Bevor Ihr Eure Gitarren als gestohlen meldet......

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*lach
...das ist auf jeden Fall eine Scheidung wert.
...aber 22 Gitarren mit einem Gesamtwert von 25.000 Euronen? Na ja, Sammlung ist für mich irgendwie anders.:rolleyes:
 
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Welcher Mensch tut sowas nur? Ohh man :D
Naja Fakt ist, 25.000,- sind 25.000,- Sammlung hin oder her..

Beste Grüße, Etienne
 
*lach
...das ist auf jeden Fall eine Scheidung wert.
...aber 22 Gitarren mit einem Gesamtwert von 25.000 Euronen? Na ja, Sammlung ist für mich irgendwie anders.:rolleyes:

Und wie geht für dich Sammlung? Für mich ist Sammlung wenn ich mehrere Stück von etwas habe. War mir noch nicht bewusst das es erst zur Sammlung wird wenn jedes einzelene Stück mindestens € 3.000,-- Wert ist. ;)

Schick sie putzen bis die 22 Gitarren verdient sind. Dann weiß sie was eine Gitarre wert ist.
 
Habe es auch in der Zeitung gelesen und bin mal wieder erstaunt, wozu Menschen, in diesem Fall Männer, in der Lage sind.
Da er keine seiner Gitarren zurückbekommt, wird er seiner Frau wohl vergeben haben und den "Diebstahl" als legitimen, einvernehmlichen Handel deklariert haben. Das Geld ist wahrscheinlich auch weg. Das Argument: "...denn einige der Instrumente hat der Händler bereits wieder verkauft" ist totaler Humbug. Die Käufer werden auszumachen sein und gestohlene Ware geht zurück an den Eigentümer, wenn dieser das möchte.

Ich weiß nicht, ob es Liebe ist, Achtung, Gutmütigkeit, Mitleid, Mitschuld oder ob irgendwelche niederen Beweggründe dahinter stecken, aber dieser Mann hat sich für seine Frau entschieden, Gnade vor Recht, trotz allem.

Es tut mir leid, wenn ich jetzt zu philosophisch werde, aber mich interessiert, was dahinter steckt. Und hätte sie an seiner Stelle auch so gehandelt? Hat er nun etwas gewonnen, wie z.B. eine stärkere Beziehung oder geht er komplett leer aus, bzw. lässt sich von der Frau scheiden und bezahlt womöglich noch Unterhalt? Wir leben schon in einer komischen Welt, in der man eigentlich nie in der Lage ist, sich ein ausreichendes Bild zu machen.

Der Begriff "Sammlung" ist übrigens nicht einheitlich festzulegen. Eine Definition ist: Eine Sammlung ist eine Anzahl von aufbewahrten, gezielt gesammelten Gegenständen. Man könnte also schon von einer Sammlung sprechen, wenn jemand 2 Gitarren hat. Der Wert ist übrigens bei allen Definitionen kein Kriterium
 
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Das ist so traurig zu was Menschen fähig sind. :(
Uns wurde 1998 im Proberaum eingebrochen.
Es wurde gestohlen, 3 Gibson LP, eine davon war von 1977, 2 Fender Tele, 1 Orange Top, 2 Marshall 2203 und 4 Boxen.
Die PA liesen die Vollspa..... einfach da.
Es ist einfach schlimm bestohlen zu werden.
 
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Das Argument: "...denn einige der Instrumente hat der Händler bereits wieder verkauft" ist totaler Humbug. Die Käufer werden auszumachen sein und gestohlene Ware geht zurück an den Eigentümer, wenn dieser das möchte.

Nein, so einfach ist das nicht. Bitte nicht immer einfach über solche Sachverhalte urteilen, wenn keine (ausreichende) juristische Kenntnis vorhanden ist.

Ich weiß nicht, ob es Liebe ist, Achtung, Gutmütigkeit, Mitleid, Mitschuld oder ob irgendwelche niederen Beweggründe dahinter stecken, aber dieser Mann hat sich für seine Frau entschieden, Gnade vor Recht, trotz allem.

