Erfahrungen mit Reklamationen (bei zerstörter Lieferware etc) Music Store

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TomBoyUnplugged
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Hey Mitmusiker,
ich hoffe ich bin hier richtig.

Habt ihr schonmal eine Gitarre versand und die kam beschädigt an?

Ich habe vor Ort im Musicstore Köln eine Gitarre gekauft (499€ neu) und nach 3 Monaten ging ein Poti kaputt. Ich dachte, hast ja 3 Jahre Garantie, also bei MS angerufen udn die sagten mir: Schicken Sie uns bitte die Gitarre zu.
Gesagt getan, habe die Gitarre zugeschickt und nach einigem hin und her wurde mir gesagt, dass ein Poti keine Garantieware wäre. Gut, das hätte man mir auch am Telefon sagen können...egal.
Heute kam die Rückssendung von MS an, ich öffne das Paket in heller Vorfreunde auf meine Gitarre und siehe mit schrecken: Die Kopfplatte ist ab dem 2. Bund abgebrochen! :(

Bin sofort zur Post und habe das Paket als Schaden zurück gegeben. Danach hab ich den MS angrufen, dort sagte man mir, dass ich richtig gehandelt habe und man jetzt erstmal auf die kaputte Gitarre warten müsse, um dann eine Entscheidung zu treffen.

Was erwartet mich jetzt? Die Gitarre habe ich (wie hier im Forum DIY Threat) abgeschliffen um einen matten Effekt zu haben. Das hatten die mir von MS schon angekreidet, von wegen Garantie. Aber die glaube doch nicht, dass in 3 Jahren Garantiezeit keine einzige Macke in die Gitarre kommt, bzw jemand was umbaut. Auf der Gitarre waren wegen der Arbeiten keine Saiten. Kann mir das angelastet werden?
Was wird passieren? Neue Gitarre (kostet jetzt 475€ neu)? Zahlen sie mir "nur" die Reparatur? Zahlt die Post (bis 500€ versichert) mir 499€ aus? Bekomme ich überhaupt etwas?


Danke für Antworten und Anregungen! Tom
 
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Tut mir Leid, wenn ich das sagen muss: Aber über so viel Naivität muss ich schon staunen:

1. Du schickst die Gitarre zurück, weil nach 3 Monaten ein Teil für 2,50 kaputt gegangen ist? Verstehe ich nicht.

2. Dann erwähnst nebenbei, dass du Modifikationen an der Gitarre vorgenommen hast und wunderst dich, dass man dir das ankreidet? Abschleifen ist nicht dasselbe wie normale Gebrauchsspuren, eine Delle oder ein Saitenwechsel.

Was erwartet dich? Tja.

Wenn du Glück hast, kann der MS und du bezeugen, dass das Instrument vor dem Versand unbeschadet war und dem Lieferservice die Schaden an der Kopfplatte ankreiden. Ich habe aber keinerlei Erfahreung damit, wie einfach es einem die Post bei der Erstattung von Lieferschäden macht.

Dein erster Schritt sollte dieser sein:

DHL-Kundenservice: Schadensanzeige

Allerdings hast du noch einen Fehler gemacht: du hast die Gitarre mit der kaputten Kopfplatte wieder zurück geschickt. Schadensanzeigen werden nur bei empfangenen Lieferungen angenommen.

Frag den MS ganz lieb, ob sie dir die kaputte Gitarre versichert zurückschicken und melde den Schaden dann bei der Post.
 
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Wenn man ein technisches Gerät aufschraubt erlischt meißtens die Garantie (Schraubensicherung, Siegel usw.). Das wäre bei einer Gitarre nicht der Fall. Aber: Du schleifst die Gitarre, modifizierst sie und dann geht ein Poti kaputt und den wechselst du nicht? Rein nach dem Gefühl, hätte ich gesagt, dass du keinen Garantieanspruch mehr auf die Gitarre hast.

Denke du kannst den Anspruch nur gegenüber der Post geltend machen als Versandschaden. Ist ein Schraubhals? Wenn ja würde ich mir einen neuen kaufen. Ansonsten Gitarrenbauer und leimen lassen.
 
1. hat der Halsbruch nichts mit dem MS zu tun, geschweige denn mit deren Garantie oder Kulanz. Erst recht nicht für ein verhunzt "modifiziertes" Instrument, das sich nicht mal mehr als B-Ware eignet.

