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vt-reichert
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In letzter Zeit stelle ich mir öfters folgende Frage:
Für eine Festinstallation will ich Truss zwischen 2 Wänden (massiver Beton) befestigen, da an der Decke keine Hängepunkte zu finden sind und das schaffen derer nahezu unmöglich ist. Das ganze ist als Festinstallation gedacht. Wie geht das BGV C1 gerecht?
Für eine Festinstallation will ich Truss zwischen 2 Wänden (massiver Beton) befestigen, da an der Decke keine Hängepunkte zu finden sind und das schaffen derer nahezu unmöglich ist. Das ganze ist als Festinstallation gedacht. Wie geht das BGV C1 gerecht?
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