Da würde ich vorher lieber mal nachfragen. Wenn du die Speaker normal montierst mit den Schrauben, durchstichst du den Teil des Randes der Membran, der die Schraublöcher des Korbs verdeckt, dh. jeder wird sehen, dass der Speaker schon mal eingebaut wurde - Kratzer können auch in den Metallkorb kommen. Tube Town hat zu dem Zweck spezielle Speakerklemmen im Angebot, wobei sich mir noch nicht erschlossen hat, wie das genau funktioniert.
Hatte genau das auch mal (wusste zu der Zeit nichts von den Speakerklemmen), da wurde mir zur Rückerstattung ein erheblich geminderter Betrag angeboten (ca.30-40% des gezahlten Betrags).
Ob das ganz juristisch auch hieb- und stichfest ist, kann ich nicht genau sagen. Er hat es jedenfalls in seinen AGB mit Hinweis auf die Klemmen fixiert und wegen solcher doch eher kleinen Beträge sollte man auch keinen Rechtsstreit anfangen.
Der erheblich reduzierte Rückerstattungsbetrag scheint mir jedenfalls doch ziemlich niedrig. Wo er natürlich Recht hat ist notwendigerweise die punktuelle Verletzung an den Schraublöchern. Kratzer o.ä. können natürlich bei nicht ganz sachgemäßer Behandlung noch dazu kommen.
Da das aber doch normalerweise sehr überschaubare Ausmaße erreicht, ist eine Reduzierung von einem Drittel des Kaufpreises m.E. deutlich zu viel. Auf der anderen Seite kann ich aber auch gut verstehen, dass man sich mit übermäßig vielen Retouren auch nicht herumschlagen will.
Ich hab meinen Speaker daher lieber zurückgewollt und gebraucht verkauft (und deutlich mehr als den angebotenen Rückerstattungspreis erhalten). Aber deinen Neupreis wirst du nicht zurückerhalten. Große Musikhäuser wie
Thomann* mögen sowas machen, aber die werden B-Stocks auch garantiert schnell los und die werden ein bestimmtes Retourenaufkommen mit Sicherheit bereits einrechnen.
Einzelhändler haben da aber natürlich noch eher Probleme.
Ganz den Widerruf ausschließen kann er wohl nicht. Lediglich Wertersatz darf gefordert werden.