Gibson Gold Warranty

auxin
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Moin Moin!

Ich habe mir letzt Woche eine Gibson SGJ 14 gekauft :D. Da liegt so ein Formular für die Gibson Gold Warranty bei.
Haben die anderen Gibson-Besitzer hier die auch abgeschlossen? Ist das sinnvoll?

Etwas komisch finde ich dabei, dass die nach dem Haushaltseinkommen usw. fragen. Das geht die doch alles gar nichts an...
Oder muss man diese Bereiche nicht ausfüllen? Ich kenne mich da mit den amerikanischen Selbstverständlichkeiten nicht so aus.
Was sagt Ihr dazu?

Schöne Grüße,
auxin
 
Eigenschaft
 
Ich hab sowas noch nie ausgefüllt und abgeschickt. Wenn ich das Teil über den hiesigen Handel kaufe, habe eh ne Garantiezeit von 24 Monaten. Wenn mit der Gitarre irgendetwas nicht stimmen sollte, ist doch der Händler erster Ansprechpartner... Oder heißt "Gold Warranty" bei Gibson sowas wie lebenslange & weltweite Garantie für den Erstbesitzer? Sowas bietet der englische Pickuphersteller Bare Knuckle seinen Kunden.
 
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[...]
Oder heißt "Gold Warranty" bei Gibson sowas wie lebenslange & weltweite Garantie für den Erstbesitzer?
[...]

Ja, genau das ist es; der zentrale Satz ist folgender:
Gibson schrieb:
If at any time this Gibson instrument malfunctions as a result of faulty materials or workmanship, Gibson will repair the defect(s) or replace the instrument [...].
Quelle: http://www2.gibson.com/Support/WarrantyRegistration/Gibson-Original.aspx

Die fragen nach deinem Haushaltseinkommen, weil es nichts umsonst gibt, schon gar keinen lebenslangen Service. Die Gibson Marketingabteilung ist scharf auf deine Daten - ob es dir das wert ist, musst du selbst entscheiden.
 
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich glaube, mir ist das meine Daten nicht wert... ich habe für keine meiner anderen Gitarren eine lebenslange Garantie, und die leben immer noch gut, auch wenn sie teilweise schon über 20 Jahre alt sind.
Dann bleibe ich lieber noch ein bisschen anonym - sofern das heutzutage in kleinen Bereichen noch möglich sein mag.
Schönes Wochenende!
auxin
 
Die Frage ist weiterhin, ob Gibson noch zu der Garantie steht, wann Du sie modifizierst. Ich selbst habe keine Gibson, bei der ich nicht irgendetwas (Pickups, Bridge, STP, Mechaniken) ausgetauscht habe. Meine Goldtop ging sogar zum Makeover. Da möchte ich mal Gibson sehen, wenn ich denen mit lebenslanger Garantie käme! :D
 
Die viel interessantere Frage ist doch:

Was genau könnte denn beispielsweise nachträglich repariert werden bzw. in welchen Fällen macht die Garantie Sinn?

Laut Gibson Mitarbeiter hier im Forum sind ja schonmal seitens Gibson alle Gewährleistungsansprüche bzw. die "Garantie", wenn es um alles, was mit der Lackierung zu tun hat, von vornherein ausgeschlossen.

Also was muss passieren, dass mir so eine Garantie nützt?

Der berühmte Kopfplattenbruch? Glaub ich nicht... wird ja sicher selbst verschuldet sein...
Ein loses Kabel bei der Elektronik? Kann man ja selbst nachlöten...

Hat jemand eine Idee?
 
Ich kann mir auch nichts Konkretes darunter vorstellen, denn auch ich vermute, dass alles, was passieren konnte, selbstverschuldet sein wird. Dass erstmal alles mit der Gitarre in Ordnung ist, und nicht plötzlich eine Mechanik von alleine abbricht (oder was auch immer plötzlich kaputt gehen sollte), habe ich ja vor dem Kauf überprüft. Und der Korpus wird schon nicht an den Leimstellen ohne Außeneinwirkung plötzlich auseinandergehen...

Aber es wäre wirklich interessant zu wissen, was eigentlich unter die Garantie fallen würde, und was sich nicht nur über den Händler klären oder schnell beim Gitarrenbauer des Vertrauens richten lässt.

