suche gerichtsbeschlüsse zu hausmusiklärm

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mahbouba
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hallöle, meine tochter lernt saxophon.
kaum hat sie daheim 15 minuten geübt ruft der nachbar an und beschwert sich über unerträglichen lärm.
kennt jemand sites, wo man infos über verhaltensregeln bei hausmusik und gerichtsbeschlüsse findet?
danke
 
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Hallo

War bei mir auch, aber erst nach paar Jahren.Wurde von der Hausverwaltung angeschrieben, das Trompetespielen zu unter lassen.Habe mich dann schlau gemacht bei der Hausverwaltung.Es gibt ein Gerichtsbeschluß 2 Stunden an Werktagen und am Sonntag 1 Stunde.
Um des Friedens Willen habe ich mir ein Silent Brassgekauft.Das ist es nicht lauter wie Fernseh schauen und über de´n Kopfhörer hört man sich fast wie normal.Ist eine Alternative, gibts glaub auch für Saxofon.
Lasst Euch aber nicht unterbekommen!
 
Das finde ich ja mal echt dreist, das man nach 2 stunden aufhören muss.
Was soll denn sowas. Wenn man mehr üben will soll man auch mehr üben.
Sceiß doch auf die Nachbarn
 
Also mein Bruder der noch bei meinen Eltern wohnt , spielt Schlagzeug. Da gabs auch riesenstress. Allerdings haben wir uns schlau gemacht und es is in der Tat so das er 2 Stunden am Tag spielen darf. Also an Werktagen. Von daher kann da keiner was
 
AG Frankfurt
1996-05-22
33 C 1437/96-28
Klavierspiel - Musik oder lästiges Geklimpere?

Mieter dürfen bis zu 90 Minuten pro Tag in ihrer Wohnung Klavier spielen, sogar wenn es die Nachbarn nervt. Auch Fingerübungen sind in dieser Zeit erlaubt. Der Musikant muß jedoch Rücksicht nehmen und bei seinen Übungen die allgemeinen Ruhezeiten beachten.


LG Mainz
6 S 57/02
Nachbar muss Schlagzeuger in Mietwohnung dulden

Musikalische Mieter dürfen grundsätzlich bis zu zwei Mal pro Woche für jeweils zwei Stunden Schlagzeug spielen und mit der eigenen Band in der Mietwohnung üben. Dies gilt sogar für Belästigungen in den frühen Abendstunden, sofern die Lärmbeeinträchtigung geringfügig ist.
So zumindest urteilten die Richter des Mainzer Landgerichts und wiesen die Klage eines Mannes ab, der seinem Nachbarn das Musizieren verbieten lassen wollte. Vor Gericht gab er an, er fühle sich in seinem Ruhebedürfnis gestört. Mag' sein, entschieden die Richter, das "nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis" gebiete es jedoch, dass Nachbarn unter gegenseitiger Rücksichtnahme ihren Interessen nachgehen - und demzufolge eben auch Musik machen - können.



Musizieren in Mietwohnungen ...

... gleich ob es sich dabei um Erteilen von Musikunterricht - AG Bremen (Az: 1 C 59/65) - oder berufs- oder hobbymäßiges Betreiben (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 13.4.1956 in ZMR 1957 S. 53ff.) handelt, ist als allgemein üblich und zulässig anzusehen. Insbesondere ist im Musizieren, sofern nicht übermäßige Geräuschentwicklung damit verbunden ist, grundsätzlich kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache zu sehen.

Diese Grundsätze finden vornehmlich auch auf das maßvolle Erteilen von Musikunterricht durch Musikpädagogen gegen Entgelt Anwendung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Erteilen von Musikunterricht als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist und mithin ein vertragswidriger Gebrauch einer zu Wohnzwecken gemieteten Wohnung vorliegen könnte.

Mitbewohner oder Nachbarn die sich belästigt fühlen, können gegen den musizierenden Mieter vorgehen. Wann jedoch Musik als Störung zu verstehen ist, richtet sich nach der Lautstärke, der Dauer, der Länge, der Häufigkeit, der Intensität und nach Art der Instrumente.

Enthält die Hausordnung zu den Übungszeiten keine Regelung, so kann generell von folgenden Zeiten ausgegangen werden:

* werktags zwischen 09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 21.00 Uhr,
* feiertags zwischen 10.00 und 12.00 Uhr

In dem Urteil (Az.: 2 V 49/76) hat das OLG Nürnberg die Nachtruhe bereits auf 19.00 Uhr festgesetzt. Dies jedoch gibt Arbeitnehmern, die erst um 18.00 Uhr nach Hause kommen, nicht die Möglichkeit zu musizieren, so dass eine Zeit zwischen 20.00 und 21.00 Uhr angemessen sein dürfte. Natürlich muss aber bei diesen Zeiten auch berücksichtigt werden, ob Kleinkinder oder ruhebedürftige Menschen mit unter einem Dach leben, so dass keine generellen Zeiten festgelegt werden können, da in diesen Fällen die Ruhezeiten wesentlich eher beginnen.
Natürlich darf auch außerhalb der Ruhezeiten nicht die Ganze Zeit musiziert werden. Das LG Berlin führte zu der Frage aus, wann eine Belästigung vorliegt aus, dass dieses nur an "allgemeinen Maßstäben" beurteilt werden kann und "und nicht an dem Empfinden solcher Mieter, die sich infolge ihrer beruflichen Tätigkeit und der dadurch bedingten ständigen geistigen Konzentration gestört fühlen" (WM 1963, S. 153f.). Das AG Frankfurt hat geurteilt, dass "stundenlange ausgesprochene Klavierübungen. die der manuellen Fertigkeit bzw. der Gehörbildung dienen sollen" zu Störungen unabhängig von der Lautstärke führen.(WM 1960, S. 118).

