What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Hi Leute
kann mir irgendjemand sagen ob Ebenholz wir es früher auf den Les Paul Customs verwendet wurde CITES relevant ist?
LG
Tom
 
Nur wenn es aus Madagaskar stammt. Sonst nicht.
 
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Puh. Woher weiß man das denn bei älteren Instrumenten?
 
Gar nicht ;)

Das bestimmt höchstens ein Gutachter.
 

Na da wo die NAMM ist ... Los Angeles ...

https://www.musiker-board.de/threads/namm-2018-here-i-go-again.668706

Gruß
Martin
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Das bestimmt höchstens ein Gutachter.

Bei Ebenholz ist die Ortsbestimmung fast unmöglich ... auch per Gutachter ...

Allerdings gibt es bei Ebenholz eine Fußnote die "fertige Produkte" von der individuellen Nachweispflicht befreit.

Die Fußnoten bestimmen, welche Teile oder Erzeugnisse geschützt sind. Bei Ebenholz sind das grob gesagt Rohwaren wie Furniere, Stämme, Bretter.

Diese Liste: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/cites/Dokumente/Barrierefrei-holzliste-5.pdf

#5 beachten ...

#5
Bezeichnet Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz und Furnierblätter

Gruß
Martin
 
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Der Gepuschelte
  • Gelöscht von Banjo
  • Grund: Offtopic
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Hi Leute
kann mir irgendjemand sagen ob Ebenholz wir es früher auf den Les Paul Customs verwendet wurde CITES relevant ist?
LG
Tom

Hallo Tom und alle anderen hier:

Nach meiner Erfahrung von gestern ist es definitiv nicht relevant!

Liste der geschützten Holzarten vom BfN:
Diospyros spp.
Alle Arten der Population Madagaskars
(Zur Zeit 215 Arten)
Keine andere Population ist in den Anhängen von CITES bzw. der EU-Verordnung aufgeführt
[TBODY] [/TBODY]
Gilt für: #5
Bezeichnet Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz und Furnierblätter
>>>Verarbeitetes Holz ist ausgenommen<<<

Mein Erfahrungsbericht:

Aufgabe: Finde eine schöne, gut bespielbare, gut klingende, nicht zu teure "Flying V".
Ergebnis: Nach längerer Suche und etlichen Ausschlüssen habe ich mich für die Hoyer Flying Arrow Prestige entschieden.
Hoyer Arrow Prestige ganz.jpg


>Mahagoni Korpus, durchgehender Ahorn / Mahagoni Hals, Ebenholzgriffbrett

Schnell noch das Netz durchforstet: ein Ergebnis! Diese Neuauflage wird auch schon seit fast 8 Jahren nicht mehr gebaut!
Preis: Perfekt! >>>Versand: "KOSTENLOS!!!<<<
Problem: Der Laden ist in Süd-Korea!!!
Gedanke: Nach all der "Panikmache", meiner bescheidenen Meinung nach, bezüglich Import / Export / Kauf / Verkauf von Gitarren bezüglich CITES im Allgemeinen und von Gitarren mit Palisandergriffbrett im Besonderen, taucht natürlich die Frage auf: "Wird / kann das funktionieren? Soll ich doch lieber die Finger davon lassen und die Gitarre eventuell gebraucht für ein Vielfaches kaufen?"
Antwort: Nein! - Rein in den Warenkorb, Kontrolle, Bezahlen, Abwarten
Die sofortige Rückmeldung des Verkäufers / Ladens in Süd-Korea stimmt mich zuversichtlich.
Ab und an Kontrolle des Sendungsstatus.

