What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Ich möchte eine Gitarre mit Palisandergriffbrett in Japan kaufen. Welche Papiere muss der Händler in Japan der Sendung beifügen? Die Gitarre ist gebraucht, Baujahr 1995.

Wiegt die Gitarre mehr als 10 Kg ?
Der Soll dir einen Ordentliche Rechnung schreiben und fertig ...

Ihr macht euch echt wirr im Kopf!
 
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Na ja, hilfreich ist das kaum, eher ein ko-Schlag. Handel und Export von japanischen Gitarren und Bässen sind nicht unerheblich, da bin ich mal auf die Umsetzung von CITES II gespannt. Was bei uns hier schon kompliziert scheint, wird in Japan wegen der Kommunikation und Mentalität nochmals schwieriger. Ich habe auch noch mehrere Bässe mit Palisander Griffbrett (kein Rio) in meiner Wohnung in Tokyo stehen und bin mal gespannt, wie ich die eines Tages, wohl als Umzugsgut, nach Deutschland schaffe.
 
Lt Amt für Artenschutz in Hamburg reicht das vollkommen aus!

Das wurde mir vor Weihnachten aber noch anders erläutert, vom Amt Hamburg. Insofern scheint dort ein Prozess der sinnvollen Ausgestaltung angelaufen zu sein :)
 
Zunächst mal ein Danke an hack_meck für diesen sinnvollen Fred und die ganze investierte Mühe.

Wenn es etwas gibt, das ich komplett nicht verstehe, dann ist es der hypothetische Teil dieser Diskussion.

Wir leben in einem Land, innerhalb dessen die Papierlage die Fakten bestimmt. Dazu kann man stehen wie man will, aber es ist nicht erst seit gestern so und im Zweifelsfalle wird der deutsche Beamte der Pedanterie dem freundlichen Durchwinken gegenüber den Vorzug geben. Insofern gibt es drei konsequente Möglichkeiten sich diesem Thema zu stellen.

1. Vorhalten der Rechnungen
2. Sachverhalt mit den Behörden/Anwalt/Notar klären, stichhaltige und akzeptierte Beweise/Belege vorlegen und archivieren
3. Scheissegal, Alles unterlassen :)

Dass Gesetze ggf. von Bundesländern oder Einzelpersonen unterschiedlich bewertet oder interpretiert werden und sich analog dazu der Umgang damit nicht einheitlich gestaltet, mündet im jeweils individuellen Fall immer in Kaffeesatzleserei mit tendenziell ungewissem Ausgang. Wenn es tatsächlich so ist, dass sich der Verwaltungsapparat im Lernprozess befindet, sich in das Thema einfinden muss, dann ist nicht auszuschliessen, dass eine einst verbindliche Aussage eines Sachbearbeiters vielleicht doch noch revidiert wird.......

Insofern wird wohl jeder der Wert auf komplette Freiheit im Umgang mit seinem Gear legt sich dem geltenden Gesetz so wie es formuliert ist beugen müssen.

Obwohl es so ist glaube auch ich, dass das Ganze nicht so heiss gegessen, wie es serviert wird.
 
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Das wurde mir vor Weihnachten aber noch anders erläutert, vom Amt Hamburg. Insofern scheint dort ein Prozess der sinnvollen Ausgestaltung angelaufen zu sein :)

Rufe da nochmal an ;) und wenn du Palisander sagst nimm den Hörer zu Sicherheit 10-15 cm vom Ohr weg ;)

Die haben wohl über 1000 emails erhalten in den letzten Tagen und fragen sich auch was das soll und wieso das Thema jetzt so heiß geredet wird und wundern sich auch darüber dass es diese Aufruhr damals bei Rio Palisander nicht gab obwohl es CITES I eingestuft wurde....
 
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Wiegt die Gitarre mehr als 10 Kg ?
Der Soll dir einen Ordentliche Rechnung schreiben und fertig ...

Du bist also der Meinung, dass du eine Gitarre in Japan/USA ausserhalb der EU kaufen kannst und mit dieser im Reisegepäck nach DE zurück kommst und damit zu Zoll gehst (von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll befreit ist sie nämlich definitiv nicht) und es dem Zöllner dann reicht eine ordentliche Rechnung zu sehen. Die ganze "Ausfuhrgenehmigung/Einfuhrgenehmigung" Vorarbeit fällt aus deiner Sicht weg, weil du mit unter 10 kg im persönlichen Gepäck unterwegs bist. :nix: ...