...steht doch nirgendwo in dem Artikel, was er dann letztendlich gemacht hat?
 
Und wie geht für dich Sammlung? Für mich ist Sammlung wenn ich mehrere Stück von etwas habe. War mir noch nicht bewusst das es erst zur Sammlung wird wenn jedes einzelene Stück mindestens € 3.000,-- Wert ist. ;)

Schick sie putzen bis die 22 Gitarren verdient sind. Dann weiß sie was eine Gitarre wert ist.


Ich würde den eigentlichen Wert der Instrumente nicht an diesen 25.000 Euro festmachen. Der Händler will ja auch noch was verdienen, wurde die Frau über den Tisch gezogen oder oder oder. Wer weis das schon. ;) Im Artikel steht, Gibson, Fender und Music Man. Da wird schon mehr Wert dahinter gesteckt haben als nur 25.000 Euro. Und Sammlung bleibt eh Sammlung. Ich kann auch Steine vom Strand sammeln. Trotzdem eine Sammlung egal ob nichts wert.
 
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Nein, so einfach ist das nicht. Bitte nicht immer einfach über solche Sachverhalte urteilen, wenn keine (ausreichende) juristische Kenntnis vorhanden ist.

Das ist genau meine Frage: Wie sieht es denn aus? Meiner Meinung nach leben wir in einem Land, in dem der bestohlene sein Gut auf jeden Fall zurückbekommt, wenn es ausmachbar ist. Oder kann ich den Juwelier bestehlen, die Beute an einen Goldankauf verhökern und diese ist dann rechtlich nicht mehr Eigentum des Bestohlenen? Für mich ist das Humbug.

...steht doch nirgendwo in dem Artikel, was er dann letztendlich gemacht hat?

Es steht leider nicht drin, wie gesagt. Was denkst du denn, was er gemacht hat? Welche komplizierte bürokratische Konstruktion könnte denn dazu geführt haben, dass er seine Frau nicht anzeigt? Ist er als Ehemann etwa mithaftbar, wenn seine Frau ihn bestiehlt oder was geht hier vor?

In diesem Sinne ist deine Behauptung genauso aussagekräftig wie meine, ich freue mich auf Aufklärung.
 
Ich würde den eigentlichen Wert der Instrumente nicht an diesen 25.000 Euro festmachen. Der Händler will ja auch noch was verdienen, wurde die Frau über den Tisch gezogen oder oder oder. Wer weis das schon. ;) Im Artikel steht, Gibson, Fender und Music Man. Da wird schon mehr Wert dahinter gesteckt haben als nur 25.000 Euro. Und Sammlung bleibt eh Sammlung. Ich kann auch Steine vom Strand sammeln. Trotzdem eine Sammlung egal ob nichts wert.

Die Aussage der Polizei ist inkorrekt! Der Mann müsste seine Gitarren zurückbekommen.
Zwar ist es zutreffend, dass es einen gutgläubigen Erwerb gibt (§ 932 Abs. 1 BGB), allerdings mit Ausnahme für abhanden gekommene Sachen. (§ 935 Abs. 1 S. 1 BGB: "Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.") Insofern - doch ein Fall für die Justiz. :redface:
 
Die Aussage der Polizei ist inkorrekt! Der Mann müsste seine Gitarren zurückbekommen.
Zwar ist es zutreffend, dass es einen gutgläubigen Erwerb gibt (§ 932 Abs. 1 BGB), allerdings mit Ausnahme für abhanden gekommene Sachen. (§ 935 Abs. 1 S. 1 BGB: "Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.") Insofern - doch ein Fall für die Justiz. :redface:

Schön, dass du deine Tastatur ggf. Maus bedienen kannst... Kannst du mir erklären, was der erste Kommentar (also deinem copy + paste) aus der oben gennanten Zeitung mit dem Kommentar von Valvestate zu tun hat?

