Ja, daran hatte ich auch gedacht - aber derzeit gilt es ja noch
Thomann Rechnungen seher derzeit so aus
(das Bild hab ich mir von 'nem anderen Forum 'geborgt')
Achtung Satire!
ICH: Ja, hallo, ist dort die Aufsichtsbehörde Landratsamt Bamberg
MITARBEITER: Korrekt.
ICH: Fein. Ich wollte gern wissen, ob die Epiphone LTD. Ed Korina Flying, E-Gitarre, Korina Korpus, Korina Hals mit 1960er slim...
MTARBEITER unterbricht: Moment, ich stelle sie mal eben an den Mitarbeiter durch, der sich mit E-Gitarren befasst, kann aber etwas dauern, der ist z.Z. sehr ausgelastet.
ICH: Macht nix. Hab ja ne Flatrate. Danke soweit...
MUSIK ertönt: Titel: Organ2/ASLSP von John Cage...
Drei Vollbartrasuren später...
MITARBEITER: Aufsichtsbehörde Landratsamt Bamberg. Was kann ich für sie tun?
ICH: Oh. Ich wollte gern wissen, ob die Epiphone LTD. Ed Korina Flying, E-Gitarre, Korina Korpus, Korina Hals mit 1960er slim ... Farbe Natur von der Fa. Thomann bei Ihnen registriert wurde?
MITARBEITER: Wie lautet denn die Seriennummer?
ICH: Ähhh, ja, ähhh Seriennummer. Die steht hier nicht.
MITARBEITER: Ohne Seriennummer wird das schwierig. Epiphone habe ich hier 13566 Datensätze. Warten sie mal...ich gebe mal Corinna Flying ein, Flying wie fliegend auf englisch, richtig?
ICH: Ja, genau
MITARBEITER: Hmmm. Tut mir Leid. Null Datensätze.
ICH: Ist ja komisch. Was ist denn, wenn jemand nur vorgibt, registriert zu haben?
MITARBEITER: Das sollten Sie dann selbstverständlich ohne schuldhaftes Zögern zur Anzeige bringen.
ICH: So So. Vielleicht erkundige ich mich vorher nochmal nach der Seriennummer und melde mich dann nochmal.
MITARBEITER: Ich bin momentan sehr ausgelastet. Da müssen Sie sich sich auf längere Wartezeiten einstellen.
ICH: Ja, ich weiss. Danke für Ihre Mühe.
MITARBEITER: Gern geschehen. Vielen Dank für Ihre Geduld. Wiederhören
ICH: Wiederhören.
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Vintage Guitar Oldenburg ...
Eigentlich braucht der Käufer nichts anderes zu machen als sich beim Namen des Verkäufers und seiner Aussage "Vorerwerb" abzusichern. Verantwortlich für die CITES Einhaltung ist der Verkäufer (und zwar - nach Ansicht Andertons - immer der letzte ...)
Aus dem Andertons Blog:
Gruß
Martin
d.h. wenn der Käufer zum Verkäufer wird und die Registrierung nicht prüft, weil er sich auf die Aussage "Vorerwerb" des Erstverkäufers beruft, ist er bei einem abermaligem Verkauf der Dumme, weil er letztlich für ein sich im nachhinein als illegal herausgestelltes Instrument in Haftung genommen werden kann? Ganz schön komplex, das Ganze
Presseerklärung wäre natürlich großartig. Das wäre dann in der Tat zügig reagiert. Da hat dann dieser Fred wohl auch einiges zu beigetragen. Bin optimistisch.
15 Millionen * 20-25€ nur durch Vorerwerbsbescheinigungen
