Retouren Amp

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yeahitsphilipp
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Also ich hab vor mir beim Music Store einen Amp aus ner Retoure zu kaufen weil er so 70€ billiger zu haben ist, jedoch meinte ein Freund von mir in der Schule der schon ziemlich lange Gitarre spielt, dass mit den Retouren meistens etwas nicht in Ordnung ist und das ich die Finger von dem Angebot lassen soll. Was denkt ihr?
 
Eigenschaft
 
Du hast auf den amp ein 14-tägiges rückgaberecht. Wenn etwas nicht in ordnung ist (was ich allerdings nicht glaube, weil es sonst dabei stehen würde) kannst du ihn in dieser zeit zurückgeben.
 
An den Teilen ist nichts dran.

Das sind lediglich Teile die Zurückgekommen sind, da unüberlegte Käufer geordert haben und dann meinten das Teil aufgrund des gesetzlichen Rückgaberechtes (Fernabsatzgesetz) zurück geben zu können.
Daraus resultiert das Prob dass meist die OVP im arsch is un evt der Amp ne kleine schramme im Tolex hat (das muss nicht sein!), dadurch kannste das Dingen aber nimmer als "neu" verkaufen, somit musste es auf diesem Wege verkaufen.
 
als ich bei thomann meine retour ware reparieren lasen wollte (garantie-anspruch weil diverse einflüsse:redface:, aber im tadellosen zustand gekauft) ham die mir weiß gemacht, dass es darauf keine garantie gibt! Generell!
weiß nicht ob das immer so ist....bei mir war es so....also meiner meinung: vorsicht, wenn man die garantie mal braucht....
 
dann haben die dir bei thomann einen bären aufgebunden.
auch auf solche ware gibt es 24 monate gewährleistung!
zumindest aber die einjährige gewährleistung. die muss es geben
 
gewährleistung ist aber etwas anderes als garantie... gewährleistung hat nichts mit umtausch zu tun, sondern ist nur eine sache des herstellers nicht des verkäufers.

allerdings gelten 2 wochen umtausch recht auf alle internet käufe ! und bei T. geben sie sogar eine 30 tage geld zurück "garantie" was aber eine kulanz von T. ist und nichts mit recht zu tun hat.

auszug aus wiki :
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)

man betone das FREIWILLIG bei garantie ;)

und @ topic :

ich hatte bei T. auch einen B-ware amp bestellt und zwar einen rivera. Dieser war anscheinend nicht reperiert worden sondern einfach weiter verkauft da das bias poti nicht funktionierte und die röhren heller als meine glühbirnen glühten.... als B-ware immer mit vorsicht genießen vorallem bei elektronischen geschichten immer alles kontrollieren und genau durchsehen ob und was für mängel vorhanden sind weil nach ablauf des internet umtauschrechtest kannst du nur mehr die gewährleistung in anspruch nehmen und d.h. reperatur beim hersteller
 
ich habe extra "gewährleistung" geschrieben, weil die immer gern zitierten "24 monate garantie" keine garantie ist, sondern eine 24 monatige gewährleistung (meines wissens nach). auf den unterschied hast du ja schon hingewiesen.

[edit]
der letzte Teil deines Posts ist aber falsch. Als Privatkunde hat man die Wahl, ob man die Reperatur oder ggf. den Umtausch über den Händler oder über den Hersteller abwickeln will. Auch wenn Händler immer gerne was anderes erzählen, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet gewährleistungsfälle abzuwickeln, wenn es der Kunde so will.

Dann gibts aber halt noch die sache mit der nachweispflicht. aber das lass ich mal aussen vor, weil das nichts mit der fragestellung zu tun hat...
 
und was meinst du mit abwickeln ? der händler schickt das teil ein zum hersteller fertig.... ;) so macht es jeder größere händler warum sollte er sich auch mehr antun ? es liegt nicht in seiner pflicht....umtauschrecht hast du nur wenn die reperatur einfach eine unverhältnissmäßig lange frist bedeuten würde oder nicht behebbare mängel vorliegen. ansonsten hat der hersteller sehr wohl die möglichkeit mängel zu beheben...
 
genau so siehts aus. mit "abwickeln" meinte ich reperaturversuche bzw. wirklich das einschicken zum Hersteller.
Viele große Händler (nicht auf musikläden bezogen, sondern allgemein) erzählen ihren kunden gerne, daß sie für diese fälle nicht verantwortlich sind, sondern daß der kunde das gerät nur an den hersteller schicken kann.

wie oben schon gesagt: das, was du geschrieben hast, stimmt. ich habs halt nur nochmal ergänzt
 
Also grundssätzlich kommt die Gewährleistung, sowie die Garantie vom Hersteller bzw. der Hersteller muss dem Gesetz nach Gewährleisten dass das Gerät mindestens 6Monate läuft. Darüber hinaus kann der Hersteller noch eine Garantie geben (idR 2-3Jahre). Falls nun ein Defekt auftritt muss der Verbraucher nach der Gewährleistung nachweisen dass der Defekt ein Gerätebedingter defekt ist und nicht von ihm verursacht.

Davon abgesehen können Händler wie der Music Store dann eine "Hausgarantie" geben, da sie das Gerät im Schadensfalle selber reparieren können. Ein Defekt während der Gewährleistung oder der Herstellergarantie dagegen wird immer im Werk oder einer authorisierten Hersteller-Werkstatt vollzogen.


...so müsste eig richtig sein.
 

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