What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Ich habe eben eine Gitarre aus Japan bekommen. Im FRA-Zoll wurde das Paket nur durchleuchtet und nicht geöffnet. Geliefert wurde per DHL Express, die auch die Einfuhrabgaben kassiert haben. Es handelt sich um eine Gitarre mit Ebony-Fretboard.Ich habe mal angehängt, was zum Thema CITES auf der Rechnung steht. Ob in Zukunft genauer hingeschaut wird, kann man natürlich nicht sagen aber das Ding ist ganz locker durchgeflutscht.


Anhang anzeigen 529788

Kann aber auch dran liegen, dass die Gitarre vor 2.1. 2017 verschickt wurde (gehe ich mal von aus). Dafür gibt es nämlich Sonderregelungen
https://www.bfn.de/26320.html
 
Kann aber auch dran liegen, dass die Gitarre vor 2.1. 2017 verschickt wurde (gehe ich mal von aus).
Das Datum 2.1.2017 spielt ja nur eine Rolle für die Holzarten, die neu in den CITES Anhang II gekommen sind (z. B. Palisander, bis auf Rio-Palisander, der schon vorher im Anhang I aufgeführt war). Wenn wie hier versichert wird, dass keine CITES-relevanten Holzarten bei dem Produkt enthalten sind, dann dürftest Du auch weiterhin kein CITES-Dokument brauchen. So verstehe ich das zumindest. Wenn allerdings eine hohe Verwechselungsgefahr besteht, dann könnte eine Negativbescheinigung Sinn machen. So etwas wurde für Mammut- statt Elefantenelfenbein empfohlen (siehe http://forum.geigen-forum.de/forum-...kinstrumentenbescheinigung-bei-Auslandsreisen).

Beste Grüße
Dita

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Da hast Du natürlich recht :)
 
Wobei Papier durchaus auch Bestandteile von Tropenholz haben kann. Selbst Rio wurde schon nachgewiesen, sah ich mal in einem Bericht.

Ich glaube für Toilettenpapier mit geringem Tropenholzanteil gilt die Regelung nicht....wenn`s nicht zu braun ist......:D:D.Sonst hätte man das vor dem 1.1.2017 anmelden müssen.
 
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Vom RP Darmstadt habe ich heute folgende Nachricht erhalten, mir der ich gut leben kann:

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 51.1 - 1.6 - R 22.4 - Holz
Sehr geehrte Dame / Sehr geehrter Herr,
Ihre Nachricht zur Anmeldung von Vorbesitz mit artgeschützten Hölzern habe ich fristgerecht erhalten.
Eine formelle Bestätigung des artenschutzrechtlichen Vorbesitzes erfolgt -aufgrund der großen Anzahl der vorliegenden Anträge - zu einem späteren Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. xyz
 
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Ist dies vom Mann mit Abwesenheitsnotiz bis 09.01. ...

Ich habe noch keine Post von ihm :)

Gruß
Martin
 
In Österreich schaut das doch etwas anders aus. Folgende E-Mail habe ich von der CITES Vollzugsbehörde heute erhalten:



Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt Bezug auf Ihre Meldung von Holz- bzw. Musikinstrumentenlagerbeständen und teilt Ihnen dazu mit, dass es in Österreich k e i n e Vorerwerbswarenbescheinigung gibt. Diese ist nur in Deutschland erforderlich, weil dort die Meldung an verschiedene Behörden erfolgt. In Österreich ist nur unser Haus zuständig.

Für allfällige Weiterverkäufe von Beständen ins EU-Ausland wenden Sie sich im Anlassfall an Ihren jeweiligen Sachbearbeiter (aus unserer Kontaktliste unter www.cites.at). Die weiteren Informationen und auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Listung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Für Musikinstrumente und deren privaten Gebrauch (auch für Konzerte) gibt es eine Ausnahmeregelung bis 10kg.