Gekauft am 24.1.2018; Schreiben vom Zollamt am 7.2.2018: nur 2 Wochen! So schnell ist mancher Laden in Deutschland nicht ;>)
Gestern Mittag hin zum Zollamt; eine freundliche Dame bringt mir den Original Hoyer Karton; ausgepackt, intakten Zustand kontrolliert, kurz trocken angespielt: Perfekt!
Im Gespräch dann die Info, dass es mit Sendungen aus Japan, Süd-Korea, Singapur und Malaysia nie Probleme gäbe, da die Menschen dort, ihrer Art nach, einfach perfekt arbeiten würden.
Nun nur noch kurz die Rechnung über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen und gut.
Vermerk auf der Quittung: "Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)"

Für mich ergibt sich also folgender Schluss: Wenn der Verkäufer im Ausland seine "Hausaufgaben" gemacht hat und alles korrekt und ordnungsgemäß für den Export anmeldet,
kann es hier in Deutschland auch keine Probleme mit dem Import geben!
Keinerlei Zusatzkosten, keine blöden Fragen, geschweige denn eine unangenehme Kontrolle, gar mit Beschlagnahme!
Soviel hierzu.

Zu Gitarren mit Palisandergriffbrettern oder anderer Bauteile daraus ist meine Meinung die: (ich habe aktuell ca. 20 G&Ls aus verschiedenen Baujahren mit Griffbrettern aus ostindischem Plantagenpalisander)
Für den Privatmann macht die Anmeldung des Vorerwerbs keinerlei Sinn, da diese nur 3 Jahre gültig ist und bei einem Verkauf ins nicht-EU Ausland sowieso eine Ausfuhrerklärung erstellt werden muss.
Der Kauf und Verkauf in der EU ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich!
Ich habe für die meisten dieser Gitarren logischerweise keine Rechnungen mehr, da privat gekauft oder sie sich teilweise schon seit Jahrzehnten in meinem Besitz befinden und wer hebt die denn alle auf?

So war es ja wohl auch nicht gedacht: es sollten die Händler und Hersteller einen Nachweis erbringen, woher sie ihre Hölzer und Instrumente her haben.
Viele Händler haben nun bewusst oder unbewusst über reagiert und die Käufer / Spieler in eine, meiner Meinung nach, nicht vorhandene Pflicht genommen.
Über deren Gründe kann sich jeder selbst so seine Gedanken machen. Rein Uneigennützig war es sicherlich nicht. ;>)

Wenn ich in einen Laden X gehe und sage: "Ich habe 1987 bei euch eine ASAT mit Palisandergriffbrett gekauft und finde die Rechnung nach dem Umzug nicht mehr.
Ihr habt das ja alles gespeichert und könnt mir bitte eine neue Kopie ausstellen?!"
Was denkt ihr, welche Antwort ich von denen bekomme?! (Aber nein, neue Saiten können wir ihnen hier ohne Vorerwerbsnachweis nicht draufmachen!?)

Eine Bestätigung, dass sich dieses oder jenes Instrument schon seit 19xx in eurem Besitz befindet, ist eh ruckzuck ausgestellt. :>)
Wichtig als Referenzen sind für mich in so einem Fall immer die Seriennummer, Zertifikate und eventuell vorhandene Daten am Hals und am Korpus.

Nach nun über einem Jahr mit diesen neuen, verschärften Regeln bezüglich Palisander, gibt es ja auch nicht wirklich gravierende Änderungen.
Natürlich nehmen viele Hersteller nun "Chechen", "Brazilian Cherry", "Pau Ferro" und anderes Holz, auch wird weiterhin Palisander verbaut.
Von einem Laden bekomme ich eine perfekte Dokumentation über die geschützten Hölzer, von einem anderen weiterhin den unleserlichen Zettel vom Abreißblock.
Die Dokumentation mit Seriennummer etc. ist immer noch eher die Ausnahme denn die Regel. ;>)

Tiefer will ich hier jetzt nicht einsteigen. Lasst euch nicht euer Hobby oder gar den Beruf deswegen vermiesen!
Viele Grüße und "Keep on Rockin'!"
 
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So! Jetzt bin ich am A*sch!

Ich quäle mich schon den halben Tag durch dieses Thema. Leider bin ich noch nicht so schlau, dass ich es mit eigenen Worten wiedergeben und erklären kann.
Demnach brauche ich bitte mal eine Erklärung für Dummies.