2. müsste der MS unter Nennung von Zeugen erklären, daß das Instrument im einwandfreien Zustand an DHL übergeben wurde.

aber

3. hättest Du im Beisein des Lieferboten SOFORT bei Erhalt der Ware den Inhalt auf Beschädigung prüfen müssen. Spätere Ansprüche werden nicht reguliert, da der Schaden auch bei Dir zu Hause zwischen Übergabe und späterer Meldung bei der Filliale hätte passieren können. (Umfallen im Ständer etc.pp)

Afaik hast Du keinerlei Ansprüche an irgendeine Partei.
 
Ich hätte mich da nicht so schnell abspeisen lassen. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht eines Händlers ist keine "Wohlverhaltenspflicht" des Kunden. Unabhängig davon, wie man darüber denkt, wenn jemand von einer neuen 500-Euro-Gitarre den Lack abschleift :gruebel: - so lange der reklamierte Mangel nicht mit der "Umgestaltung" durch den Kunden ursächlich im Zusammenhang steht, muss ein Händler im ersten Jahr Gewährleistung für Mängel, die schon im neuen Gegenstand angelegt waren ( z.B. minderwertige Bauteile, Verarbeitungsmängel ) gerade stehen. Im zweiten Jahr wäre der Beweis dafür durch den Kunden zu erbringen.

Natürlich wollen die großen Kistenschieber nicht gerne zum Lötkolben greifen, da sie, anders als der kleine Fachhändler um die Ecke, der das vielleicht kurz nach Feierabend selbst erledigt, dafür entsprechend qualifizierte Mitarbeiter anstellen und bezahlen müssen. Umtauschen und als Mangelware zum EK verticken, heißt da die Devise, da billiger. Und da das bei einem entsprechend ruinierten Stück nicht mehr möglich ist, stellen sie sich halt quer - wenn der Kunde sich das bieten lässt.
 
moment...:
hat DHL den Schaden verursacht oder music store?
 
moment...:
hat DHL den Schaden verursacht oder music store?

Wer soll das wissen? Das Ding ist kaputt zurück gekommen. Kaum jemand wird freiwillig zugeben: "ja, das war unser Fahrer bzw Techniker. Der hat damit ne Runde Federball gespielt. Wir dachten, es merkt schon keiner"


Ich wäre einfach sehr freundlich zum MS. Vielleicht kommen sie dir entgegen.

Hast du vielleicht Fotos von der Gitarre vor und nach der Modifikation? Unabhängig vom Bruch.

so lange der reklamierte Mangel nicht mit der "Umgestaltung" durch den Kunden ursächlich im Zusammenhang steht, muss ein Händler im ersten Jahr Gewährleistung für Mängel, die schon im neuen Gegenstand angelegt waren (

Moment: der ursprüngliche Mangel war ein kaputtes Poti fürn paar Euro. Ich glaube, das Problem hat sich mittlerweile erledigt.
 
Ich schätze mal der TE hat das hier gemacht https://www.musiker-board.de/modifi...iy-epiphone-les-paul-lack-matt-schleifen.html

Und natürlich ist klar, dass dann die Garantie erlischt. Ich glaube nicht, dass der MS hier großartig was machen wird, da du an der Gitarre schon ziemlich grob dran gewerkelt hast. Das ist nicht sowas wie anderes Wiring, Alu Stoptail oder von mir aus auch neuer Sattel, die Gitarre wurde ja schon großflächlig in ihrem Finish verändert und da würd ich als Ladenbesitzer auch nichts mehr zurückerstatten.
Zumal es ja höchstwahrscheinlich auf dem Transportweg passiert ist...

Pech gehabt würde ich da leider sagen und wirst wohl in den sauren Apfel beißen und den Hals (wahrscheinlich auf deine Kosten) reparieren lassen müssen. Wenn der Bruch nicht kompliziert ist und der MS sehr nett ist, macht er das vielleicht für dich oder gibt dir Rabatt darauf oder so.
Aber MS und nett ist nochmal eine andere Sache..
 
Die Probleme liegen hier, wie bereits angesprochen, bei einigen Fehlern deinerseits und im System allgemein.

