What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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verdammt. dann werd ich wohl warten und suchen müssen, bis ich so ein schickes teil mal in den lokalen anzeigen finde... bei nem warenwert von >1k ist mir das risiko dann doch zu hoch, auch wenn ich eigentlich vermuten würde, dass die zoll-leute schon ne handelsübliche gitarre erkennen können sollten. aber eben auch, dass bürokratie gerne mal vorrang hat.

falls es jemand anderes riskieren möchte ^^
http://www.ebay.de/itm/ESP-Eclipse-...775873?hash=item2f0bc2c1c1:g:fJgAAOSwWE9ZjIgm
 
Hey

Happy Friday :)

ich hab da eine Frage zur aktuellen Sachlage, wie sieht es jetzt in der Praxis aus, wenn man bei einem Shop, zb Thomann, Bax, Session, etc eine Gitarre des mittleren Preissegments kauft (also keine günstigen Hausmarken) sondern zb eine Ibanez, PRS SE, LTD, etc..
und es ist zb ein Palisander oder Rosewood Griffbrett verbaut, und bei der Sendung wurde kein Cites II Zertifkat mitgeliefert.
eigentlich haben die doch eine Bringschuld oder nicht?
Ich habe gerade den Fall das ich mir so eine Gitarre gekauft habe, aber kein Cities II Zertifkat dabei war.. da ich die Gitarre auch im nicht EU Ausland (insb. Kanada) zum Einsatz kommen wird, ist mir das schon ein anliegen das ich alle Unterlagen korrekt halte.
Ich habe jetzt mal dort angefragt und gebeten das sie mir das nachliefer,n bin schon gespannt was da nun passiert
Wie sieht da eure Erfahrung aus? war bei euren aktuellen Einkäufen ein Zertifikat oder eine Bescheinigung dabei?
falls nicht, habt ihr angefragt und eines bekommen? oder wurdet ihr abgewimmelt?

lg
Chris
 
Wie sieht da eure Erfahrung aus? war bei euren aktuellen Einkäufen ein Zertifikat oder eine Bescheinigung dabei?
falls nicht, habt ihr angefragt und eines bekommen? oder wurdet ihr abgewimmelt?

Oh, der ist durchgerutscht.

Ich habe bei den aktuellen Käufen einen CITES Vermerk auf der Rechnung gehabt. In der Regel das Gewicht, das Material und wo es verbaut ist. Dann der Hinweis, dass dieses legal in die EU eingeführt wurde. Eine Referenznummer zur Importbescheinigung habe ich noch nie bekommen. Damit ist der "Re-Export" aus der EU schwerer als nötig.

Die Unterlagen müssten aber beim Shop, oder beim Vertrieb vorliegen. Ein Zertifikat ist aus meiner Sicht nicht nötig, wenn Beschreibung und Importreferenz vorliegen.

Für den Export braucht es dann eh eine individuelle Genehmigung, es sei denn, es greifen gesonderte Regeln für "Umzug vom Hausstand".

P.S. gerade in Dubai gewesen und eine Gitarre mit ins Nicht-EU Ausland mitgenommen. Extra eine gewählt, die ein dunkles Griffbrett hat, allerdings bei genauerem hinschauen als Ebony erkennbar - was bei Strat Bauform eher untypisch ist. Kein Zöllner hat sich die Gitarre anschauen wollen - dabei hätte mich interessiert, wie das Gespräch verlaufen wäre und ob es nur um Zoll, oder auch um Artenschutz geht.

Gruß
Martin
 
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Ich hatte vor kurzem eine Gitarre, die deutlich vor dem Stichtag gekauft wurde, bei Thomann zur Reparatur.
Auf der "Rechnung" für die Reparatur war dann vermerkt, dass es sich bei der Gitarre um Vorerwerbsware handelt.
 
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Extra eine gewählt, die ein dunkles Griffbrett hat, allerdings bei genauerem hinschauen als Ebony erkennbar
Die Frage ist dann aber auch was passiert wenn der unerfahrene das nicht glaubt das es ebony ist. Ich würde es aus dem Stehgreif sicher nicht erkennen. Und wenn der Zollbeamte jetzt nicht gerade Hobbymusiker ist
wohl auch nicht. In den Katalogen schreiben die Hersteller das ja auch nicht immer rein. Ibanez zum Bleistift...in älteren Katalogen steht da oftmals nichts zu.
Wer ist im Zweifelsfall in der Nachweispflicht. Hätte der Zöllner dir beweisen müssen das es doch Palisander ist und du die Dokumente zeigen sollst oder du ihm das Gegenteil?
 
