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Songvorschau ab wieviel Sekunden Gemapflichtig?

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Megastar
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wie sieht das mit songvorschau gemapflichtiger musik aus. gibt es eine bestimmte zeit die man songs kostenlos als vorschau abspielen kann?

im konkreten fall wäre das ein werbenetzwerk auf dem flashbanner angeboten werden, die bei mouseover eine kurze songvorschau abspielen. ist eben die frage, wie lang darf die vorschau höchstens sein, damit sie für den publisher nicht gemapflichtig wird.
 
Eigenschaft
 
GEMA wird sofort fällig, egal wie lang der Schnipsel ist.
 
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Ich hab mal was von 16 Takten gehört - ob da aber was dran ist weiß ich nicht:confused:
 
Nein, da ist nichts dran. GEMA wird sofort fällig (außer im Sondertarif zur Eigenpräsentation, wenn der Song also von einem selbst ist).
 
in dieser hinsicht ist die gema echt noch spielverderber. sie könnte es ja auch so handhaben, dass eine gebührenfreie vorschau von 15 sekunden gewährt wird, wenn sie in direktem zusammenhang mit dem kaufprodukt steht, und eindeutig als produktwerbung zu vernehmen ist.
 
Grade bei Werbung wäre das doch der Niedergang von Musikern. Diese würden dann nähmlich nicht bezahlt. Klar ist die GEMA nicht der goldene Ritter, der über alles seine schützende Hand hält, aber in letzter Zeit hat sich auch eine Abart entwickelt mit der Musik anderer umzugehen, dass ich nur den Kopf schütteln muss. Hauptsache nichts bazahlen; das scheint die Devise vieler Nutzer. Aber einen Latte bei Starbucks für 3,50€ zum mitnehmen.

Selbst beim kleinsten Soundschnipsel wird eine Gebühr fällig. Dank TuneSat wird auch immer konsequenter ausgeschüttet.
 
Grade bei Werbung wäre das doch der Niedergang von Musikern. Diese würden dann nähmlich nicht bezahlt.

verstehe das prinzip nicht...man soll dem künstler auch noch geld dafür bezahlen, dass man für sein kaufprodukt direktwerbung macht? ... beispiel: mp3-widget von amazon-webservice
 
nein nein, gemeint war war es so: Wenn z.B: Becks seine Werbung im TV schaltet und dabei der Song Sail Away gespielt wird dann verdient der Urheber(?) mit daran :)
 
Schaut doch einfach bei der GEMA nach:

7. Hörproben
Sofern der zu lizenzierende Dienst dem Endnutzer
zum Zweck der Förderung des Verkaufs von Downloads
die Möglichkeit einräumt, Ausschnitte von Werken des
GEMA-Repertoires mit einer Länge bis zu 90 Sekun-
den im Streaming-Verfahren und ohne Möglichkeit de
r endgültigen Abspeicherung auf einem Speicherme-
dium des Endnutzers abzurufen (sog. „Hörproben“), gelten folgende Vergütungsbestimmungen:



für einen zu lizenzierenden Dienst mit bis zu 1 Mio. Einzel-Downloads EUR 187,50 / Jahr

für einen zu lizenzierenden Dienst mit bis zu 10 Mio. Einzel-Downloads EUR 625,00 / Jahr

für einen zu lizenzierenden Dienst mit über 10 Mio. Einzel-Downloads EUR 2.500,00 / Jahr


Tarif: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_vra/tarif_vr_od7.pdf

Das setzt aber voraus, dass jemand Gemapflichtiges Material nutzt: Also wer selbst Mitglied bei der Gema ist oder Musik z.B. covert, welches von einem GEMA-Mitglied geschrieben wurde.

Das mit der Eigenwerbung habe ich nicht gefunden. Weiß da jemand mehr? Mir ist da nur die "Erstauflage" von 500 CD's für Mitglieder mit eigenem Repertoire bekannt - was ja auch viele nutzen. (Tarif für) Shop-Eigenwerbung via Stream ist mir nicht bekannt.
 

danke. das ist ja schon mal ein wegweiser. werde dann in meinem konkreten fall bei der gema nachfragen.

trotzdem bin ich der meinung, dass es schon ziemlich dreist ist geld dafür zu verlangen, dass ein produkt auch noch beworben wird. das käme gleich, wenn ich bildercontent auf meiner webseite verkaufe und die autoren für die bildvorschau auch noch vergüten muss.
 
Das mit der Eigenwerbung habe ich nicht gefunden. Weiß da jemand mehr? Mir ist da nur die "Erstauflage" von 500 CD's für Mitglieder mit eigenem Repertoire bekannt - was ja auch viele nutzen. (Tarif für) Shop-Eigenwerbung via Stream ist mir nicht bekannt.

Der Fachbegriff ist "Eigenpräsentation" (so wie ich vorhin geschrieben habe), da hast Du mit Google sicher sehr aussagekräftige Treffer.
 