Du kannst nun darauf hoffen, dass der Music-Store aus Kulanz oder die Post aufgrund der "Versicherung" Ersatz leistet, bzw. den Schaden bezahlt.

Wie Rockin'Daddy sagte: Die Prüfung der Ware muss sofort bei Erhalt und bei Anwesenheit des Postboten geschehen, sonst stehst du schlecht da.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem sich DHL geschickt aus der Verantwortung gezogen hat. Und zwar habe ich eine Gitarre privat gekauft und natürlich auf gute Verpackung bestanden.
Die Gitarre wurde gut verpackt versendet, der komplette Karton jedoch mit Packpapier umwickelt, sodass er ohnehin verknittert aussah und man innerhalb einer halben Stunde Examination keine Beschädigungen von außen festgestellt hätte. DHL bietet ja für jedes Paket diese 500€-Versicherung standardmäßig an, was erst einmal gut und ausreichend klingt.
Nun kam die Gitarre an, ich nahm sie in Empfang, packte sie aus und stellte einen Lackabplatzer fest. Die Lackreste lagen noch im Karton, der darüberhinaus, bis auf meine Einrisse vom Auspacken, unbeschädigt war. Ich bin dann zur örtlichen Postfiliale, die haben mir sofort empfohlen, die Gitarre einzuschicken, um den Schaden begutachten zu lassen. Gesagt, getan. 2 Wochen später kam die Gitarre, im ursprünglichen Karton, mit ein paar Kratzern mehr, zurück. Ohne Vermerk, ohne jegliche Information der Post/DHLs.
Daraufhin habe ich 2mal an den Kundenservice geschrieben. Beim 1. Mal wollte man mein Anliegen prüfen, es kam keine Rückmeldung. Beim 2. Mal erhielt ich folgende Nachricht zurück:
[...] Gerne hätten wir ihr Anliegen geprüft. Da jedoch gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nur der Absender unser Vertragspartner ist, erfolgt jeglicher Kontakt zu Nachforschung und Ersatz auch nur an diesen. Eine Abtrittserklärung liegt gemäß unserer Recherche nicht vor. Daher möchten wir Sie bitten, sich diesbezüglich mit dem Absender in Verbindung zu setzen. [...] Mit freundlichen Grüßen, DHL-Kundenservice

Was lernen wir daraus? Einerseits ist die Regelung mit dem Absender als Vertragspartner rechtlich gesehen einwandfrei und nachvollziehbar. Andererseits ist der Aufwand für den Kunden enorm. In meinem Fall konnte ich keinen Kontakt mehr herstellen, weil ich außer der E-Mail-Adresse des Verkäufers keine Daten hatte und er meine Anfragen nicht mehr beantwortete.

Ein weiteres Problem ist die Verpackung. Der Kunde wird gerne mit der 500€-Versicherung gelockt, aber nicht über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Jeder, der mir Übertreibung unterstellt, möge mal auf der DHL-Seite nach den Verpackungs- und Versandbedingungen suchen. Wenn man dann den entsprechenden Abschnitt gefunden hat, heißt es:
Jede Sendung ist beim Transport Belastungen - zum Beispiel Stößen, Vibrationen oder Druck - ausgesetzt. Um einen schadensfreien Transport zu gewährleisten, sollten Sie auf eine gute Verpackung achten. Bitte beachten Sie, dass Produkte in "Originalverpackungen" nicht automatisch versandgeeignet sind. Meistens ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung erforderlich. Damit sich die volle Schutzfunktion der Verpackung entfalten kann, müssen die Außenverpackung, die Ware und die Innenverpackung eine Einheit bilden.

Innenverpackung

- Eine angemessene Innenverpackung ist genauso wichtig wie eine gute Außenverpackung. Die Innenverpackung polstert, fixiert das Produkt und sorgt für Abstand zwischen den einzelnen Inhalten und der Außenverpackung.
- Wichtig ist, dass druck- und bruchempfindliches Versandmaterial nie unmittelbar an der Außenverpackung oder an anderen Inhaltsteilen anliegt. Zerbrechliche Inhaltsteilen, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o.ä. erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung. Bitte sorgen Sie hier für mindestens 50 Millimeter Abstand zwischen Produkt und Verpackung.
-Verpackungen mit mehreren Produkten sollten darüber hinaus Trennelemente beinhalten, damit alle Inhaltsteile gut gegen Verrutschen gesichert sind.