Ich verkaufe derzeit allerlei Sammelsurium aus meinem Bestand. Die erste Gitarre kommt jetzt wieder zurück. Kann in der Schweiz nicht verzollt werden.
Warum? Keine Ahnung... dazu ist DHL nicht in der Lage Auskunft zu erteilen.

Ich gehe mal von CITES aus.

Meine Fragen:

1. Was muss ich machen um ein CITES II Zertifikat zu bekommen? Mich beim Bundesamtes für Naturschutz melden und auf Anweisungen warten?
2. Ich habe nicht mehr alle Kaufbelege, manche Deals macht man auch zur Geisterstunde auf einem nicht beleuchteten Hinterhof. Was nun?
3. Was kostet mich das?
4. Habe ich das richtig verstanden, nicht jedes Land erkennt die Zertifikate anderer Länder problemlos an?
5. Belanglose Frage, warum nur drei Jahre Gültigkeit? Sollte man dann nur beim Verkaufsvorhaben ein CITES II Zertifikat anfordern, oder hat ein bestehendes Zertifikat über diese Zeit hinaus bestand?
6. Was muss ich beim Versand beachten? Muss ich das CITES II Zertifikat irgendwo außen dran heften, oder eine Kopie an den Karton kleben, oder wie geht das?

Danke euch sehr für eure Informationen!
 
Kann in der Schweiz nicht verzollt werden.
Warum? Keine Ahnung... dazu ist DHL nicht in der Lage Auskunft zu erteilen.

Ich gehe mal von CITES aus.

Davon gehe ich auch aus. Ware über EU Aussengrenzen ist für die meisten Händler noch Raketentechnik ... bis es für uns als Privatleute verständlich und einfach wird - kann es noch etwas dauern.


1. du musst glaubhaft machen können, dass die Gitarre bereits vor 2.1.2017 in deinem Bestand war. In der Regel passiert dies über Belege, eine Zeugenaussage sollte aber den gleichen Stellenwert haben.

Für den Export sollte dies beim BfN reichen ... es könnte aber sein, dass sie dich zum Thema Pre-Convention Bestätigung an deine Obere Naturschutzbehörde verweisen.

Damit ist auch Frage 2. gedeckelt.

3. Ausfuhr sollte so um die 60 EUR liegen ... Einfuhr in die Schweiz vermute ich bei 30 Franken. Ein mir befreundeter Ladenbesitzer sagte, dass es mit ordentlichen Papieren ca. 120 EUR ausmacht, wenn er den Dienstleister dazu beauftragt.

4. Grundsätzlich gilt, dass vor dem EU Grenze kreuzenden Versand von Ware mit CITES, die Ausfuhrgenehmigung des abgebenden Landes beim Zielland angekündigt sein muss. Kommt derzeit Ware aus den USA, dann meldet der Versender die Ausfuhrnummer ... der Empfänger beantragt damit - und der Produktbeschreibung - die Einfuhrgenehmigung und dann geht das Ding erst auf Reisen.

(Framus hat es nicht geschafft den Idolmaker Bass rechtzeitig zur NAMM aus dem Zoll in LA zu befreien.)

5. In den USA gibt es einen Instrumentenpass, der auch nur 3 Jahre Gültigkeit hat. Vielleicht deswegen. :nix:

6. Die bekannten Ausfuhrnummern und Einfuhrnummern sollten sichtbar sein, oder dem Frachtbrief enhnehmbar sein.

Gruß
Martin

P.S. im Prinzip hast du Glück gehabt, dass die Ware zurück kommt. Die hätten die Schweizer auch beschlagnahmen können.
 
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Danke dir für die schnelle Antwort. Ich habe mal das BfN angeschrieben.
Mal gucken was jetzt passiert.
Eine Gitarre soll auch in die USA. Das kann sich ja jetzt ziehen wie Kaugummi!
 