Zur Sache: Es ist ja leider nichts näheres zu deren familiärer Situation vorliegend. Ich finde es sehr respektabel, dass er seine Frau nicht anzeigt. Scheint so als ob die Ehe noch intakt ist, auch wenn der Haussegen jetzt vll. bissel Schlagseite hat. Könnte der Gitarrenhändler nicht unter Umständen zu Ausgleichszahlung belangt werden (stichwort sittenwidrig)? Schliesslich kann man davon ausgehen, dass der Verkäufer wusste wie viel die Gitarren wirklich wert sind (natürlich unter der Vorraussetzung der Händler hat die Ehefrau quasi übers Ohr gehauen).
Gruß
 
Es steht leider nicht drin, wie gesagt. Was denkst du denn, was er gemacht hat? Welche komplizierte bürokratische Konstruktion könnte denn dazu geführt haben, dass er seine Frau nicht anzeigt? Ist er als Ehemann etwa mithaftbar, wenn seine Frau ihn bestiehlt oder was geht hier vor?

In diesem Sinne ist deine Behauptung genauso aussagekräftig wie meine, ich freue mich auf Aufklärung.

Wie gesagt, deine Aussage (sieht für mich im übrigen nicht wirklich nach einer Frage aus?)
Die Käufer werden auszumachen sein und gestohlene Ware geht zurück an den Eigentümer, wenn dieser das möchte.

stimmt so einfach nicht. Da spielen einige Fakten mit rein (die hier anhand des Sachverhalts keiner beurteilen kann), die das ganze erheblich komplizierter machen als du das aussagst.

Und mein "...steht doch nirgendwo in dem Artikel, was er dann letztendlich gemacht hat?" bezieht sich darauf, was er schlussendlich mit seiner Frau angestellt hat. Da steht nämlich nichts bezügliches im Artikel drin, die einzige Aussage lautet
Doch solange der Gitarrensammler keinen Strafanzeige gegen sie stellt, ist damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird.
 
Ich würde mich von der Frau sofort scheiden lassen.
 
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Schön, dass du deine Tastatur ggf. Maus bedienen kannst... Kannst du mir erklären, was der erste Kommentar (also deinem copy + paste) aus der oben gennanten Zeitung mit dem Kommentar von Valvestate zu tun hat?
Ich stimme Valvestate zu daß es ein fall für die polizei ist.
Ich finde es sehr respektabel, dass er seine Frau nicht anzeigt. Scheint so als ob die Ehe noch intakt ist, auch wenn der Haussegen jetzt vll. bissel Schlagseite hat. Könnte der Gitarrenhändler nicht unter Umständen zu Ausgleichszahlung belangt werden (stichwort sittenwidrig)? Schliesslich kann man davon ausgehen, dass der Verkäufer wusste wie viel die Gitarren wirklich wert sind (natürlich unter der Vorraussetzung der Händler hat die Ehefrau quasi übers Ohr gehauen).
Eben dies ist mir vollkommen unverständlich wenn man den vorliegenden Vertrauensbruch berücksichtigt.
Das die Ehe intakt sei,ist nicht schlüssig da ihre Tat nunmal für ihren Mann sehr verletzend ist.
Schließlich geht es nicht mal eben nur um den reinen Warenwert sondern viele Menschen hängen auch persönlich an ihren Gütern.
Fassen wir also zusammen..

Die Frau hat ihren Mann kaltblütig hintergangen ohne irgendwelche Anzeichen von Gewissensbissen..
Wie würde denn jeder einzelne das selbige Schicksal ertragen und annehmen ?
Es dürfte sich als schwierig erweisen einfach darüber hinwegzusehen über solch schändlich´Tat.
Sofort die Scheidung einreichen... !!
 
akkgitarre:

Die Frau hat ihren Mann kaltblütig hintergangen ohne irgendwelche Anzeichen von Gewissensbissen..
Wie würde denn jeder einzelne das selbige Schicksal ertragen und annehmen ?
Es dürfte sich als schwierig erweisen einfach darüber hinwegzusehen über solch schändlich´Tat.
Sofort die Scheidung einreichen... !!

Naja...da müsste man die Hintergründe genauer kennen.

