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Verstärker defekt durch Bier - Wer ist aus Versicherungssicht schuldig

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Insane
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Moin zusammen,

folgendes Szenario:

Band A spielt an einem Abend ein Konzert zusammen mit Band B. Band B muss sich einen Verstärker der Band A leihen. Einer der Musiker der Band A hat volle Bierbecher auf den besagten Amp während ihrer Show abgestellt und dort stehengelassen. Während des Umbaus stößt eine Person der Band B (nicht diejenige, die sich den Amp geliehen hat) leicht gegen den Amp, wobei das Bier überschwappt und der Verstärker durchbrennt.

Wer ist in diesem Szenario dann der Schuldige bzw. wessen Versicherung müsste dann einspringen?
 
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Lasst das die Versicherungen unter sich klären - alles andere wäre Rechtsberatung.
 
Hallo Insane

Also wenn dein Szenario wirklich aus einer wahren Begebenheit stammt, könnte ich mir vorstellen, das
die Klärung b.z.w. Schuldzuweisung schwierig wird.
Allein schon wegen der Tatsache, das jemand von Band A Bierbecher auf seinen Verstärker gestellt hat.
Bierbecher haben auf einem Verstärker nicht´s verloren und schon gar nicht dann, wenn andere Personen
in der Nähe des Verstärkers rumlaufen.
Anders würde es meiner Meinung nach aussehen, wenn ich zum Beispiel meinen Verstärker ordnungsgemäß auf der Bühne
aufbaue und irgendjemand stößt dagegen und das Topteil fällt von der Cabinet Box herunter.
Hier würde ich sagen, habe ich kein Mitverschulden da ich alles
ordnungsgemäß aufgestellt habe.

Aber in diesem Fall denke ich mal, wäre das ja genau so, als wenn ich Abends mein Auto vor eine Ein - b.z.w. Ausfahrt abstelle.
Morgens komme ich dann zum Auto ....und weg isses......abgeschleppt.
Hmmm.....Wer ist dann Schuld ????.
Wenn ich mein Auto vor eine
Ein - b.z.w. Ausfahrt abstelle, muss ich damit rechnen, das es abgeschleppt wird.
Ich denke mal, genauso ist das auch in diesem Fall.
Wenn ich volle oder halbvolle Bierbecher auf meinen Verstärker stelle, muss ich mit dem Fall rechnen, das eventuell mal
jemand dagegen stößt und das Bier meinen Verstärker zerstört.

Also meines Erachtens hat derjenige von Band A ein Mitverschulden.
Aber wie das versicherungstechnisch nun wirklich aussieht, kann ich nicht sagen ...Da habe ich keine Ahnung von.

Wie ich schon erwähnt habe,
wenn das Szenario wirklich aus einer wahren Begebenheit stammt, kann doch
der geschädigte von Band A sich bei seiner Versicherung mal informieren. Sofern er sogar auch noch eine Rechtschutzversicherung hat kann er sich auch anwaltlich informieren und das sogar kostenlos.
Ich jedenfalls kann das.


Viele Grüße

Alex









 
Zuletzt bearbeitet:
Erst geliehen, dann kaputt, ist nicht günstig... bei einem Freund war das jedenfalls so (war kein Verstärker sondern ein anderer geliehener Gegenstand).
 
Wer einen Bierbecher auf einem Verstärker stehen läßt, ist meiner persönlichen Meinung nach selbst schuld. Vor allem wenn man weiß das noch jemand anderes über den Verstärker spielen wird und derjenige auch noch umbauarbeiten leisten wird.
Wie das rechtlich aussieht kann ich natürlich nicht sagen.

Laßt niemals ein Becher Bier auf einem Verstärker stehen, das Bier könnte warm werden!!! ;)

Gruß wannenkind...:hat:
 
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Also tatsächlich ist es so passiert. Der Fall ist halt wirklich schwierig... Ich habe den Amp (sehr leicht) angestoßen, was in der Form ständig passiert beim Umbau. Wenn ich an den Amp rangemusst hätte, um Kabel einzustöpseln, hätte ich den nicht weniger bewegt... Das brisante an der ganzen Sache ist, dass ich allerdings gar nichts mit dem Amp am Hut hatte, denn geliehen hatte den unser anderer Gitarrist. Dazu kommt, dass wir nicht wissen, wer genau das Bier draufgestellt hat. Fotos beweisen allerdings, dass es die Band, in der auch der Besitzer des Amps spielt, gewesen sein muss. Nur hat es von denen bisher keiner zugegeben. Mittlerweile habe ich auch mit meinem Versicherungsmakler gesprochen und auch der sagt, dass ich höchsten eine Teilschuld trage.
 
