What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Grund: Rechtschreibkorrektur
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Demgemäß sollten sie "Elfenbeintasten" wenigstens in der Titelzeile und/oder im Untertitel Ihres Angebots nicht erwähnen und am besten auch im Beschreibungstext umschreiben oder unerwähnt lassen. Ähnliches gilt natürlich auch als Empfehlung für Angebote außerhalb von eBay, z. B. in Zeitungsanzeigen.

Das beantwortet dann wohl auch die Frage, ob bei normalem Palisander der Vorerwerbsbescheid in der Auktion/Anzeige zwingenden gezeigt oder erwähnt werden muss.
Die Antwortet lautet also wohl: Nein
 
Klar. Da sind die möglichen Gebühren aber auch nicht so teuer, wie das ganze Instrument.
 
Ich habe gerade mit der Dame für Artenschutz in Hamburg tel. Sie war total aufgeregt wieso wir Hobbymusiker und nicht Händler uns so viel damit beschäftigen!

Sie meinte zurücklehnen und Musik machen!

Also Leute, sie meinte auch wenn ihr eine Rechnung habt ist eh alles egal. Wenn keine kann man das über die Seriennummer herausfinden. Und wenn diese vor 2017 gebaut wurde (sprich, sie meinte das Holz vor 2017 in die Fertigung ging) ist es auch egal.

Betrifft also nur Händler und nicht Private Musiker.


Schöne Grüße
 
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Echt jetzt??? Ich teile dir/euch das Ergebnis eines Gespräches mit einer Beamtin mit und sagst persönliche Meinung der Dame?

Wer soll es denn bitte sagen? MERKEL? TRUMP??
 
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Ich teile dir/euch das Ergebnis eines Gespräches mit einer Beamtin mit und sagst persönliche Meinung der Dame?

Das persönliche Urteil kann von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich sein, je nachdem wie genau er/sie die Gesetzeslage kennen, daher wäre ich mit Aussagen wie "betrifft nur Händler" seeeeehr vorsichtig.
 
@RANDOM_1
Danke, dass Du uns das Ergebnis Deines Gesprächs mitgeteilt hast. :great:

Aktuell ist die Bandbreite der Antworten von Verantwortlichen der verschiedenen Ämter noch relativ groß. Und ich habe die Reaktion von Paruwi so verstanden, dass er das ausdrücken wollte.

Meine persönliche Meinung: Es wird alles nur halb so heiß gegessen wie es gekocht wird. Solange ich eine Gitarre, bei der Bestandteile (z. B. Palisandergriffbrett) unter CITES II fallen, nicht ins EU-Ausland mitnehmen oder verkaufen will, muss ich nichts zusätzlich beachten. Andernfalls ab diesem Jahr halt schon.

Hersteller und Händler sind definitiv betroffen.

Beste Grüße
Dieter aka Dita
 
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Nochmal: WER SOLL ES DENN SAGEN, WENN NICHT DIE ARTENSCHUTZBEAUFTRAGTE DER STADT HAMBURG?????

Wer bitte?


Ich glaube hier suchen einige Leute nur Unterhaltung. Für mich ist das Thema erledigt. Sollen sich die Händler Gedanken machen.
 
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@RANDOM_1
nicht ins EU-Ausland mitnehmen

Also bei privater Mitnahme, bzw. allgemein zum Thema Auftritte war aber relativ einhellig zu lesen, dass es unter einer Gesamteinfuhr von 10KG Palisander keine Probleme gibt... .
 
@DieterWelzel

Sie meinte auch der private Verkauf für Instrumente nach 2017 kein Thema wäre.

Die Seriennummer würde das belegen.

Was natürlich mit Instrumenten ohne Seriennummer betrifft meinte sie kann man das bei extremen Fällen über ein Gutachten nachweisen lassen.

Sie war ziemlich genervt wieso jetzt jeder durchdreht....

