Preisentwicklung, Wechselkurse evt. Auswirkungen

  • Ersteller schnitzolaus
  • Erstellt am
Dort steht etwas über seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang. Mein Beitrag enthielt einen Link. ;-)

P.S.: Auch ich würde meine heute ausgeübte Tätigkeit nicht mehr unbedingt mit der Bezeichnung meines seinerzeitigen Ausbildungsberufs beschreiben wollen.
 
Ja aber man kann Kaufmann auch erlernen. Das ist ja schon was anderes als wenn man automatisch Kaufmann wird. Oder Irre ich mich da jetzt ?
 
Es geht mir aber um den Titel, nicht um Erfahrung. Das er das kann ist ja offensichtlich :rolleyes:

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach § 1 Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. „Das HGB betrifft also nicht den Kaufmann im wirtschaftlichen Sinne, sondern den Kaufmann im Rechtssinne.
 

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