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Verträge, Rechnungen,... als Verleiher

  • Ersteller Saludtama
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Saludtama
Saludtama
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Hi, ich bin mir zwar nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin, versuche aber trotzdem mal mein Glück hier.
Folgende Situation: habe ein nebengewerbe als Veranstaltungstechnik Verleih angemeldet. Jetzt haben sich aber nach und nach noch ein paar Unklarheiten für mich ergeben und hoffe hier vielleicht auf ein paar tips.
  1. Brauche ich AGB?
  2. Wie mache ich das am besten mit mietvertrag und Rechnung? Hier mal ein Beispiel: bei mir möchte sich jemand den Artikel XY für eine gewisse Zeit ausleihen, dafür müsste ich mit ihm einen Mietvertrag vereinbaren. Und als Sicherheit würde ich eine Kaution vom Mieter verlangen, damit ich mein Equipment auch wieder zu Gesicht bekomme. Wenn der Mieter dann den Artikel wieder zurück bringt müsste ich ihm die Kaution wieder zurück geben und den eigentlichen Mietpreis behalten d.h ich brauche ja eigentlich keine Rechnung schreiben, da ich das Geld ja schon habe. Wie mache ich das am geschicktesten? Hoffe ihr versteht was ich meine.
  3. Mietvertrag: wie muss der Vertrag aussehen bzw. was muss alles darin stehen?
Ich glaube das waren erstmal die Unklarheiten für mich.
Danke schonmal für eure Antworten
 
Eigenschaft
 
Ich fürchte, Du gehst da ziemlich blauäugig ran, was Rechnungsstellung etc. betrifft, Du solltest mal einen Steuerberater konsultieren. Was AGBs betrifft, google mal nach "Musikinstrumente leihen", dann findest Du einige professionelle Verleiher und deren AGBs, aus denen Du Deine eigenen AGBs zusammenstricken kannst. Aber auch da wäre professioneller Rat nicht schlecht. Gilt ditto für die Verträge.

Eventuell mal bei einem Verleiher was preiswertes ausleihen, dann hast Du den Ablauf und die Doku schwarz auf weiß.
 
Wenn der Mieter dann den Artikel wieder zurück bringt müsste ich ihm die Kaution wieder zurück geben und den eigentlichen Mietpreis behalten d.h ich brauche ja eigentlich keine Rechnung schreiben, da ich das Geld ja schon habe
Kaution und Rechnung sind zwei Paar verschiedene Schuhe ! Und wie willst Du ohne Rechnung dem Finanzamt deine Einnahmen nachweisen, vom Kunden mal ganz zu schweigen der braucht eine Rechnung um seine Kosten geltend zu machen.
 
Eines vorab, dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. In jedem Fall empfehle ich bei Rechtsfragen einen zugelassenen Anwalt deines Vertrauens zu konsultieren.

Die DIHK hat viele gute Tipps für Unternehmensgründer parat. Informiere dich doch mal dort.

Das wichtigste vorab, du hast dir hoffentlich auch wegen der Umsatzsteuer Gedanken gemacht.

Jedes Geschäft, also z. B. auch die Erbingung einer Dienstleistung (Verleih von Equipment), unterliegt einem Vertrag. Verträge werden im beiderseitigen Einverständnis geschlossen und gelten prinzipiell auch mündlich, wenn nichts Schriftliches fixiert wurde. Um ein Geschäft angemessen zu dokumentieren (und auch Anfoderunden des HGBs etc.) nachzukommen, ist es üblich, Verträge schriftlich festzuhalten. Verträge sollten meiner Meinung nach einen Hinweis auf die beteiligten Parteien, den Vertragsgegenstand und die vereinbarten Konditionen enthalten.

Die AGB sind ein Anhang des Vertrages, auf den gerne verwiesen wird, um das Vertragsdokument an sich kürzer gestalten zu können. Allerdings können alle Angaben aus den AGB auch direkt im Vertrag untergebracht werden.