Schöne Grüße!
 
Wenn man diese Fragen dem Gibson Support stellt, erhält man ein ziemlich eindeutige Antwort:

"The warranty registration is valid only in the US. In Europe the warranty of your instrument is valid only through the authorized dealer where the guitar has been purchased and for a period of 2 years. Please conserve the original invoice as proof of purchase and contact your dealer for all warranty issues on your guitar."

Also sinngemäß übersetzt: In Europa gibts das alles nicht, sondern nur zwei Jahre Garantie über den Händler bei dem man die Gitarre gekauft hat. Das ist übrigens bei allen US Herstellern der Fall, die eine lebenslange Garantie anbieten, weil in Europa sowas wie eine lebenslange Garantie nicht existiert.
 
Nur um das noch einmal zu klären. Die 2 Jahre sind die Gewährleistung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese hat man gegenüber dem Händler wo man gekauft hat. Ab 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, bei der man selbst beweisen muss, dass der
Fehler von Anfang an bestanden hat.

Die Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Je nachdem wie lange sie gegeben wird, garantiert der Herstelller für diesen Zeitraum eine einwandfreie Funktionalität. Ohne Selbstverschulden natürlich.

Aus diesem Grund verstehe ich auch die Aussage und Wortwahl von Gibson nicht das die Garantie nur für die USA gelte und man sich in Europa an den Händler wenden soll bezüglich der 2 jährigen Garantie. Dieser kann garkeine Garantieleistungen erbringen. Nur Gewährleistungsansprüche.

Warranty = Garantie
Consumer Law = Gewährleistung

Vielleicht sollte Gibson noch mal ihren fertigen Antwortbaustein überdenken.

Garantie = Hersteller
Gewährleistung = Händler
 
Nach meiner Auffassung bedeutet der Begriff "Warranty" im US Englischen "Gewährleistung" - also stimmt doch alles wieder ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur um das noch einmal zu klären. Die 2 Jahre sind die Gewährleistung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese hat man gegenüber dem Händler wo man gekauft hat. Ab 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, bei der man selbst beweisen muss, dass der
Fehler von Anfang an bestanden hat.

Die Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Je nachdem wie lange sie gegeben wird, garantiert der Herstelller für diesen Zeitraum eine einwandfreie Funktionalität. Ohne Selbstverschulden natürlich.

Aus diesem Grund verstehe ich auch die Aussage und Wortwahl von Gibson nicht das die Garantie nur für die USA gelte und man sich in Europa an den Händler wenden soll bezüglich der 2 jährigen Garantie. Dieser kann garkeine Garantieleistungen erbringen. Nur Gewährleistungsansprüche.

Warranty = Garantie
Consumer Law = Gewährleistung

Vielleicht sollte Gibson noch mal ihren fertigen Antwortbaustein überdenken.

Garantie = Hersteller
Gewährleistung = Händler

Soweit fast alles richtig!
Warranty = Gewährleistung oder aber auch Garantie ;)
Guarantee = Garantie oder aber auch Gewährleistung ;)

buzzdrivers Auffassung ist dahingehend richtig. Es bedeutet Gewährleistung, sprich die gesetzliche Grundlage.

Das dt. BGB bzw. EU-Recht hat in den USA nur eben keine Relevanz, ebenso wie das Gewährleistungsrecht der USA keinerlei Bedeutung bei uns in der EU hat. Daher ist der Verweis Gibson's auf die Gültigkeit der Gewährleistungspflicht außerherhalb der USA imho eigentlich obsolet.
 
Gut, ich habe es jetzt nur daher adaptiert wie es bei uns auf der Arbeit gebrauch findet und an den Kunden aus unserer Unternehmenssicht gemeint ist.
Dort ist aus US Sicht Consumer Law für Gewährleistung angedacht. Und Warranty für Garantie des Herstellers. Das ist wohl wieder so oder so auslegbar. Es kommt dann drauf an wie das Unternehmen es bestimmend anwendet.

Ich bin wohl schon genug geschädigt den europäischen Kunden immer und immer wieder den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu erklären. :redface:
 

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