Mit freundlichen Grüßen

CITES Vollzugsbehörde
Abteilung I/8, Nationalparks, Natur- und Artenschutz
Stubenbastei 5, 1010 Wien
T +43 1 71100 611415, F +43 1 71100 617406
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BUNDESMINISTERIUM
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
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Stand in der G&B nicht auch etwas von der Ausnahmeregelung, dass auch die Riobretter auf die Bühne dürften etc. Glaub da wurde auch der Joe erwähnt.
 
Antwort aus dem RP Freiburg! Interessantist der Teil für den Weiterverkauf/Privatkauf/verkauf.

Sehr geehrter Herr xxx,
hiermit bestätigen wir Ihnen die fristgerechte Anmeldung Ihrer 21 Instrumente mit Bestandteilen von besonders geschütztem Palisander. Die Meldung wird als Vorerwerb registriert.
Weitere Infos finden Sie unter http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html

Sollten Sie ein Instrument aus dem gemeldeten Bestand verkaufen, vermerken Sie auf der Rechnung zusätzlich zu den Hersteller- und Modellangaben, aus welchem Holz das Instrument hergestellt wurde und dass es sich dabei um Holz handelt, das vor der Unterschutzstellung erworben und am 31.12.2016 ordnungsgemäß beim Regierungspräsidium Freiburg gemeldet wurde.
z.B.
Griffbrett aus 120 Gramm Dalbergia latifolia,
wurde vor der Unterschutzstellung erworben
und ordnungsgemäß am 31.12.2016 beim Regierungspräsidium Freiburg gemeldet.

Beim Erwerb eines weiteren Instruments mit Bestandteilen von geschützten Hölzern benötigen Sie künftig vom Verkäufer Angaben zum Vorerwerb (s.o.) oder bei importiertem Holz nach der Unterschutzstellung eine Kopie der Einfuhrgenehmigung.
Mit freundlichen Grüßen
 
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Hoy @frama78 der link bringt bei mir leider eine Fehlermeldung, ich würde aber gerne mal rein schauen.
 
Ach, den kenne ich ja, klar. Jetzt geht er auch wieder, vielleicht war auch der Server
kurzfristig down, trotzdem dankeschön :D
 
Ich habe jetzt nicht alle 38 Seiten gelesen, bin erst vor ein paar Tagen, im Rahmen eines Gebrauchtverkaufsversuch meiner 2004er PRS CU22, auf diesen Regiestrierungblödsinn gekommen. Hat eigentlich schon einer der Schreiber dieser 38 Seiten mal die Idee hier zugetragen, daß man sich auch gegen die mMn. nicht haltbare, Registrierungsnötigung, weil Pflicht ist es ja nicht, wehren muß? Es ist ja ohne Registrierung vor 2017 kaum möglich, ein Gebrauchtinstrument, sofern der potentielle Käufer über dieses hier geschriebene Bescheid weiß, zu verkaufen, hab es selbst ja gerade am eigenen Leib erfahren, völlig krank , komme mir vor wie ein Waffenschieber. Ich finde, es geht niemanden was an, was ich besitze, das die bedrohten Hozarten geschützt, bzw. kontrolliert wrden, finde ich richtig, aber damit sollte nicht der Instrumentenbesitzer, der auch privater Verkäufer sein kann, oder, ab 2017 halt, der Käufer, egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtware handelt, belastet werden, das sollen Hersteller, Importeure und die Händler regeln.

Gruß makko
 
Es ist ja ohne Registrierung vor 2017 kaum möglich, ein Gebrauchtinstrument, sofern der potentielle Käufer über dieses hier geschriebene Bescheid weiß, zu verkaufen,

Naja, eine Registrierung ist wohl nicht unbedingt nötig, man sollte auf der sicheren Seite sein wenn man die Rechnung beilegt oder eben etwas anderes, welches den Import vor 2017 glaubhaft bestätigt. Ich habe zum Glück von allen meinen Gebrauchtkäufen PDFs der Ebay-Auktion oder des Angebots auf Flohmarktseiten. AFAIK sollte das ausreichen.