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Also solange der Urheber Mitglied bei der GEMA ist, musst du immer bezahlen. Manche Musiker sind aber nicht bei der GEMA und bieten Musik "auf Bestellung" an. Je nach deinen Bedürfnissen kannst du ja auch nach lizenzfreier Musik suchen.
 
Verstehe schon... aber die Werbung machst Du letztendlich nicht für den Künstler, sondern für Deinen Musikshop. Wenn Du einen Bilderladen hättest, würdest Du auch für das Schaufenster bezahlen müssen. Der Künstler im Musikshop ist Dein Lieferant, nicht aber Dein Kommissionär oder Werbepartner.
 
Also ich bin mit meiner Suche nicht fündig geworden...

Die konkrete Situation ist:
Eine kleine poplige Coverband zahlt brav Gema bei allen Auftritten.
Nun soll auf der Homepage der Band mal das eine oder andere Beispiel als Video zu sehen sein.
Also ein Video von einem Auftritt, für den Gema bezahlt wurde.

Das darf meines Wissens nicht in voller Länge ins Netz gestellt werden (oder doch???)
Und deshalb meine Frage n dem Zusammenhang:

darf ein Beispielvideo von z.b 20 Sekunden Länge gezeigt werden, bzw. dann eine Art Trailer mit einem längeren Zusammenschnitt kurzer Ausschnitte???

Mann Mann ist das ein Gewürge mit der Gema.
 
Beim Urheberrecht ist sehr oft von der "Öffentlichen Zugänglichmachung" die Rede...

Wenn für den Auftritt GEMA bezahlt wurde, dann ist das Geld dafür geflossen, dass der Song dort dem Publium öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Wenn der Song außerdem im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden soll wie mit dem Video auf der Homepage, dann hat das mit dem Auftritt nichts mehr zu tun. Das ist egal, ob für den Auftritt schon GEMA bezahlt wurde. Fürs Internet wird erneut GEMA fällig. Meine Aussage von vor zwei Jahren, dass es auf die Länge des Schnipsels nicht ankommt, gilt immer noch.
 
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Hi Balladenrocker,
das hier ist der aktuell für Dich gültige Tarif - sofern Du GEMA-relevante Songs coverst, wovon ich jetzt mal ausgehe:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_vr_w_i.pdf

Für den von Dir genannten Zweck ist der Bereich II / Kategorie 3 anzuwenden (162,80 € zzgl. 7 % UST / aktuell: 2015). Das ist die Mindestvergütung für den Bereich den Du abdeckst (Promoclips, die dem Zweck dienen, Veranstalter von Deiner Livequalität als Band zu überzeugen und Gigs zu generieren / UND: Musik ist integraler Bestandteil Deiner Bandwebsite!).

In den oben verlinkten pdf-files der GEMA die - nachdem sie aus 2013 stammten - nicht mehr online verfügbar sind, standen früher maximale Clickzahlen drin (12 Monate à maximal 10.000 Clicks/Monat bzw. 120.000 Jahresclicks). Das ist auch inzwischen überholt. Wird mit einer Site Umsatz generiert, dann gelten die im oben verlinkten Tarif genannten Prozentsätze als Lizenzforderung (darunter fallen aber nur relativ wenige Sites).

Das Gros der Bands, für die Du hier sprichst, kommt aber weder der Streaming- noch der komerzielle Songverkaufsaspekt zum tragen.

UND: Du kannst im Rahmen der Lizenzierung natürlich auch ganze Songs online einbetten und musst Dich nicht nur auf Snippets beschränken.
Üblicherweise sparen sich viele Bands den technischen Programmieraufwand und uploaden ihren Track auf Portale wie z.B. Youtube. Dann nehmen sie den Einbettungscode und passen lediglich noch die Fenstergröße an, mit der das Youtube-Video auf der Bandwebsite abgespielt wird. Zudem haben die Online-Portale den Vorteil, dass sie automatisch Stats generieren, die einer GEMA im Nachfragefalle dokumentieren, wie oft ein Video aufgerufen wurde. DIE GEMA WIRD ABER NICHT NACHFRAGEN! Wir praktizieren diese Lizenzierungsform mit der GEMA auf unserem www.allmusic.de Server seit rund einem Jahrzehnt. In den ersten Jahren mussten wir noch monatliche Stats an die GEMA schicken. Dann Jahresstats. Seit drei oder vier Jahren müssen wir gar nichts mehr schicken. Schicken tut nur noch einer: die GEMA die Rechnung an uns. Wir bezahlen die 162,80 € (bei uns abzüglich Gesamtvertragsrabatt) und erledigt ist das.

BG, Bernd
 
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Vielen Dank, Bernd!
Sehr präzise und genau darum geht es.
Muss ich mit den Jungs besprechen ob wir das ausgeben wollen.
 

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