nicht zahlt (auch hierzu sind aber erstmal Mahnungen vonnöten, bevor er zurücktreten kann).
Für mich ist das ein ganz normaler Kaufvertrag.
Zudem ist es hierfür meines Wissen nicht nötig, dass du schon gezahlt hast, beim Zustande kommen eines KV ist es nur wichtig, dass die eine Partei das Angebot abgibt (also du: "ich will Snare kaufen") und die andere Partei das Angebot annimmt (Verkäufer: "ich verkaufe dir die Snare"). Fertig abgewickelt ist der KV dann natürlich erst, wenn gezahlt und geliefert wurde, aber zustande gekommen ist er definitiv und davon kann nicht so einfach zurückgetreten werden. Und in Zeiten des Internets ist das komplett egal, ob du da nachts die Mail mit deiner Anfrage schickst oder während der Geschäftszeiten. Jetzt müsste halt allerdings nachgeschaut werden, wann der Verkäufer die Bestellbesätigung geschickt hat, wenn das nämlich erst am nächsten Morgen war, NACHDEM der Kunde im Laden die Snare gekauft hat, siehts wieder anders aus.
Zudem sollte man noch unterscheiden: hast du eine BESTELLbestätigung bekommen oder erstmal eine EINGANGSbestätigung über den Auftrag? Ich bin da zwar kein Profi, aber ich denke, bei zweiterem ist dann noch kein KV geschlossen, da dies ja nur eine Bestätigung ist, dass deine Mail angekommen ist.
Btw.: was ist hier der Unterschied zwischen Bestellbestätigung oder Auftragsbestätigung? Klingt für mich irgendwie ziemlich gleich...