Hinweise zur Auswahl der Innenverpackung:

- Je empfindlicher das Produkt, desto wichtiger ist eine gute Innenverpackung. Verwenden Sie weiche Polstermaterialien für leichte Teile und härtere Polster für schwere Ware.
- Die Polsterung kann nicht durch eine hochwertige Versandschachtel ersetzt werden.
- Achten Sie darauf, dass überall um das Produkt beziehungsweise um jeden einzelnen Inhalt eine ausreichend dicke Polsterschicht vorhanden ist.
- Geeignete Polstermaterialien sind zum Beispiel Luftpolsterfolie, auch Bläschenfolie genannt, Rollenwellpappe oder maschinell zusammen geknautschtes Kraftpapier. Bei sehr empfindlichen Inhalten, wie zum Beispiel Glas empfehlen wir Ihnen, fünf- bis 6-lagige Luftpolsterfolie zu verwenden.
- Verwenden Sie zusammengedrücktes Zeitungspapier nur als Füllmaterial bei eher unempfindlichen Produkten.
- Kleider, Decken, Kissen sind als Polstermaterial in der Regel nicht geeignet.
- Verpackungschips "fließen" bei statischer Beanspruchung. Dadurch können im Inneren Hohlräume entstehen, so dass der Inhalt nicht mehr fixiert ist. Sinnvoll ist deshalb, die Chips nach dem ersten Auffüllen zunächst durch Rüttelbewegungen zu verteilen. Anschließend können Sie dann eventuell entstandene Hohlräume bis über den Schachtelrand mit Chips auffüllen.

Außenverpackung

- Wichtig ist, dass Sie bei der Auswahl der Versandschachtel auf die richtige Größe (Sendungsinhalt plus Polster) und auf eine ausreichende Stabilität achten. Besonders gut geeignet sind Wellpappe-Schachteln.
- Je nach Gewicht, Empfindlichkeit und Größe des Versandgutes können Sie auch stabile Schachteln aus Vollpappe, flexible Packpapierumhüllungen und Versandtaschen (gepolstert oder kartoniert) verwenden.

Daraus kann zwar ziemlich genau erfahren, wie eine Verpackung beschaffen sein sollte, für den Einzelfall Gitarre ist dies jedoch nicht eindeutig. Da müsste man erst ein Rechtsverfahren und Gutachten anstrengen oder alternativ von DHL eine "geeignete" Verpackung erfragen.
Was man aber sicher annehmen kann, ist dass eine Gitarre, um versicherungsfähig verpackt zu sein, mindestens 2 Umverpackungen (Kartons) haben muss. Die großen Versandunternehmen versenden, soweit ich weiß, in 2 Kartons. Viele kleinere Unternehmen und Privatleute tun das jedoch nicht. Und selbst, wenn 2 Verpackungen vorhanden sind, bieten die Versandbedingungen DHLs noch genügend Spielraum, um Schadenersatzforderungen abzulehnen. Vor allem gegenüber Privatleuten, die sich nicht "wehren" können oder wollen, weil der zeitliche und finanzielle Aufwand zu hoch ist.


Meiner Meinung nach hast du Anspruch auf Ersatz oder Ausgleich des Halsbruchschadens. Der ist entweder durch DHL oder MusicStore geschehen, wenn du ihn nicht verursacht hast. Das Untersuchen eines Pakets auf Schäden, bzw. das Öffnen im Beisein des Postboten ist in keiner Weise von DHL geplant und würde nur die Effektivität der Zusteller bremsen. Stelle dir mal vor, jeder würde den Postboten auffordern, zu warten, bis er das Paket und die Ware untersucht und geöffnet hat. Diese Vorstellung entspricht einfach nicht der Realität und ist deshalb rechtlich auch schwer durchzusetzen. Mal ganz abgesehen davon, dass manche Leute einen Garagenauftrag haben, wo keine Prüfung des Pakets stattfinden kann. Im Einzelfall ist gar nicht immer nachvollziehbar, ob das Paket angenommen oder nur abgeliefert wurde.