Das kann sich ja jetzt ziehen wie Kaugummi!

Ca. 4 Wochen pro Seite ...

Die Hersteller haben ihre Prozesse jetzt langsam im Griff, daher ist der individuelle Ansturm auf Fish&Wildlife nicht mehr so groß. Die Hersteller haben allerdings ihre Bestände entsprechend gemeldet und können - rein basierend auf ihrer Firmenregistrierung - recht zügig agieren.

Ob es erfolgreiche und offizielle "private" Export/Import" versuche gab, ist mir nicht bekannt.

Gruß
Martin
 
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Ah, übrigens: Ich habe dieser Tage meine erste neue Gitarre seit CITES II erstanden und brav ein Zert. mitbekommen :cool:

1519123289_IMG_3168.JPG
 
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Das ist der allerletzte shice, ich sag's euch!
Also ich bin froh wenn ich alles hinter mir habe.
Das vermiest einem echt das Hobby. Ich habe nie daran gedacht, Instrumente wieder zu verkaufen, auch wenn ich wusste das es irgendwann passieren würde.
Aber sowas ist der reinste Horror. Und schreckt auch potenzielle Käufer ab. Also wenn ich eine Gitarre aus der craigslist kaufen möchte,
würde mich das arg abschrecken wenn ich hier zu sämtlichen Ämtern und Behörden rennen müsste und MINDESTENS 1 Monat auf das Instrument warten müsste.
Und genau das ist jetzt mit dem Ami passiert. Er ist abgesprungen, die Gitarre in die Schweiz ist wieder bei mir. Allerdings haben wir hier eine andere Lösung gefunden.
Großartig!

Und hoss, egal ob du jetzt die Zertifikate hast oder nicht, das Gerenne hast du trotzdem wenn du die wieder verkaufen willst, z. B. Schweiz.
 
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Den Frust kann ich voll verstehen.

Die Leute, die sich derlei Regelungen ausdenken (eigentlich ja schon mit hehren Motiven, keiner will ja, dass Arten aussterben), denken absolut null an Leute wie Dich und mich. Für Musikinstrumentenkonzerne mit entsprechenden Logistikabteilungen mag das alles zu handhaben sein, aber wenn man als Amateur ein popeliges Gebrauchtinstrument mit ein paar Gramm Palisandergriffbrett aus der EU rausverkaufen will, dann ist das praktisch nicht mehr machbar, zumal es auch auf der Gegenseite entsprechendes Wissen und vor allem entsprechenden Willen voraussetzt.

Eine sinnvolle Mengenuntergrenze (xxx Gramm Palisander) für den Handel wie bei der Konzertreisenregelung würde uns das Leben erheblich erleichtern. Davon stirbt Palisander auch nicht aus, andere Leute täfeln da ganze "Rosenholz-Yachten" damit.

Banjo
 
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Es ist halt wie es ist.
Wenn man ein CITES-relevantes Instrument verkaufen will, dann empfiehlt es sich imho nur innerhalb der EU zu verkaufen. Dann kann man sich die Beschaffung der Aus- und Einfuhrpapiere mit entsprechenden Wartezeiten und zusätzlichen Kosten ersparen. Just my two cents.

Gruß
Dita
 
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würde uns das Leben erheblich erleichtern

Was uns das Leben erheblich erleichtern würde wäre, wenn die Nachweispflicht beim Holzhändler "endet", also fertige Instrumente, Möbel und Co. nicht mehr über Zertifikate verfügen müssten.

Zum Schluss besteht ein Instrument nämlich aus mehr "Gebühren" denn "Material" ... Ausfuhr aus dem Herstellungsland - Einfuhr in dem "verarbeitenden Land" (Zwischenschritt) - Ausfuhr der "Planke" aus Zwischenland - Einfuhr in Zielland für Produktherstellung - Ausfuhr Endprodukt - Einfuhr in Zielmarkt - privater Verkauf mit Ausfuhr aus Zielmarkt - Einfuhr in "sekundär Zielamarkt" ... usw.

