Gitarre in den USA bestellen

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Zoll + Steuer betragen genau 21,7%

19 + 3,7 wären aber schon mal 22,7 ;). Da die 19% Ust. aber auch auf die 3,7% Zolll erhoben werden, ergeben sich am Ende sogar 23,4%

Kauf + FRacht 1000,-
Zoll..................37,-
----------------------
Zwichensumme.1037,-
19% E-UST.......197,-
---------------------------
Endsumme.......1234
 
du kannst nämlich darauf bestehen,dass die versandkosten nicht verzollt werden.ist ja auch unsinn den versand zu verzollen.besteht mal bei der nächsten gitarre darauf und du wirst sehen,dass es so ist.

Nein, die kosten die entstehen bis zur Grenze der EU müssen verzollt werden da sie eine Dienstleistung mit entsprechendem Wert darstellen.
Da aber nur die wenigsten Transportunternehmen eine Rechnung bis zur grenze der EU erstellen und dann nochmal für den Rest des Weges, wird der gesamte Preis für die Fracht verzollt.
 
stimmt nicht.
wenn deine gitarre da ist,bekommst du ein schreiben vom zoll.daraufhin musst du mit einer rechnung, die den genauen preis der ware enthält , zum zoll.
dort musst du dann sofort darauf bestehen,dass der versand nicht verzollt wird und fertig.
die meisten denken das gleiche wie du und sagen nichts und das weiß der zoll.deswegen berechnen sie den zoll auch auf den versand und wenn du die klappe hälst und nichts sagst bist du selber schuld.
 
du kannst nämlich darauf bestehen,dass die versandkosten nicht verzollt werden.
...womit ich dann wieder bei 2003€ wär:great:
 
stimmt nicht.
wenn deine gitarre da ist,bekommst du ein schreiben vom zoll.daraufhin musst du mit einer rechnung, die den genauen preis der ware enthält , zum zoll.
dort musst du dann sofort darauf bestehen,dass der versand nicht verzollt wird und fertig.
die meisten denken das gleiche wie du und sagen nichts und das weiß der zoll.deswegen berechnen sie den zoll auch auf den versand und wenn du die klappe hälst und nichts sagst bist du selber schuld.

Hab ich auch mal so gehört.
Privatpersonen müssen KEINEN Zoll aufn Versand zahlen. Wenn das Ganze gewerblich abläuft, isses aber was anderes.
 
da gibts nichts zu hören ;)
das ist so!
diese eine sache dürfte ihr mir jetzt einfach mal glauben ;)
natürlich für privat, aber davon reden wir doch.
du darfst auch gerne beim zoll nachfragen,aber besser per telefon!
 
what about teh quality?
 
was meinst du damit?:screwy:
 
Ich hatte da einst einmal eine Anwendung programmiert

Was soll man damit anfangen? Der Umsatzsteuersatz ist veraltet und die Berechnungsweise stimmt ebenfalls nicht.
 
Da hast Du natürlich recht. Beim Übertragen der Inhalte auf den neuen Server, sind statt einiger bereits aktualisierter Dateien, ein paar alte durchgerutscht. Wie auch immer. Nun sollte es stimmen.
 
kennt jemand noch Amihändler, die Prs verkaufen oder besser , welche , wo ihr schonmal bestellt habt?
 
stimmt nicht.
wenn deine gitarre da ist,bekommst du ein schreiben vom zoll.daraufhin musst du mit einer rechnung, die den genauen preis der ware enthält , zum zoll.
dort musst du dann sofort darauf bestehen,dass der versand nicht verzollt wird und fertig.
die meisten denken das gleiche wie du und sagen nichts und das weiß der zoll.deswegen berechnen sie den zoll auch auf den versand und wenn du die klappe hälst und nichts sagst bist du selber schuld.

Das wird dann auch nicht hinterfragt vom Zoll? Kann man das iwo nachlesen ?
 
man kann es aber als "geschenk" schicken lassen. ich weiss nicht ob das über die usa acuh klappt, aber ichhab mir mal nen mp3 player aus china schicken lassen (ebaykauf) und das hat funktioniert. mfg
 
Das wird dann auch nicht hinterfragt vom Zoll? Kann man das iwo nachlesen ?

Ganz so einfach isses nicht.
Ich hab mich vor kurzem mal auf der Seite vom Zoll umgesehn und n bissl was nachgelesen.
So wie ich das verstanden habe, isses folgendermaßen:

Du MUSST - auch als Privatperson - die bezahlte Leistung bis zur deutschen Grenze bezahlen. Das kann Dienstleistung (=Versand) und/oder Ware (=gekauftes Produkt) sein.
Wichtig ist die Formulierung "bezahlte Leistung".
Wird dein Produkt als "Lieferung frei Haus" deklariert, zahlst du keinen Versand, punkt. DANN lässt sich der Teil am Gesamtpreis, den der Versand ausgemacht hätte, aus dem Zollwert rausrechnen. Du zahlst dann Zoll für Gesamtbetrag minus Versandkosten.

Ist da nichts mit Frei-Haus-Lieferung, nimmst DU die Dienstleistung "Versand" in Anspruch und musst sie verzollen.

Die Deklarierung als Geschenk funktioniert theoretisch, steht auch so auf der Zoll-Seite. Hier im MB war allerdings schon n paarmal die Rede davon dass es nicht klappt weil sie dir einfach nicht abnehmen wolln dass es n Geschenk is.
Ich hatte auch keine große Lust, ohne akuten Grund beim Beamtenapparat anzurufen und mir da genauere Auskunft geben lassen ;)
 
Mahlzeit...

Versand muss verzollt werden bis zum Eintritt in die grenze der EU, da das aber kein Transportunternehmen auseinander rechnet wird der gesamte Versand verzollt.
Davon ausgeschlossen sind nicht gewerbliche Sendungen (Privat zu Privat), da wird der Versand nicht verzollt.

Diese Geschenknummer hält sich wacker. Geschenke müssen verzollt werden, man kann es als Geschenk deklarieren, aber es wird nichtsdestotrotz verzollt.
 
Nicht wahr.

Quelle wie gesagt Zoll.de

Bemessungsgrundlage Zollwert
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).
Der ermittelte Betrag wird mit dem entsprechenden Zollsatz multipliziert. Dies ergibt den Zollbetrag, also das was zusätzlich an Zoll zu entrichten ist. Zusätzlich sind noch die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern zu entrichten. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.
Hinweis:
Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art der Bezahlung) sieht das Zollrecht eine vereinfachte Abgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen vor. Alle im Rahmen von Kaufgeschäften oder Versteigerungen erworbenen Waren gelten jedoch als kommerzielle Einfuhren. Daher kann für diese Waren keine vereinfachte Festsetzung der Abgaben stattfinden.
Bei der Berechnung der Einfuhrabgaben ist es ohne Bedeutung, ob die Waren bei einem Internethändler oder bei einem privaten Anbieter, beispielsweise bei einer Internetauktion/Versteigerung erworben wurden. Ebenfalls unerheblich ist, ob die Waren neu oder gebraucht sind.

Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen.

Geschenk:

Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.

Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
Die Wertgrenze bezieht sich auf den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung.

Und wehe es behauptet nochma jemand was anderes...
 
Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden.
Die Transportkosten sind doch im Preis generell enthalten(bzw überweise ich ja direkt mit), wenn ich mir ne Gitarre in den USA bestelle. Und die sollen wieder herausgerechnet werden?
 

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