Das würde ich nur unterschreiben, wenn du Japaner oder Amerikaner bist und die Gitarre aus Sicht des Zöllners nicht in der EU verbleibt - also nicht offiziell eingeführt werden muss.

Hier der Beschluss der Konferenz: "Reisen mit Musikinstrumenten"

  1. In die Resolution wurde eine Empfehlung aufgenommen, dass die CITES-Vertragsstaaten die Ausnahmen zum persönlichen Gebrauch (
    icon_newwindow_v8_blau.gif
    Resolution 13.7) auch für Musikinstrumente anwenden sollen.
    Die CITES-Vertragsstaaten werden dazu aufgerufen, strengere nationale Bestimmungen bzw. Nichtumsetzung/nur teilweise Umsetzung der
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    Resolution 13.7 in Bezug auf Musikinstrumente auf der entsprechenden Länderseite der Homepage des CITES-Sekretariats zu veröffentlichen.

Auf CITES ORG findet sich im Doc 13.1 noch folgendes ...

  1. Personally owned or possessed specimens are Appendix-I, -II or -III specimens that have been acquired while a person resides in his country of usual residence.

UND

  • A souvenir acquired while travelling abroad and imported either under the personal and household effects exemption or with the appropriate CITES documents; and

UND

  1. Tourist souvenirs are Appendix-II or -III specimens acquired while travelling abroad. They will be exempted as personal effects if both the countries of import and export implement the personal and household effects exemption for the species and the specimens at the time of import, export or re-export were worn, carried or included in personal baggage.

https://cites.org/sites/default/files/document/E-Res-13-07-R17.pdf

Jetzt bräuchte es noch eine Definition des Wortes "Souvenir" ...


An der Stelle bin ich auf erste Erfahrungsberichte gespannt.

Gruß
Martin
 
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Hast du bessere oder hilfreichere Info für Ihn ?

Leider nicht, ich bin aber ab 1. Feb. wieder vor Ort und werde mich kundig machen und ggf. hier berichten, wie sich die Sache aus der Japan Perspektive entwickelt.
 
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Die Händler in Japan sind sich auch nicht sicher:

Das schrieb er mir auf meine Frage bzgl. CITES:

Since it is a developing story, as of now there is not any exact information how each country will proceed actually with what degree.
 
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Ich möchte eine Gitarre mit Palisandergriffbrett in Japan kaufen. Welche Papiere muss der Händler in Japan der Sendung beifügen? Die Gitarre ist gebraucht, Baujahr 1995.
Ich denke, da solltest du direkt deine Zuständige Behörde fragen um auf der sicheren Seite zu sein.
Würde mich dbzgl. nicht auf einen Kommentar oder Aussage hier im Forum verlassen wenn es um einen teueren Import geht, gerade da das lt. Aussagen hier jede Behörde anders auslegt.
 
Ich möchte eine Gitarre mit Palisandergriffbrett in Japan kaufen. Welche Papiere muss der Händler in Japan der Sendung beifügen? Die Gitarre ist gebraucht, Baujahr 1995.

Kannst du noch mal klarstellen, ob du die bei einer Reise vor Ort kaufen und mitbringen möchtest, oder ob sie geschickt werden soll.

Gruß
Martin
 
Du bist also der Meinung.....
Ich bin der Meinung.. das man sich hier nicht aus Spekulationen verlassen sollte .. und beim Amt nachfragen soll und fertig!

Es wird leider zu viel Panik gemacht um die ganze Sache!

es ist nicht Illegal Palisander zu kaufen oder zu besitzen!
Selbst die meisten Holzhändler bieten weiterhin Palisander zum normalen Preis an ..
diese Regelung war auch schon 2016 in Anwendung .. und man sieht es auch bei den Holzhändler das diese Zertifikate anboten für den Export gewissen Hölzer!


man könnte echt fast denken wir importieren hier Drogen! Wir machen nichts illegales !
 
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Die haben wohl über 1000 emails erhalten in den letzten Tagen und fragen sich auch was das soll und wieso das Thema jetzt so heiß geredet wird und wundern sich auch darüber dass es diese Aufruhr damals bei Rio Palisander nicht gab obwohl es CITES I eingestuft wurde....

Ja, jetzt haben sie den Salat :)

Wenn sie vorher mal vernünftige Auskunft gegeben hätten, dann wäre es evtl. nicht dazu gekommen. Naja, so haben sie wenigstens im ersten Quartal etwas zu tun ....
 