Hätte der Zöllner dir beweisen müssen das es doch Palisander ist und du die Dokumente zeigen sollst oder du ihm das Gegenteil?

Du bist in der Pflicht - und dies wäre in diesem Fall per Rechnung möglich gewesen, da steht es drauf.

Inwieweit man vom Zoll entstandene Kosten einklagen kann - falls sich der Beamte geirrt hat - kann ich dir nicht sagen.

Eine Rechnung, oder ein Zollpapier kann er aber immer von dir erwarten - aus dem Zoll Aspekt.

Gruß
Martin
 
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Auf der "Rechnung" für die Reparatur war dann vermerkt, dass es sich bei der Gitarre um Vorerwerbsware handelt.

Womit sich auch Thomann absichert, denn kommerzielle Dienstleistungen an "unsicherer Ware" wären zumindest ein Grund für eine Nachfrage wert.

Auch wenn ich das für ziemlich Bescheuert halte ...

Gruß
Martin
 
Ist aber für den Eigentümer praktisch, so hat man zusätzlich zur Rechnung etwas in der Hand, auf dem eindeutig und unmissverständlich steht, was Sache ist.
 
Ich habe da mal eine Frage. Ich lese immer mal wieder in diversen Foren, dass für eine Reparaturannahme eine Vorerwerbsbescheinigung erforderlich ist. Allerdings kann ich dazu nichts finden. Anfang des Jahres war dieser Vermerk noch bei einem Online-Händler auf der Homepage zu lesen gewesen, dieser wurde jedoch mittlerweile wieder entfernt. Gibt es eine solche Regelung und wenn ja wo kann ich diese finden. Das BfN schrieb mir auf Anfrage, dass es dies nicht für notwendig erachte. :-/
 
Der Wortlaut „kommerziell“ ist Bestandteil der Regelungen. Eine Reparatur ist dies ja.

Allerdings scheint es da keinen Kläger zu geben, sofern wir nicht von Braz. Rosewood reden.

Die Frage die sich mir stellt, ist ob da Ruhe drin ist, oder ob das Thema wieder aufflackern kann.

Gruß
Martin
 
Ok, ich dachte, dass "kommerziell" bezieht sich auf Ausfuhren, weil Cites ja eigentlich den internationalen Handel regelt. Also, wenn man eine Gitarre zwecks Verkauf oder kommerzieller Ausstellung in ein anderes Land ausführt....​
 

Nachdem Rio Palisander vor ein paar Jahren in den Fokus gekommen ist, gab es auch massive Verwirrung was "kommerziell" ist. Anfangs wurde ja sogar "Musik machen" so eingestuft und es einige wenige Fälle, wo den Künstlern die Gitarren von der Bühne genommen wurden.

Glücklicher Weise ist das zumindest vom Tisch, wenn die Gäste wegen deiner Musik kommen. Würde ich "3 Akkord Nobody" mit der Gitarre von Rory auftreten, dann könnte das anders bewertet werden.

Im Sinne von "Werkstätten" würde ich - ähnlich wie beim Kunsthandwerk und Elfenbein - davon ausgehen, dass arbeiten nur an "legalen Werkstücken" ausgeführt werden dürfen. Allerdings besteht das "Risiko" letztendlich ja nur, solange die Gitarre in der Werkstatt ist.

Gruß
Martin
 
Ich hatte eher Bedenken, dass man seine 40 Jahre alte Ibanez nicht bundiert bekommt, wenn man keine Rechnung hat... Interessanterweise hat meine untere Naturschutzbehörde vor 2 Wochen veröffentlicht, dass man die legale Herkunft zum Beispiel anhand einer eingravierten Seriennummer nachweisen kann... Die Auslegung der Vorschriften wird wohl sehr unterschiedlich gehandhabt...
 
Die Auslegung der Vorschriften wird wohl sehr unterschiedlich gehandhabt...

Die Regeln sind EU formuliert und werden 2 Stufen weiter "unten" durch Länderbehörden und ihre Dependancen umgesetzt ... da ist schon Luft für unterschiedliche Interpretation drin :D.

Gruß
Martin
 
Mal 'ne Frage zur aktuellen Handhabung.....

Meldet ihr Veränderungen in eurem Bestand an die Behörden ?