Da die Gitarre dein Eigentum ist, kannst du sie modifizieren und abschleifen, wie du willst. Wann dadurch der Garantieanspruch erlischt, ist im Einzelfall (schlimmstenfalls durch einen Gutachter) zu beurteilen. Als Beispiel würde ich jetzt mal annehmen, du hättest eine Kerbe in den Halsrücken geschliffen, die zum Bruch führte. Oder das Anschleifen der Gitarrendecke hätte eine Austrocknung/ ein Schimmeln selbiger zur Folge. Das sind natürlich Schäden, die nicht in die Garantie fallen.
Solches Eigenverschulden greift hier ja nicht, denn das Abschleifen der Oberfläche hat keinen Halsbruch zur Folge. Weiterhin brauchst du dir um fehlende Saiten keine Sorgen machen, das ist unerheblich.

Schade ist, dass nur wegen eines defekten Potis, was hinsichtlich der Garantiefähigkeit ohnehin streitbar ist, diese ganze Geschichte passierte. Dafür hast du zumindest mein Mitleid.

Ich würde sagen, dass du bei der angegebenen Sachlage richtig gehandelt hast. Die Gitarre ist unterwegs zum MusicStore, dort werden die (als Absender) sich um den Schadensfall kümmern (laut AGB von DHL müssen sie das ja sogar) und sich mit DHL auseinandersetzen, falls sie nicht einräumen, dass der Schaden durch Music-Store-Mitarbeiter entstanden ist. Der MusicStore hat das Problem sicher nicht zum ersten Mal und wird mit der Situation umzugehen wissen, außerdem ist er auf Kundenzufriedenheit angewiesen und sollte diese auch anstreben.

Deshalb hast du eine gute Chance, dass sich die Dinge zu deinen Gunsten regeln werden, ohne dass du noch viel dazubeitragen musst, es besteht allerdings die Möglichkeit, dass du aufgrund deiner Modifikationen keine Ersatzgitarre, sondern nur deine repariert bekommst.

Viel Glück.

P.S.: Ich hoffe, dass meine Erfahrungen, Anregungen und Ansichten helfen können. Vielleicht übertreibe ich auch ein bisschen, aber meine Ansicht, dass DHLs Kundenfreundlichkeit nicht viel taugt, bestätigt sich mit jedem 3. Paket. (Ja, ich bin zu faul zum umsteigen.) ;)

Editiert: Nachdem ich die letzten 3 Posts gelesen habe, die enstanden während ich das hier schrieb, möchte ich auch noch hinzufügen: Den Potitausch wirst du, außer MusicStore machts auf Kulanz, selbst bezahlen müssen.
 
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... Du kannst nun darauf hoffen, dass der Music-Store aus Kulanz oder die Post aufgrund der "Versicherung" Ersatz leistet, bzw. den Schaden bezahlt. ...

Hoffen kann man immer, aber in den meisten Fällen dürfte diese Hoffnung vergebens sein!
Ich habe noch von keiner Versicherung gehört, die einfach mal so kulant Schäden zahlt. Wären die Versicherungen so "locker", dann würden sich die Versandkosten ganz schnell vervielfachen. Und wie laut das Geschrei von denjenigen wäre, die das bezahlen müssten, kann ich mir schon vorstellen.
Zum Schaden selbst muss man aber sagen: Selbst wenn ein Ausgleich erfolgen würde, dann gibt es keine neue Gitarre, sondern nur das, was sie vorher noch wert war. Durch die "Behandlung" ist dieser Wert aber deutlich gesunken, das wird auch die Versicherung bemerken!
Und dass ein Händler ohne eigenes Verschulden freiwillig bezahlt, kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen.
 
Dem Post von tobish ist nicht mehr viel hinzuzufügen, außer vielleicht die Tatsache wie denn die Regulierung des Schadens aussehen soll ?
Denn wie ist der Wert einer Gitarre zu beurteilen die abgeschliffen wurde, wie viel Wertminderung macht das am Ende aus ?

Auch wird es eher schlecht aussehen wenn das Paket von außen unbeschädigt ist, sind keine äußeren Einwirkungen sichtbar, wird DHL die Regulierung des Schadens ablehnen.