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Kannst du noch mal klarstellen, ob du die bei einer Reise vor Ort kaufen und mitbringen möchtest, oder ob sie geschickt werden soll.

Gruß
Martin


Sie soll geschickt werden. Insofern wird sie definitiv in FRA beim Zoll landen.
 
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und beim Amt nachfragen soll und fertig!

Die Bandbreite in den Antworten suggeriert leider eine Bandbreite in der Anwendung. Beim Zoll am Flughafen stehen und der Interpretation des Zöllners ausgeliefert sein, mag wahrscheinlich keiner.

Es wird leider zu viel Panik gemacht um die ganze Sache!

Ich bin mir nicht sicher wo du noch am Lesen bist ... aber hier finde ich es bis jetzt ein recht gutes zusammentragen von Information und Rückmeldungen. Wie immer einfach mal die beiden Enden der Darstellung "Lass laufen Jung ..." ... "muss ich alles genau machen ..." wegschneiden, dann bist du schon recht nah am Geschehen.

Selbst die meisten Holzhändler bieten weiterhin Palisander zum normalen Preis an ..

Das Holz wird auch nicht teurer. Warum auch wenn die Nachfrage erst mal rückläufig ist, weil viele Hersteller auf alternative Materialien ausweichen und dies auch schon kundgetan haben.

Was aber teurer würde wäre jedes ausserhalb der EU hergestellte Instrument mit Palisander, welches aufgrund der neuen Regelungen einer Ausfuhrgenehmigung und einer Einfuhrgenehmigung unterliegt.

Dies nicht nur wegen den Gebühren, sondern auch wegen der "Totzeit" in der die auf die Genehmigungen wartende Ware kein Geld verdienen kann. Dann werden sicher auch administrative Kosten in den Preis einfließen müssen. Artenschutzbuch bei Händlern und Herstellern z.B.

diese Regelung war auch schon 2016 in Anwendung ..

Du redest von Ebenholz aus Madagaskar? :gruebel:

man könnte echt fast denken wir importieren hier Drogen! Wir machen nichts illegales !

Jain ... eine anmeldepflichtige Ware nicht zu deklarieren hat moralisch sicher eine andere Wertigkeit als Drogen, aber für den Vollzugsbeamten bleibt es erst mal das Gleiche. Allerdings sehe ich den Trend hier eher in die Richtung das versucht wird, es regelkonform zu machen ...

Es mit der Aussage: "sind ja keine Drogen, wurde ja keiner umgebracht .." zu verniedlichen, halte zumindest ich für verkehrt.

Sie soll geschickt werden.

Womit sie nicht mehr unter "persönliche Gegenstände fällt" (die hättest du in Person dabei haben müssen). Damit benötigt der Händler eine Ausfuhrgenehmigung die als Basis der Einfuhrgenehmigung in die EU fungiert. Kein Hexenwerk - aber auch Japan wird wohl noch einen Moment brauchen, bis die Handlungsanweisungen an die Beamten etabliert sind.

Gruß
Martin
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
und wundern sich auch darüber dass es diese Aufruhr damals bei Rio Palisander nicht gab obwohl es CITES I eingestuft wurde....

Rio war 1992 ... wenn es in dem Amt so alte Mitarbeiter gibt :gruebel: ...

Bis die Regeln von 1992 aber so richtig beim Musiker angekommen sind, hat es fast 20 Jahre - und einige spektakuläre Aktivitäten der Zollbehörden - gedauert. Wir können allein bei der Masse der Instrumente wohl davon ausgehen, dass pro 1 Instrument mit RIO Palisander geschätzte 10.000 Instrumente mit regulärem Palisander im Umlauf sind. Ist doch klar, dass es mehr Leute mit Klärungsbedarf gibt als bei Rio.

Das zeigt für mich daher am ehesten noch wie "unvorbereitet es die armen Beamten an der Front" erwischt hat.

Gruß
Martin
 
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Womit sie nicht mehr unter "persönliche Gegenstände fällt" (die hättest du in Person dabei). Damit benötigt der Händler eine Ausfuhrgenehmigung die als Basis der Einfuhrgenehmigung in die EU fungiert. Kein Hexenwerk - aber auch Japan wird wohl noch einen Moment brauchen, bis die Handlungsanweisungen an die Beamten etabliert sind.

Was könnte im schlimmsten Fall passieren, wenn die Gitarre ganz normal mit Rechnung und Zollpapieren(wie sonst) verschickt wird? Könnte eine Ausfuhr in Japan verhindert werden und oder eine Einfuhr in Deutschland?
 