Du solltest auf jeden Fall Rechnungen erstellen, insbesondere wenn du mit Geschäftskunden arbeitest oder wenn die Summe von 250€ Brutto je Geschäft überschritten wird. Für Kleinstbetragsrechnung gelten vereinfachte Regelungen ... Für die Form einer Rechnung gibt es gesetzliche Grundlagen, die einzuhalten sind.

Eine Saldierung von Kaution und Rechnungsbetrag (so dass die Kaution abzüglich der vereinbarten Miete ausgezahlt wird) ist meiner Meinung nach nur mit Einverständnis der Gegenpartei zulässig. Eventuell gibt es eine Möglichkeit, dies bereits im Vertrag zu klären.

Und noch ein letzter Gedanke, für Geschäftsbriefe, Verträge und Rechnung gilt eine mehrjährige Aufbewahrungfrist. Du solltest Dir auch überlegen, wie du alle Dokumente langfristig und sicher abspeicherst.

Over and out.
 
Kaution und Rechnung sind zwei Paar verschiedene Schuhe ! Und wie willst Du ohne Rechnung dem Finanzamt deine Einnahmen nachweisen, vom Kunden mal ganz zu schweigen der braucht eine Rechnung um seine Kosten geltend zu machen.
Mir ist schon klar,dass Kaution und Rechnung nicht das gleiche ist meine frage ist eher ob man den Mietvertrag als Rechnung sehen kann.
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Eines vorab, dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. In jedem Fall empfehle ich bei Rechtsfragen einen zugelassenen Anwalt deines Vertrauens zu konsultieren.
Das ist klar das werde ich in jedem Fall machen.
Das wichtigste vorab, du hast dir hoffentlich auch wegen der Umsatzsteuer Gedanken gemacht.
Ja habe ich. Habe mich auch schon mit einem "Fachmann" darüber besprochen.
Die DIHK hat viele gute Tipps für Unternehmensgründer parat. Informiere dich doch mal dort.
Habe die Seite gerade mal überflogen, ich denke da finde ich nochmal die ein oder andere hilfreiche Information.
Die AGB sind ein Anhang des Vertrages, auf den gerne verwiesen wird, um das Vertragsdokument an sich kürzer gestalten zu können. Allerdings können alle Angaben aus den AGB auch direkt im Vertrag untergebracht werden.
Genau das war meine eigentliche frage, also ob ich extra AGB brauche oder ob man die quasi mit in den Vertrag einbinden kann.
Du solltest auf jeden Fall Rechnungen erstellen, insbesondere wenn du mit Geschäftskunden arbeitest oder wenn die Summe von 250€ Brutto je Geschäft überschritten wird. Für Kleinstbetragsrechnung gelten vereinfachte Regelungen ... Für die Form einer Rechnung gibt es gesetzliche Grundlagen, die einzuhalten sind.
Das ist mir soweit auch klar, es ging nur darum ob der Mietvertrag auch als Rechnung gültig wäre.
Und noch ein letzter Gedanke, für Geschäftsbriefe, Verträge und Rechnung gilt eine mehrjährige Aufbewahrungfrist. Du solltest Dir auch überlegen, wie du alle Dokumente langfristig und sicher abspeicherst.
Danke für den Hinweis! Daran habe ich bisher noch nicht gedacht, stellt aber denke ich mal kein großes Problem für mich da.
 
Mir ist schon klar,dass Kaution und Rechnung nicht das gleiche ist meine frage ist eher ob man den Mietvertrag als Rechnung sehen kann.
Ach so. Ja verstehe das Problem nur nicht ganz, in der Zeit wo Du dir darüber den Kopf zerbrichst, kannst du mit Office b.z.w. Ecxel ein Formular erstellen und dann dauert das Rechnung schreiben keine fünf Minuten, also ein vertretbarer Zeitaufwand denke ich
 

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