Gruß
Sash
 
Hoffen kann man immer, aber in den meisten Fällen dürfte diese Hoffnung vergebens sein!
Ich habe noch von keiner Versicherung gehört, die einfach mal so kulant Schäden zahlt. Wären die Versicherungen so "locker", dann würden sich die Versandkosten ganz schnell vervielfachen. Und wie laut das Geschrei von denjenigen wäre, die das bezahlen müssten, kann ich mir schon vorstellen.
Zum Schaden selbst muss man aber sagen: Selbst wenn ein Ausgleich erfolgen würde, dann gibt es keine neue Gitarre, sondern nur das, was sie vorher noch wert war. Durch die "Behandlung" ist dieser Wert aber deutlich gesunken, das wird auch die Versicherung bemerken!
Und dass ein Händler ohne eigenes Verschulden freiwillig bezahlt, kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen.

Es war auch nicht die Rede davon, dass die Versicherung kulant ist. Die hat ja kein Interesse an der Zufriedenheit des TEs, der MusicStore schon. Ob das von Bedeutung ist, ist fraglich.
Die Versicherung des MusicStore wird vielleicht auch nicht jeden Schaden genau prüfen, sondern in der Regel den Angaben des MusicStore vertrauen. Ja, das ist auch wieder diskutabel, dennoch nicht auszuschließen. Jedenfalls meine ich, dass der MusicStore das vielleicht gar nicht über die Versicherung regeln lassen, sondern selbst reparieren wird. Ein so großes Geschäft hat auch eine Werkstatt, wie ich meinen möchte und bezahlt eine Halsreparatur aus der Portokasse. Indem ich hier meine Gedankengänge erläutere verliere ich mich aber nur weiter in Spekulationen.
Im Endeffekt geht es darum, dem TE eine Prognose zu geben und da bleibe ich bei den Möglichkeiten Kulanz und/oder Versicherung seitens der beteiligten Parteien und ihrer Vertreter (DHL, MusicStore, Versicherungen), wobei ich eher von Kulanz des MusicStore als von DHL ausgehen würde. Bei einer unsicheren Schuldfrage müssten weiterhin nur DHL und MusicStore miteinander kommunizieren und diese klären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen, welches so umfassend Geschäfte tätigt wie MusicStore, ein Interesse daran hat, (potenzielle) Kunden durch unkommunikatives Verhalten oder Ignoranz zu verprellen. Warum ich da bei DHL anderer Meinung bin, das kann ich mir allerdings auch gerade nicht zusammenreimen.
Ohne eigenes Verschulden würde ich davon ausgehen, dass der MusicStore alle Anstrengungen unternimmt, DHL zur Ersatzleistung zu bewegen. Immerhin ist dann klar, dass der Fehler bei DHL lag. Außerdem versendet der Laden nicht das erste Mal Gitarren und wird wissen, wie er seinen Rechtsanspruch durchsetzt. Wahrscheinlich gibt es Dokumentationen.

Nochmal meine Position zum Schadenersatz: Darauf besteht ein Anspruch, welcher meines Erachtens dem Wert der Reparatur entsprechen muss (Vorausgesetzt sie übersteigt nicht den Neuwert der Gitarre oder den Wert eines gleichwertigen Ersatzes). Der TE hatte eine funktionsfähige Gitarre, jetzt hat er einen Halsbruch. Da alle in Frage kommenden Verursacher bekannt sind, muss jemand für den Schaden haften. Das bürokratische System hat aber die zur genüge genannten Hürden, dies kann also lange dauern, bzw. schwer werden und letztlich in Resignation enden.
 
Hallo,

In meinem Fall konnte ich keinen Kontakt mehr herstellen, weil ich außer der E-Mail-Adresse des Verkäufers keine Daten hatte und er meine Anfragen nicht mehr beantwortete..

wer so kritisch und offensichtlich auch noch juristisch bewandert und spitzfindig ist, kauft von Jemandem dessen Namen und Adresse er nicht kennt eine Gitarre und hat womöglich noch per Vorkasse bezahlt ?? Das hat für mich doch zumindest ein "Gschmäckle", weiter möchte ich mich dazu eigentlich nicht äußern. Wenn man sich noch ein bisschen gesunden Menschenverstand und Moral bewahrt hat, muss man die Anspruchshaltung des TOs- egal ob rechtens oder nicht- einfach für völlig überzogen halten, es passt aber leider halt in unserer Zeit.

planet335
 
Irgendwoher müssen Erfahrungen ja kommen. Mag sein, dass du diese ohne schmerzliche Erfahrungen machen konntest, bei mir war es anders.
Hier geht es auch nicht darum, Mitleid abzuräumen, sondern ein Beispiel zu geben, das womöglich jemandem nützlich ist.