Könnte eine Ausfuhr in Japan verhindert werden und oder eine Einfuhr in Deutschland?

Keine Ahnung ... Theoretisch dürfte die Spedition das Ding erst bewegen, wenn sie eine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung haben ...

https://www.bfn.de/0305_holz.html

Für die Einfuhr von Exemplaren von Holzarten, die dem WA -Schutz II und dem EU-Schutz B unterliegen, sind ein CITES-Ausfuhrdokument des Ursprungs- oder Versendungslandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich.

Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch die zuständige Vollzugsbehörde importiert werden. Je nach Anhangszugehörigkeit ist die Erteilung der Genehmigung an unterschiedliche Kriterien geknüpft. Diese Genehmigung kann in den Fällen, in denen Arten betroffen sind, die auch in den Anhängen I bis III WA aufgeführt sind, nur erteilt werden, wenn die entsprechenden Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates vorhanden sind. Die Einfuhrgenehmigung und ggf. die Dokumente des Herkunftslandes sind der zuständigen
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WA -befugten Zollstelle bei der Abfertigung vorzulegen.

Auch interessant: https://www.bfn.de/0305_cites-zoll-einfuhr.html


Es gab - finde ich gerade nicht - Regelungen was mit Ware passiert, die vor 02.01. geschickt wurde, aber erst nach 02.01. in Europa eintrifft. Wurde sie nach 02.01. losgeschickt und hat keine passenden Papiere, bleibt es beim Zoll hängen (sofern es überhaupt raus gekommen ist). Ob und wie du es dann noch "auslösen" kannst - Keine Ahnung, nichts gefunden ...

Gruß
Martin
 
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Das wurde mir vor Weihnachten aber noch anders erläutert, vom Amt Hamburg. Insofern scheint dort ein Prozess der sinnvollen Ausgestaltung angelaufen zu sein :)

Ja das kenn ich , Ämter sagen viel wenn der Tag lang ist. sowas lass ich mir immer schriftlich mit Stempel geben, da habe ich im Zweifelsfall was. Denn wenns darum geht, sagt derjenige auf einmal "habe ich nie gesagt" und schon hamma den Salat.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Keine Ahnung ... Theoretisch dürfte die Spedition das Ding erst bewegen, wenn sie eine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung haben ...

https://www.bfn.de/0305_holz.html





Auch interessant: https://www.bfn.de/0305_cites-zoll-einfuhr.html


Es gab - finde ich gerade nicht - Regelungen was mit Ware passiert, die vor 02.01. geschickt wurde, aber erst nach 02.01. in Europa eintrifft. Wurde sie nach 02.01. losgeschickt und hat keine passenden Papiere, bleibt es beim Zoll hängen (sofern es überhaupt raus gekommen ist). Ob und wie du es dann noch "auslösen" kannst - Keine Ahnung, nichts gefunden ...

Gruß
Martin

Entscheidend ist hier wann hat die Gitarre EU Land "betreten", man beachte das Zoll Frei Hafen Gebiet im Flughafen ist nicht EU Gebiet. Die Gitarre muss vor dem 2.1.2017 aus dem Zoll sein, sonst haste viel Papierkram.

http://www.zoll.de einfach anfragen, die beißen nicht
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Was könnte im schlimmsten Fall passieren, wenn die Gitarre ganz normal mit Rechnung und Zollpapieren(wie sonst) verschickt wird? Könnte eine Ausfuhr in Japan verhindert werden und oder eine Einfuhr in Deutschland?

Im schlimmsten Fall wird Sie beschlagnahmt und eingezogen. Nur normalerweise verlässt die Japan erst gar nicht ohne Papiere und wird dort dann beschlagnahmt.
 
Woher nimmt ihr euch bitte die Zeit für all die Ausführungen, Spekulationen, Gefühlsausbrüche?!

Ich habe meine Antwort vom Amt erhalten. Und wer es nicht glaubt kann gerne persönlich am Amt für Naturschutz und Artenschutz in Hamburg anrufen... Artenschutz ist nicht Landessache. Wir leben nicht in USA...

Ihr verschwendet Eure Zeit....Oder es ist euer Hobby?!

Erfreut euch lieber an euren Gitarren ;)
 
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Wie sieht es mit den Gitarren Preisen aus, meint Ihr die gehen hoch, nachdem der Import ja nun erschwert wurde ?
 

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