Hallo Sinco, 
bitte nimm einleitend zur Kenntnis, dass ich 
kein Jurist bin. 
Ich kann dir also nur einen 'zwischenmenschlichen Rat' geben. 
Die Foren-Regeln machen das ja auch schon deutlich. 
Also ... da ich die Antwort nicht aus dem Kopf wusste, aber mich das 
Thema interessierte, habe ich mal das getan, was du übrigens ebenfalls 
hättest machen können: ich habe recherchiert. 
Ich habe per Google "Soundverleih" und "P.A. verleih" eingegeben 
und mir dann die AGB dieser Firmen angesehen. 
Es handelt sich um 
BEISPIELE, die ich 
zufällig gefunden habe! 
Diese Beispiele sind also 
nicht repräsentativ! 
Also wieder: das ist 
kein rechtsverbindlicher Ratschlag, sondern nur 
ein Hinweis. 
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Kurz vorweg: 
Allgemein sieht die Lage so aus: 
Über allen AGB steht das Gesetz. 
Wenn das Gesetz etwas sagt, ist das sozusagen 'mehr wert' als 
jede AGB. 
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In diesem Fall 
macht es auf mich persönlich den Eindruck, 
als wäre es per Gesetz OK, wenn der Mieter die Haftung übernimmt. 
DENN ich habe folgende, beispielhafte Passagen gefunden. 
Und ich VERMUTE, dass diese Firmen alle nach dem Gesetz handeln: 
Beispiele: 
Ausschnitte aus den AGB einiger Firmen: 
http://noisy-musicworld.com/assets/files/Store_Verleih_AGB.pdf
(Siehe 3.: Preise und Kautionen)
"Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird die noisy musicworld GmbH die 
Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im 
Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. 
Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der 
Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet. 
Der Kunde haftet jedoch bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten 
Kaution. Darüber hinaus ..." 
http://www.sh-sound.de/23-0-agb.html 
(Verleih AGB, Punkt 2) 
"2. Bei Beschädigung, Verlust, Zerstörung, Verschmutzung, unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung werden die anfallenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Bei einem Totalschaden wird der Neupreis geltend gemacht."
http://www.sound-verleih.de/index2.htm 
(Punkt 3.) 
"3.) Die Anmietung erfolgt auf eigene Haftung. Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl der Geräte und Zubehör." 
Hier ist eine interessante Formulierung: 
http://www.ms-showtechnik.net/index.php
§7 d) besagt: "Für Schäden am Equipment haftet ausschließlich der Mieter (nach BGB), auch wenn sie
durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden." 
Man beachte: "
nach BGB". Das bedeutet, diese Firma bezieht sich auf das 
'
Bürgerliche 
Gesetz
buch'. Offenbar steht dort etwas drin, was die AGB dieser 
Firma sozusagen 'unterstützt'. 
Ich würde dir empfehlen: Kläre 
direkt (also persönlich) und freundlich mit dem Vermieter, 
wie die Rechtslage ist. 
Rufe doch einfach vorher mal bei ein paar anderen Verleih-Firmen an, wie die 
einen solchen Fall handhaben. 
Und wenn du merkst, dass dieses Vorgehen 'normal' ist, ... dann wirst du wahrscheinlich 
für den Schaden aufkommen müssen. 
Ich meine ... immerhin ist er auch auf 
deiner Veranstaltung entstanden und 
nicht beim Vermieter im Lager. 
... Wenn du bei so etwas sicher gehen willst, ... aber gut, mindestens 
das hast du 
wahrscheinlich jetzt auch gelernt ... solltest du dir natürlich 
vorher die AGB genau 
ansehen oder mit dem Vermieter besprechen 'Was wäre, wenn das Zeug kaputt geht'. 
Also, viel Glück in dieser Sache. 
Und noch mal: Das war ein 'kumpelhafter Ratschlag'! 
... 
Keine rechtsverbindliche Aussage ... 
Alles Gute & Grüße 
Nils