Yamaha muss wohl einige juristische Erfolge errungen haben:
1. Dinge, die schon im 9000 pro waren
Als Yamaha das Tyros entwickelte, hat wohl jemand ihnen verboten, in ein Arrangerkeyboard Scatvoices und einen XLR-Mikro-Eingang einzubauen. Nachdem ein Richter feststellte, dass man beides einem Musikinstrumentenhersteller nicht verbieten kann, waren die Türen offen, genau dies wieder in ein Yamaha-Keyboard einzubauen.
2. MP3 Wiedergabe
Yamaha wurde von einem Zeitgenossen unter Druck gesetzt, welcher der Überzeugung war, dass kein Mensch MP3 Wiedergabe braucht und WAV-Wiedergabe reicht. Dieser Mensch tarnte sich damit, dass er so tat, als würde er Yamaha mit fanatisch religiösem Eifer verteidigen. Nun wurde er in die Schranken gewiesen mit dem Erfolg, dass die Yamaha Keyboards auch so etwas bieten.
3. Schubiduba-Chöre
Yamaha hatte schon länger dies vor, hatte aber Probleme mit der VG Wort, die meinte, dass der Textautor von "Schubiduba" seine Werke nicht in einer, wie er sagte "Tischhupe" zu hören bekommt. Auch hier musste ein Richter diesem Zeitgenossen die Grenzen zeigen.
4. Nachladbare Samples
Bisher wurde Yamaha untersagt, nachladbare Samples im Gerät permanent zu speichern. Somit konnte Yamaha weder Litiumbatterien, noch Akkus im Keyboards einbauen, um dies genau zu verwirklichen. Nun wurde das Urteil revidiert, der Weg ist frei.
5. Drums
Bei diesem Thema erlitt Yamaha eine Niederlage: Das Gericht stellte fest, dass kein Arrangerkeyboard einen Drumsound haben darf, der wie ein unverstärktes Schlagzeug klingt. Verweise darauf, dass ja das Roland SRX Board "Drums" genau so etwas enthält und man dieses auch in ein Roland G70 oder E80 einbauen könnte, schmetterte er ab mit dem Verweis, dass die SRX Boards in erster Linie für die Fantom X Reihe gedacht sind.
6. Mute Trumpet und Articulation Posaune
Auch bei diesem Thema bleiben Verbote bestehen.
Es wurde Yamaha weiterhin verboten, einen Mute Trumpet Sound anzubieten, der nach 20er Jahre klingt.
Verweise auf Mitbewerber wurden damit abgeschmettert, dass man dies auch Roland verboten hatte und daher Roland die Produktion besserer Arrangerkeyboards einstellte.
Ebenso Articulation Posaune: Der Richter stellte fest, dass die Forderung der vereinigten Posaunisten rechtmäßig ist und es Yamaha selbst untersagt wird, die Tyros Keyboards mit einem Articulationsound Posaune zu versehen, der auf Samples basiert.
Aber Yamaha wurde nicht verboten, den Sound als Software anzubieten und es dem Kunden zu überlassen, diesen zu installieren.
Letztlich aus eben dieser Rechtslage heraus bietet Roland in den Atelierorgeln eine Articulation Posaune an, die nicht auf Samples basiert.
Jedenfalls gratuliere ich Yamaha recht herzlich zu den juristischen Erfolgen und hoffe, dass sie noch weitere Erfolge erzielen, damit lange überfällige Verbesserungen beim Tyros endlich in die Tat umgesetzt werden können.