Keine Ahnung, was du mit "Gschmäckle" unterstellen willst, aber mal abgesehen davon, dass die genannte Gitarre ein Spontankauf war, hätte das Geschäft problemlos funktioniert, wäre die Gute nicht trotz Kartonverpackung beim Transport zerstört worden. Der fehlende Kontakt resultierte daraus, dass, nach einem Monat gutgläubigen Wartens auf Schadensausgleich durch die Post, die Kleinanzeige nicht mehr vorhanden war und eine Absenderadresse auf dem Paket gar nicht (mehr?) existierte. Also blieb mir nur die letzte E-Mail als Kontaktpunkt. Hinterher ist man immer schlauer und heute laufen meine Onlinegeschäfte anders.

Die Anspruchhaltung, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, nicht etwa eine neue Gitarre oder eine Traumreise, die die eigene Doofheit belohnt, ist durchaus logisch. Immerhin wurde die Gitarre 2 großen Unternehmen vertrauensvoll überantwortet und durch diese (Zumindest durch eines von beiden.) ist ein Schaden entstanden.

Ich kann mir auch nicht zusammenreimen, wieso hier mancher die Ansicht vertritt, eine Modifikation des Gegenstandes würde den Anspruch auf Garantie zunichte machen. Dies darf gar nicht der Fall sein, wenn der Schaden nicht ursächlich mit der Modifikation zusammenhängt. Hier geht es aber nicht mal um Garantie, sondern um einen "normalen" Schadensfall, der natürlich durch den Verursacher beglichen werden muss.

Moral und Menschenverstand rechtfertigen doch kein grundsätzliches Risiko auf eigene Kosten, dass beim Postversand oder in der Obhut von Firmen ein Gegenstand zerstört werden könnte. Das wäre ja ein Freifahrtschein und Versicherungen würden fast überflüssig.

Möglicherweise unterscheiden sich bei uns einfach die Definitionen von Anspruchhaltung, darum nochmals zur Klarstellung: Anspruch auf Ersatz des Halsbruchschadens durch den Verursacher finde ich rechtens und moralisch und menschenverständlich. Alles weitere, was noch zur "Anspruchhaltung" des TEs assoziiert wird, entspringt nicht meinen Ansichten und darüber kann ich nur spekulative Aussagen treffen.

Nehmen wir mal als Beispiel planet335, der sein modifiziertes KFZ (Lack, Fahrwerk, Felgen) mit 1 Jahr Restgarantie des Herstellers auf eine Fähre laden lässt, um in England damit fahren zu können. Nun reißt das Handbremsseil und das ungesicherte Fahrzeug rollt ins Meer. Ist jetzt planet335 schuld? Ist der Verlader schuld, der die Haltegurte vergessen hat? War es ein Fabrikationsfehler? Fällt der Schaden unter Garantie? ...
Analog zum Beispiel der Gitarre des TEs sind hier die Modifikationen absolut unerheblich für den Schaden. Der Besitzer des Gegenstands hat diesen legitim an jemanden weitergegeben, dessen tägliches Geschäft es ist, damit umzugehen. Er hat also keine eigene Schuld (Vorausgesetzt das Handbremsseil bzw. der Gitarrenhals wurden nicht angesägt oder im Kaufvertrag wurde eine Modifikation grundsätzlich ausgeschlossen - zumeist gibt es aber grundsätzlich zulässige und unzulässige Modifikationen. Bei KFZ sind die Präzedenzfälle natürlich zur Genüge vorhanden, bei Gitarren weiß ich es nicht. Zumindest liegen hier keine ausformulierten Kaufverträge vor, was eine Einzelfallbewertung quasi erzwingt). Eine Garantieleistung wird es nicht geben, weil der Schaden nicht beim Hersteller oder Verkäufer lag, sondern durch menschlichen Einfluss entstand. Schuld ist also der Verlader, der den Gegenstand nicht ordnungsgemäß oder nachlässig behandelt hat. Es bleibt jedoch zu klären, wer dieser Verlader ist. DHL, die mit dem Paket unsachgemäß umgegangen sind oder der MusicStore, welcher die Gitarre beschädigt oder falsch verpackt hat?

Editiert: Rechtschreibung korrigiert.
 