Wäre es vom Besitzer des Amps nicht das Richtige, wenn er an die Person herangeht, die er ja den Amp geliehen hat? Sie hat doch im Prinzip dafür zu sorgen, dass er den auch wieder heile zurückbekommt. Falls das so nicht passiert, muss sie halt dafür sorgen, dass der Amp wieder funktioniert. Mit wessen Versicherung sie das dann konkret tut, dürfte dem Eigentümer ja egal sein

Beispiel: ich hab vor einigen Monaten aus Versehen mein Waschbecken kaputt gemacht (Aftershave draufgefallen). Eigentümer ist ja quasi die Hausverwaltung, also hat meine Haftpflicht das ersetzt. Hätte meine Freundin das Teil nun kaputtgemacht, hätte die Hausverwaltung ja trotzdem erstmal von mir gewollt, dass das Waschbecken wieder ganz ist - da hätte ich dann selber an meine Freundin herantreten müssen
 
Hallo,

mal ganz konkret ohne Haftung:
wenn mir jemand vorwirft, einen Schaden verursacht zu haben, dann melde ich das meiner Privat- oder Berufs-(!)Haftpflichtversicherung und danach halte ich strikt die Klappe.
Die Versicherung mag es gar nicht, wenn ein geschwätziger VN die Prozessaussichten durch unbedarfte Äußerungen versaut.

Ich würde mal ganz schnell klären, ob sich die offenbar vorhandene Versicherung für zuständig erklärt, könnte sein, dass es da aufgrund der Tätigkeit (ich würde das jetzt hier öffentlich nicht weiter beleuchten) Probleme gibt.
Wenn es sich um einen Sachwert handelt, der nicht irrelevant ist, würde ich notfalls mal mit dem Anwalt meines Vertrauens sprechen und zwar in vertraulicher Atmosphäre (also nicht so, dass alle Welt einschließlich des Gegners und dessen professionellen Vertreters fröhlich mitlesen können). Damit hat man strategisch die besten Aussichten.

Wenn das zu teuer sein sollte, sollte man sich eine Strategie überlegen, aus der Nummer heraus zu kommen, vielleicht einen Kasten Bier an den Geschädigten?

Grüße
Jürgen
 
Mir wirft niemand etwas vor. Vielmehr fragen wir uns alle, wer von uns sich dem Problem nun annehmen muss. Das mit dem Kasten Bier verstehe ich nicht? Müsste schon ein großer Kasten sein, um den Schaden wieder gut zu machen.
 
Also Prinzipiell haben Bierbecher nix aufn Amp verloren. wer bei mit Bierbecher auf den Amp stellt bekommt umgehend die Aufforderung runter damit, beim 2. Mal nehme ich sie dann einfach runter und ein Drittes mal sollte die Person aus Interesse an der eigenen Gesundheit nciht probieren einen Bierbecher dort abzustellen.

rechtlich ist die sache schwierig, da würde ich bei der Haftpflicht nachfragen, ich würde aber vermuten, dass derjenige der die Becher abgestellt hat der schuldige ist, da davon auszugehen ist, das ein verschütten den Amp beschädigt. die Haftpflicht klärt da bestimmt auf.
 
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Wie er ja schon gesagt hat: es steht nicht fest, wer denn das Bier dadrauf gestellt hat. Deswegen würde ich an denjenigen herantreten, der den Amp geliehen hat. Er hat ja dadurch, denke ich, die Pflicht, den Amp auch wieder unbeschädigt zurückzugeben
 
Wenn eine Person einen Becher unglücklich (blöd) platziert und eine andere Person diesen Becher dann unglücklich (blöd) umwirft, wird man daran denken können, dass die beiden sich die Schuld teilen, also dem Eigentümer als Gesamtschuldner haften. Beide können dann jeweils auf die volle Summe in Anspruch genommen werden, wobei ein Ausgleichsanspruch intern im Verhältnis des Verschuldens besteht. Ist einer der beiden Personen der Eigentümer der zerstörten Sache, so wird ihn ein Mitverschulden treffen (§ 254 BGB), so dass der Erstattungsanspruch entsprechend geringer ausfällt. Konkret: Eine abstrakte Antwort ist hier nicht möglich. Dass müssen entweder die Haftpflichtversicherungen unter sich klären oder die beiden Helden einigen sich irgendwie (gerichtlich kann man so etwas natürlich auch entscheiden lasse, das wäre aber wohl der teuerste Weg).
 
Zuletzt bearbeitet:
Brauchen wir heute wirklich Anwälte und Rechtsberatung fuer sowas?
Wenn ich auf dem Amp Getraenke stehen habe, muss ich wissen, dass Murphy zuschlagen wird. Sowas geht selten gut. Nicht mal im Proberaum.
Derjenige der den Amp geliehen hat, ihn aber scheinbar nicht gerempelt hat, kann ja mal garnix dafuer.
Und derjenige, der ihn gerempelt und NICHT geliehen hat, sollte das der Versicherung melden. Da wirds fuer ihn keine Probleme geben.

Der Verleiher mit Bier am Amp wird nun eh selber wissen, dass er ein dodl ist :)
Eventuell sagt ihm das auch noch die Haftpflicht des Amp rempelnden Nichtleihers :D

cu
martin
 
Was mich an der Sache besonders nervt: Ampbesitzer und Amp-Leiher hätten eigentlich beide mal bemerken können, dass da zwei randvolle 0,5-Becher auf dem Amp stehen. Spätestens beim Auf- und Abbauen sollte einem das doch auffallen...
 
da das hier nun doch in einen konkreten fall abgedriftet ist, mache ich hier zu.

zudem betrifft das thema allgemeines privatrecht und hat mit musikrechtlichen fragen nicht wirklich was zu tun.

:zu:
 
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