Das wollte ich nur zum Ausdruck bringen.

Take care
 
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Die ist wohl nicht für ganz Deutschland zuständig - oder ?

Nein aber für Hamburg.

Das Posting ist also nicht mehr oder weniger ´wert´ als alle anderen geposteten Behördenaussagen... .
 
Die ist wohl nicht für ganz Deutschland zuständig - oder


Aha,das in Bayern andere Gesetze existieren wusste ich ja aber das der Artenschutz jetzt Ländersache ist finde ich interessant ;)
 
relativ einhellig zu lesen, dass es unter einer Gesamteinfuhr von 10KG Palisander keine Probleme gibt...
Ja, das wurde öfters geschrieben, aber ich kann mich nicht an eine offizielle Quelle dazu erinnern. Zudem kann das jeder Staat anders regeln bzw. handhaben. Deshalb würde ich in diesem Fall bei den zuständigen Ämtern des jeweiligen Staates frühzeitig nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was natürlich mit Instrumenten ohne Seriennummer betrifft meinte sie kann man das bei extremen Fällen über ein Gutachten nachweisen lassen.
Da überwiegend billige Gitarre keine Seriennummer haben, macht der Vorschlag da jedenfalls keinen Sinn, wo das Gutachten mehr als der Wert der Gitarre kostet.

aber das der Artenschutz jetzt Ländersache ist finde ich interessant
Ist er zwar von der Gesetzgebungskompetenz her nicht, allerdings gibt es bei der Ausführung der Bundesgesetze auf Landes- bzw. Kommunalebene durchaus Unterschiede und dann gibt es ja manchmal auch noch Ermessensregelungen bzw. Spielräume. Ich sage nur: 2 Juristen, 3 Meinungen! ;)

Beste Grüße
Dita
 
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Das persönliche Urteil kann von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich sein, je nachdem wie genau er/sie die Gesetzeslage kennen, daher wäre ich mit Aussagen wie "betrifft nur Händler" seeeeehr vorsichtig.

Hat denn schon Jemand in Bayern nachgefragt?
 
Fragt sich, ob der Vorerwerbsbescheid überhaupt in die Ebay-Anzeige bzw. in die -Auktion mit hinein muss und ob er nicht theoretisch nur bei Übereignung der
Gitarre bzw. dem Versand beigelegt werden muss.

Laut Ebay Richlinien ja da alles vom Washingtoner Artenschutz Abkommen und das ist CITES in der Beschreibung genannt werden muss.
 
Ja, das wurde öfters geschrieben, aber ich kann mich nicht an eine offizielle Quelle dazu erinnern. Zudem kann das jeder Staat anders regeln bzw. handhaben.

Nee, diese Info kommt vom Bundesamt. Und das kann auch nicht jeder Staat anders Handhaben, das ist Teil des CITES Abkommens:

https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html

"
  • Dalbergia spp. (Palisander, Rosenholz), alle Arten dieser Gattung (weltweit) mit Ausnahme der in Anhang I CITES gelisteten Art Dalbergia nigra
    Folgende Fußnote wurde mit diese Listung verabschiedet: Alle Teile und Erzeugnisse werden erfasst mit Ausnahme von:
  • a) Blätter, Blüten, Pollen, Früchte und Saatgut
  • b) Nicht kommerzielle Ausfuhren mit einem Maximalgewicht von 10 kg pro Sendung
"
 
Aha,das in Bayern andere Gesetze existieren wusste ich ja aber das der Artenschutz jetzt Ländersache ist finde ich interessant ;)
Die Gesetze sind überall gleich. Aber dass die Behörden das bisher unterschiedlich handhaben, ist doch in vielen Beiträgen (u.a. deinem hier) nachzulesen. Die Leute in Hessen erzählen etwas anderes als die in Köln und die wieder etwas anderes als in Hamburg. Auf ganz Deutschland ist dann wohl alles (noch) nicht übertragbar.
 
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