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3. hättest Du im Beisein des Lieferboten SOFORT bei Erhalt der Ware den Inhalt auf Beschädigung prüfen müssen. Spätere Ansprüche werden nicht reguliert, da der Schaden auch bei Dir zu Hause zwischen Übergabe und späterer Meldung bei der Filliale hätte passieren können. (Umfallen im Ständer etc.pp)

Sorry, aber was soll denn so ein Tipp?
Das ist doch legal gar nicht möglich. Der Paketbote steht mit dem Paket vor der Türe, entweder nimmst du es an oder du lässt es zurückgehen weil beispielsweise das Paket äußerliche Beschädigungen aufweist. Aber auf jeden Fall darf man das Paket erst öffnen wenn man es angenommen hat, und dann ist der Paketbote schon wieder in seinem Auto. Es mag sein dass nette Paketboten das vereinzelt inoffiziell anders handhaben, aber offiziell dürfen sie es nicht. Es wäre auch schon rein praktisch nicht durchführbar zu warten, bis man die Gitarre ausgepackt, angeschaut, angeschlossen und evtl. wieder verpackt hat ist schnell eine Viertelstunde vergangen, das kann ich einer Stadt kein Bote auf seiner Tour leisten.

Dummerweise schreiben einem manche Händler sogar dass man das Paket im Beisein des Boten öffnen sollte was ich ziemlich dreist finde da sich der Bote eben meist verständlicherweise weigern wird dies zu tun und das somit fast zwangsläufig direkt zu übler Stimmung führt.
 
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Das ginge auch gar nicht. Denn meistens landet das Paket ja eh beim Nachbarn.

In dem Fall würde ja jedesmal der Versicherungsschutz verfliegen.

@TE

das einzige,was du versuchen kannst, ist, den Schaden nach der nächsten Rücklieferung bei der Post zu melden.
 
So, danke für die vielen mehr oder weniger hilfreichen Posts!

Das ein kaputter Poti für 11 Euro kein Garantienanspruch ist, konnte ich nicht wissen. Hätte mich da auch schon über Aufklärung MS seits gefreut, dann hätte ich die Gitarre gar nicht erst losgeschickt.
Laut Musicstore habe ich mich völlig richtig verhalten, das geöffnete Paket zur Poststelle zu bringen, vor Ort eine Schadensanzeige aufzunehmen und die gebrochene Gitarre zum MS zurück senden zu lassen.
Die Post will ihrerseits erstmal prüfen, ob die Ware (Gitarre) ordnungsgemäß verpackt war. Dann schickt sie das Paket mit der gewonnenen Erkenntnis zum MS. Dort will man sich das Instrument ansehen und mit dem Abteilungsleiter besprechen, was zu tun ist.

Ich halte alle Interessierten auf dem Laufenden, was sich da nächste Woche ergibt.
 
Ich glaub das stimmt aber, auf jeden Fall sollte man das Paket auf Unversehrtheit prüfen (so stehts jedenfalls in den Bedingungen)
http://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php

Ob das Paket glatt wie Babypo oder eingedrückt, zerbeult usw. ist, wird von denen bestimmt schadenstechnisch bewertet. Man soll ja sogar leicht schütteln:)
Den Link finde ich jedenfalls ganz praktisch.
 
Als alter Logistiker sage ich mal: Den Garantiefall will ich jetzt nich bewerten. Aber den Transportschaden (so heisst das im Fachtermini). Das ist recht einfach: Äusserliche Schäden müssen sofort bei der Anlieferung reklamiert werden. Für verdeckte Schäden (von aussen nicht erkennbar, Ware im inneren aber defekt) gibt es meist Fristen, innerhalb deren der Schaden gemeldet werden muss.

Fakt ist, wenn beim Transport etwas beschädigt ist dann tritt die Transportversicherung ein. Das sie (wie wohl jede Versicherung ;) ) erstmal versucht den Schaden abzulehnen ist anzunehmen (schlechte Verpackung etc etc) Da muss man ggf auch mal etwas hartnäckiger sein. Am Ende streiten sich oft Anwälte.

Wie auch immer : Transportschaden => Regulierung des Schadens durch die Transportversicherung.

Warum und wieso die Gitte da hin und hergeschickt wurde spielt keine Rolle.


Edit: Vester war schneller :)
 
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