Je größer das Stück, umso leichter sollte es sich beim Transport finden lassen ... Warum also nicht am Anfang alles was zum Artenschutz nötig ist erledigen ... Aber "Großkriminelle" zu erwischen ist ja schwieriger, als den armen Bürger mit individueller Nachweispflicht auf den Sack zu gehen.

Und selbst da hätte ich nichts dagegen, wenn sie auch gleich ein "schmerzfrei" anzuwendendes Verfahren mitliefern würden. Stattdessen tappen eigentlich immer noch alle im Dunkeln .. oder finden andere :engel: Lösungen, was es ja auch nicht sein kann.

Ich denke man hat der Sache nichts Gutes getan, denn so leidet die Akzeptanz massiv.

Gruß
Martin
 
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Es ist halt wie es ist.
Wenn man ein CITES-relevantes Instrument verkaufen will, dann empfiehlt es sich imho nur innerhalb der EU zu verkaufen. Dann kann man sich die Beschaffung der Aus- und Einfuhrpapiere mit entsprechenden Wartezeiten und zusätzlichen Kosten ersparen. Just my two cents.

Gruß
Dita

Na dann können wir den Thread ja schließen. :gruebel::confused:
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Wie groß müsste wohl eine Petition werden, damit hier was passiert? Ich könnte mir vorstellen, dass hier eine MENGE Leute weltweit unterschreiben würden.
Ich finde nämlich viele Ansätze hier super... wenn man die rechtmäßig in eine Petition bringt. Das müsste man nur mal in den Musikerforen dieser Welt verbreiten.
Da geht die Lutzi ab. Es geht ja auch nicht nur um Gitarren.
 
Na dann können wir den Thread ja schließen. :gruebel::confused:

Wie kommst du auf das schmale Brett. Wir müssen rausfinden, wie wir damit umgehen um trotzdem unser Ziel (privaten grenzüberschreitenden Handel) zu erreichen. Entweder durch Erfahrungsaustausch, oder durch die von dir genannte Petition.

Bis dahin - und da hat Dieter nun mal recht - gelten für uns alle die erlassenen Regeln.

Gruß
Martin
 
Genau: ...Wir müssen rausfinden, wie wir damit umgehen um trotzdem unser Ziel (privaten grenzüberschreitenden Handel) zu erreichen...

Und da fand ich diese Pauschalaussage, "es ist nun mal wie es ist" etwas erstickend.

Ich würde schon gerne darüber diskutieren und Erfahrungen austauschen und nicht einfach nur sagen, ist wie es ist. Müssen wir uns dran halten, mehr gibt's dazu nicht zu sagen.
 
Und da fand ich diese Pauschalaussage, "es ist nun mal wie es ist" etwas erstickend.
Diese "Pauschalaussage" von mir ist im Zusammenhang mit meinen weiteren Ausführungen dazu meine persönliche Schlussfolgerung aus der aktuellen Rechtslage. Hier noch einmal mein nachfolgender Satz, der meine "Pauschalaussage" konkretisiert:
Wenn man ein CITES-relevantes Instrument verkaufen will, dann empfiehlt es sich imho nur innerhalb der EU zu verkaufen. Dann kann man sich die Beschaffung der Aus- und Einfuhrpapiere mit entsprechenden Wartezeiten und zusätzlichen Kosten ersparen.

Auch ich finde eine Änderung der Rechtslage - wie von hack_meck unter #1196 skizziert - wünschenswert.

Ich hoffe, damit ist jetzt für alle Leser klar wie ich das gemeint hatte.

Wenn ein Diskussionswunsch in eine solche künftige Korrektur von CITES besteht, dann wäre das imho allerdings sinnvollerweise in einem eigenen Thread besser aufgehoben, weil es hier nach meinem Verständnis um den aktuellen Stand von CITES geht.

Gruß
Dita
 
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