Habe selbst alle Gitten vorschriftsmäßig Ende letzten Jahres gemeldet, und habe auch meine
Bestätigung erhalten.

Habe aber im Laufe diesen Jahres einige Gitarren verkauft und auch gekauft (alles innerhalb DE)
Bei meinen Verkäufen hat nie jemand nach CITES gefragt, bei meinen Käufen waren alle Gitarren vor 31.12.2016 hergestellt worden und wohl auch vorher importiert worden.

Da ich keine der Gitarren ins Ausland verkaufen will - möchte ich eigentlich nichts weiter unternehmen - aber man weiß ja nie....

Macht es Sinn z.B. die Veränderungen im Bestand einmal jährlich zu melden ?
 
Macht es Sinn z.B. die Veränderungen im Bestand einmal jährlich zu melden ?

Ich denke "nein" ...

Die Dokumentation für Vorerwerb konnte durch einfaches Anmelden nur bis zum Stichtag gemacht werden. Alles danach - sofern es jemals in den EX-EU Verkauf kommen sollte, kannst du nur individuell anmelden und dabei ist es sinnvoll, wenn es einen Bezug gibt, bei welcher Behörde die Gitarre angemeldet wurde.

Ich denke alle User haben auch nur eine Info der Behörde bekommen, dass sie die Liste zur Kenntnis genommen haben und als Basis für die Erlangung einer CITES Bescheinigung (für Ausfuhr) betrachten.

Bei meinen verkauften Gitarren steht daher drauf: Wurde mit Datum bei der Oberen Naturschutzbehörde XYZ durch Name angemeldet. Dann ist jederzeit klar, wo man nach dem Dokument suchen muss.

Und dies setze ich auch bei "gebraucht Kauf" voraus. Mindestens jedoch den Real Name und die volle Adresse des Verkäufers, denn den kriegen sie an den Eiern, wenn das Ding nicht legal war. Im Zweifel sollte es so sogar ausreichend Grund geben, das Geschäft "rück.ab.zu.wickeln". Es wurde nur noch nicht durch Klage bewiesen.

Gruß
Martin
 
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Habe selbst alle Gitten vorschriftsmäßig Ende letzten Jahres gemeldet, und habe auch meine
Bestätigung erhalten.

Meldet ihr Veränderungen in eurem Bestand an die Behörden?
Habe auch Dez. letzten Jahres gemeldet und melde keine Veränderungen.
 
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Ich bekam in Neustadt an der Weinstr., Rheinland-Pfalz, für jede Gitarre eine eigene Bescheiningung. Per Mail wurde ich gebeten, im Verkaufsfall das Originaldokument mitzugeben, und eine Kopie eines Verkaufsvertrags mit Namen und Adresse des Käufers an die Behörde weiterzugeben. Ich habe zwei Instrumente verkauft und das dabei so gehandhabt - auch wenn die Käufer mich, glaube ich, für ziemlich schrullig gehalten haben.
Eine Gitarre habe ich mir neu gekauft. Da konnte ich bei session eine CITES-Bescheinigung runterladen, passend für die Seriennummer.
Das Instrument melde ich nicht. Ich habe ja die Rechnung und die CITES-Bescheinigung vom session, das sollte mMn genügen.

Mein Bandkollege an den tiefen Saiten hat sich gebraucht zwei Bässe gekauft, komplett ohne irgendeine Erwähnung von CITES. Er hat auch seine zwei vorher vorhandenen Instrumente nicht registrieren lassen, ebenso mein Co-Gitarrero.
Bis jetzt war die Registrierung nur zusätzliche Arbeit, aber ich bin trotzdem beruhigt, dass ich keinen Stichtag habe verstreichen lassen.

Mal abwarten, ob es irgendwann einmal von Vorteil sein wird, wenn man sich 2016 zum Jahresende hin noch die Arbeit gemacht hat...:weird:
 
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Per Mail wurde ich gebeten, im Verkaufsfall das Originaldokument mitzugeben, und eine Kopie eines Verkaufsvertrags mit Namen und Adresse des Käufers an die Behörde weiterzugeben.

Das ist dann wieder Teil der regionalen Ausgestaltung ;). Mich würde interessieren, was deine Behörde unternimmt, wenn du sie abgemeldet hast. Gibt sie es an die Behörde des Käufers weiter :nix:, damit sie dort "eingebucht" werden kann?

Solltest du Lust und Laune haben, dann frage doch mal nach ...

Gruß
Martin
 
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