Wie lange jedoch täglich geübt werden darf, wird von der Rechtsprechung sehr unterschiedlich beurteilt und ist auch Einzelfallabhängig. Die Tendenz geht jedoch zu folgenden Zeiten:

* werktags: 4 Stunden,
* feiertags: 2 Stunden

Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil täglich nur 1 1/2 Stunden als angemessen gehalten (NJW 85, S. 2138).

Als selbstverständlich ist es anzusehen, dass von den Gerichten das Verwenden von schalldämpfenden Mitteln vorgeschrieben wird. Dabei müssen solche schalldämmenden Mittel einsetzt, die einerseits technisch möglich sind und andererseits die Möglichkeit offen lassen, dem Musizierenden einen Eindruck von seinem Spielen und der Eigenart des Instrumentes zu belassen -AG Rottweil (WM S. 1961, S. 91.) Ferner sollte es einleuchtend sein, dass beim Üben die Fenster zu schließen sind.



Quelle: http://www.fitzworld.de/npw/index.p...36d291fd862dad4&fid=1711&suche=gerichtsurteil
 
Das ist ja echt heftig... Gott sei Dank haben wir ein Eigenheim. Bei uns ist es aber so, dass die Nachbarn sich sogar freuen, wenn ich mal beim Klavier spielen mal das Fenster aufmache...:cool:
Anscheinend sind das bei euch alles Kunstbanausen. :screwy:
 
bei mir stört das auch keinen wenn ich trompete spiele aber 2 stunden am tag sind glaub ich schon erlaubt
 
Und was ist mit den Leuten, die mehr üen müssen als 4 Std?
Also ich denke mal wenns bei mir ans Studium geht, dann kann ich "nur" 4 Std. am Tag knicken. Meint ihr man kann mit in den Mietvertrag aufnehmen, dass man so lange üben kann wie man will. Oder darf der Vermieter das gar nicht allein entscheiden?
Oder meint ihr es gibt Studentenwohnheime, die nur für die Musikhochschule sind, also wo die Leute sich dann nicht beschweren, weil sie auch üben müssen?
 
Das musst du mit den Leuten abklären die da wohnen. Meinen alten Vermietern zB war das komplett egal wielang ich spiele. Diese Regelungen gelten ja nur, wenns Probleme gibt.
 
Und was ist mit den Leuten, die mehr üen müssen als 4 Std?
Also ich denke mal wenns bei mir ans Studium geht, dann kann ich "nur" 4 Std. am Tag knicken. Meint ihr man kann mit in den Mietvertrag aufnehmen, dass man so lange üben kann wie man will. Oder darf der Vermieter das gar nicht allein entscheiden?
Oder meint ihr es gibt Studentenwohnheime, die nur für die Musikhochschule sind, also wo die Leute sich dann nicht beschweren, weil sie auch üben müssen?

Es ist ja auch so dass zumindest was Gitarren und Klaviere angeht es durchaus die Möglichkeit gibt mit Kopfhörern zu üben. Ansonsten bist du wahrscheinlich im Problemfall darauf angewiesen, entweder das Verständnis deiner Mitmenschen zu erringen oder aber dir eine Bleibe zu suchen wo das Problem nicht existiert ( andere Mitbewohner/Vermieter od. bessere Schallisolation etc)
 
Klavier kann man aber auch nur mit Kopfhörer üben, wenn man sich für über 1000€ nen silent piano system kauft.
Ich finds halt nur ungerecht, das man als Musiker vielleicht ne andere Wohnung nehmen muss, nur weil manche leute meinen rummotzen zu müssen.
 
an den meisten musikhochschulen gibt es doch probe-/überäume für die studenten, grade fürs klavier. kann ja nich jeder musikstudent ein klavier in seiner bude stehen haben.
 
Man sollte vielleicht nicht zur Mittagsruhe oder abends spielen. Aber mitten am Nachmittag oder Vormittag (werktags) dürfte das eigentlich kein problem sein. Ich wohn noch im Hotel Mama und spiele dort Trompete täglich. Mein Bruder Saxophon täglich. Mein Vater Klavier und noch mehr täglich und meine Mutter Querflöte täglich. Dabei wohnen wir in einer Reihenhaussiedlung und haben links und rechts Nachbarn. Bis jetzt (was mich schon gewundert hat) haben die sich doch tatsächlich noch nie beschwert. Vielleicht hören sie schlecht oder haben Sinn für manchmal gute Musik.
 

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