Es könnte zum Beispiel sein, daß der Mann über die Jahre hinweg sein teures Hobby betrieben hat und seine Frau dabei finanziell völlig auf der Strecke blieb. Nehmen wir weiter an, daß dieses Paar nun plötzlich einen hohen Geldbedarf hatte (erheblicher Schaden am Haus z. B.) und der Mann sich nicht darauf einlassen wollte seinen Teil dazu beizutragen diese Kosten zu tragen. Als Konsequenz und letzte Möglichkeit verkauft dann halt die Frau die Gitarren, wohlwissend, daß dies zu einem bösen Streit führen könnte...aber als letzte vorhandene Lösung eben.

Es könnte natürlich auch ganz anders sein. Wenn beide über all die Jahre ein gleiches Budge für ihre Steckenpferde hatten (die Frau ihren Teil aber für "nicht haltbare" Dinge ausgab...z.B. teure Kosmetika, Wellness, Reisen, etc) und nun nur das Hobby des Mannes noch finanziell verwertbar wäre - dann wäre es natürlich massiv ungerecht nun ausschließlich den Mann zur Kasse zu bitten.

Ebenfalls eine Rolle spielt es, wofür das Geld verwendet wurde. Von der Reperatur eines Häuserschadens hätten beide was. Wenn die Dame damit - im Falle eines weiteren Extremes - das Geld selbstsüchtig für eigene Luxusansprüche ausgab, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Die Tatsache, daß die Frau ihren Mann im Glauben lies, die Gitarren wären von einem Dritten gestohlen worden lässt die Vermutung zu, daß der Erlös wohl eher nicht einem moralisch "einwandfreien (selbstlosen) Zweck" zugeführt wurde. Wenn man also wirklich vom schlimmsten Falle ausgeht, dann ist das schon ein ganz schön übler Kracher - nachdem für mich garkeine Beziehung mehr denkbar wäre. Nicht nur aus Wut der Frau gegenüber, sondern auch, weil jegliche Vertrauensbasis unreparierbar beschädigt wäre...
 
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Da hier ja nur spekuliert werden kann werfe ich mal eine weitere These in die Runde:
Selbst wenn die Beziehung nicht mehr intakt ist/war. Unter Umständen sind kleine Kinder vorhanden, so dass der Vater sich unter Umständen bei einer evt. Scheidung nur mit dem Besuchsrecht zufrieden geben muss... Kenne genug Eltern, die sich aufraffen und ihr Leben quasi nur noch nebeneinander verbringen um die Kinder zumindest in ein Alter zu bringen, bei dem sie die Entscheidung der Eltern besser nachvollziehen können.
Aussagen wie "sofort Scheidung" sind imho ohne Hintergrundwissen in der jeweiligen Situation ziemlich undifferenziert...
 
Da hier ja nur spekuliert werden kann werfe ich mal eine weitere These in die Runde:
Selbst wenn die Beziehung nicht mehr intakt ist/war. Unter Umständen sind kleine Kinder vorhanden, so dass der Vater sich unter Umständen bei einer evt. Scheidung nur mit dem Besuchsrecht zufrieden geben muss... Kenne genug Eltern, die sich aufraffen und ihr Leben quasi nur noch nebeneinander verbringen um die Kinder zumindest in ein Alter zu bringen, bei dem sie die Entscheidung der Eltern besser nachvollziehen können.
Aussagen wie "sofort Scheidung" sind imho ohne Hintergrundwissen in der jeweiligen Situation ziemlich undifferenziert...
Die Frau ist 56! Wie klein können eventuell beteiligte Kinder also maximal sein?
 
Die Geschichte ist aus meiner Heimatstadt.
Am Mittwoch hat dazu noch zusätzlich die NP (Zeitung) bei dem Laden in dem
ich Praktikum angerufen und einen Riesen Wirbel drauß gemacht wer die Gitten angekauft hat.

Vermute Konflikt nicht ausreichend verabeitet = enrage.
Bemitleidenswert! :x
 
Der einzige Unterschied zwischen der Frau und irgendwelchen Dieben ist doch, dass sie einen Schlüssel hatte... Anzeigen und ins Gefängnis damit, da hört doch der Spaß auf :evil:
 
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