darf man VST-Software weiterverkaufen

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isaackv
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Hallo,

ich habe eine Frage an Euch, bei dem ich noch kein vernünftiges Ergebnis gefunden habe. Vermutlich liegt es daran, dass ich evtl. nicht die korrekte Wortwahl genommen habe.

Meine Frage ist folgende. "Kann ich z.B. VST-Software von Galaxy Vintage D weiterverkaufen. Letztendlich habe ich nur die Software und den Key, oder ist das in irgendwelchem Kleingedruckten untersagt?"

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Gruß, Karsten
 
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Eine gezielte Rechteberatung ist hier leider untersagt.
Allgemein könnte man sagen, dass das nach deutschem Recht erlaubt ist.

Am Besten ist, du liest das Kleingedruckte selbst. ;)
 
a) Klar mach einfach! Im Zweifelsfall berufst Du dich auf diesen einen Typen da im Forum.

b) Nein, mach das bloß nicht! Im Zweifelsfall berufst Du dich auf diesen einen Typen da im Forum.

c) Frag den betreffenden Hersteller, denn der ist es der Dir im Fall der Fälle ans Bein pinkeln will.

Welche Antwort ist wohl die schlaueste?
 
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Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich will auch keine rechtliche Beratung - da wäre der Weg zur Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt bestimmt besser. Mir geht es mehr darum, ob andere Forumsmitglieder hiermit schon Erfahrungen gesammelt haben und diese auch evtl. mitteilen wollen. Natürlich kann ich auch das Kleingedruckte lesen - wie Du aber auch sicher selber weißt, kann hier sehr schnell was überlesen werden.

Gruß, Karsten
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
d) wie kommst Du darauf, dass ich blöde Fragen erwartet habe!!!

Ich würde Aussage d) nehmen :great:.
 
Die Formulierung deiner Antwortmöglichkeit sagt mehr aus als Du wahrscheinlich beabsichtigt hast...
 
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Ich habe schon diverse VST Plugins verkauft. Wichtig ist, wenn diese keinen Kopierschutz durch iLok oder so haben, dass du sie nicht weiter nutzt, dann machst du dich strafbar.
 
Hallo .s,

vielen Dank für die Antwort - ich war mir nicht sicher.

Gruß, Karsten
 
Wie gesagt, verbindlich kann ich nix sagen.
 
Ich glaube, dass das auch von Hersteller zu Hersteller variiert. Deshalb ist meiner Meinung nach immer Vorsicht geboten und eine Konsultation des Customer Service besagter Firmen notwendig.
 
Zumal sehr häufig solche Fragen entweder im Kleingedruckten oder in der FAQ des Herstellers inkl. Antworten zu finden sind. Dort steht dann auch, was man zu beachten hat, falls das vom Hersteller "erlaubt" ist. Und ob sich eine Firma die im Ausland sitzt, unbedingt ans deutsche Recht hält und nicht einfach eine neue online Authorisierung einfach verhindert ? Kann Dir auch passieren. Die verweisen dann gerne auf Ihre AGBs o.ä. und vertrauen darauf, dass man keinen evtl. langwierigen Rechtsstreit anfängt.
 
Zu allen diesen Fragen ist der KVR Market Place eine hervorragende Quelle.
 
@isaackv
wenn es dir nichts und niemand verbietet, darfst du, klar.
 
Ich glaube, dass das auch von Hersteller zu Hersteller variiert. Deshalb ist meiner Meinung nach immer Vorsicht geboten und eine Konsultation des Customer Service besagter Firmen notwendig.
Das sehe ich auch so, nur der Hersteller wird die hier eine erfüllende Antwort geben können.

Ich arbeite selbst für einen großen Software-Hersteller (CAD-Tools) von daher kenne ich die Problematik das unsere (aus USA kommenden) Lizenz-Bestimmungen und das EU-Recht in einigen Punkten nicht deckungsgleich sind. Von daher ist eine allgemeine Rechtsberatung so oder so schwierig.

Im Endeffekt ist es aber so das die SW nur dann für einen Käufer attraktiv sein wird, wenn er sie legal und problemlos weiternutzen kann. Sprich er wird dir die SW auch nur abkaufen wenn er "den Segen" des Herstellers hat.

Gruß, Stefan
 
Durch höchst richterliche Rechtsprechung der EU und des Bundesgerichtshofs ist inzwischen bestätigt, daß man als Eigentümer eines Rechts (z.B. Nutzungsrecht an einer Software), genau dieses Recht, weiterverkaufen, weiterverschenken, "verbrennen", nicht nutzen, im "Klo runterspülen" usw. darf.
Das ist eines der wichtigsten Rechtsgüter, welches wir haben: nämlich das man als Eigentümer einer Sache und/oder eines Rechts, damit machen kann (im gesetzlichen Rahmen), was man will.
Stichworte dazu heißen "Erschöpfungsgrundsatz" und "gebrauchte Software".

EuGH
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf

BGH
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=64704&pos=1&anz=126

Die AGB's der Software Hersteller, spielen dann auch nur noch eine untergeordnete Rolle.

Drüber hinaus bin ich es so leid, dass immer wieder Firmen versuchen, europäisches und deutsches Recht zu unterlaufen.
Das ist der sogenannte "Silicon Valley" Kapitalismus, der versucht "Firmen Recht (AGB)" über nationales Recht zu stellen.

Das sind m.M.n. auch die Vorboten von TTIP.....

Micorsoft versucht m.M.n. dieses oberste Rechtsgut mit Win 8 (etwas) und erst recht mit Win 10 stark zu unterlaufen.
Auf den Recording-Bereich, wo häufig stark individualisierte Computer eingesetzt werden, wird das signifikante Auswirkungen haben.

Topo :cool:
 
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Interessant! Kannst du das mit Windows genauer ausführen?
 
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Das ist eines der wichtigsten Rechtsgüter, welches wir haben: nämlich das man als Eigentümer einer Sache und/oder eines Rechts, damit machen kann (im gesetzlichen Rahmen), was man will

Dazu muss aber gesagt werden, dass der Lizenzgeber den Verkauf nicht verbieten darf, andererseits die technischen Bedingungen, dass es funktioniert, nicht herstellen muss. Heißt also im Einzelfall doch wieder checken, ob es auch wirklich funktioniert.
 
Vor kurzem erst die Erfahrung mit License Transfer mit dem Hersteller "Toontrack" gemacht.
Ging alles easy und ohne Probleme!
 

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