Ich frage mich aber auch immer noch, ob nicht auch schon ein vom Verkäufer aufgesetztes und unterschriebenes Schriftstück, welches die Aussage enthält, dass der Kauf in der EU vor 2017 betätigt wurde, ausreicht. :confused:
 
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/s...n-auch-ab-2017-weiterhin-moeglich-149949.html

Handel mit Instrumenten aus geschützten Hölzern auch ab 2017 weiterhin möglich

Verschiedene Holzarten, aus denen bevorzugt Musikinstrumente wie Gitarren, Geigen, Blas- und Schlagzeuginstrumente gefertigt werden, gelten nach einem Beschluss der 17. CITES-Konferenz (Anfang Oktober 2016) ab dem 2. Januar 2017 als geschützt. Es handelt sich um die Gattung der Rosenhölzer (Dalbergia spp.), drei Bubinga-Arten (Guibourtia demeusei, pellegriniana und tessmannii) sowie Kosso (Pterocarpus erinaceus).
Die Sorge, dass der Handel mit nicht registrierten Instrumenten aus diesen Holzarten erschwert werden könnte oder gar unmöglich wird, ist aber unbegründet. Der Handel mit Instrumenten aus den neu geschützten Hölzern ist auch weiterhin möglich, wenn sie schon vor dem 2. Januar 2017 in Besitz waren oder nach diesem Stichtag legal in die EU importiert werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung der Musikinstrumente besteht nicht. Der legale Vorerwerb kann z. B. auch durch Rechnungen, Lieferscheine oder Seriennummern nachgewiesen werden.
Erst im Falle eines beabsichtigten Verkaufs von Musikinstrumenten oder Holzteilen der neu geschützten Arten in ein Drittland außerhalb der EU müssen Bescheinigungen beim NLWKN als zuständiger Landesbehörde beantragt werden. Diese dienen dazu, beim Bundesamt für Naturschutz eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten.
Für den gewerbsmäßigen Handel besteht als Folge der Unterschutzstellung dieser Holzarten zusätzlich eine Buchführungspflicht nach der Bundesartenschutzverordnung über den An- und Verkauf. Bei evtl. Kontrollen stehen aber nicht Privatpersonen im Fokus, die ihr Musikinstrument verkaufen wollen, sondern vielmehr der kommerzielle Handel, Großhändler und große Hersteller.
Grund für die Unterschutzstellung dieser Holzarten ist die Gefährdung der Arten aufgrund der sehr hohen Nachfrage in China nach diesen Hölzern für den Möbel- und Innenausbau. Die Verwendung dieser Holzarten in Musikinstrumenten macht nur einen vergleichsweise geringen Anteil aus.
 
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makkohille
  • Gelöscht von klaatu
  • Grund: OT
Griffbrett aus 120 Gramm Dalbergia latifolia,
wurde vor der Unterschutzstellung erworben
und ordnungsgemäß am 31.12.2016 beim Regierungspräsidium Freiburg gemeldet.

Woher kriegt man diese Information? Die kann ja vermutlich nicht mal der Hersteller liefern?
 
Ist doch klar, ablösen vom Hals und wiegen, wird sicher auch noch kommen. Aber sicher ist bekannt, was ein Kubikmeter Palisander wiegt, dann LängexBreiteXHöhe, dann den Dreisatz und schon hast Du das Gewicht vom Griffbrett deiner Gitarre.
 
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Am einfachsten hätte man sich dagegen wehren können, wenn ALLE ihre Gitarren vor dem 2.1. registriert hätten.
--> Vollbeschäftigung in den Ämtern.

Ich denke auch, dass die Nichtinformation ein Stück weit gewollt war.
 
Auf die Antwwort habe ich gewartet. Genau das Gegenteil hätte passieren müssen, keine Sau hätte irgendetwas registrien sollen, dann hätten die Deppen schön blöd geschaut.
 
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