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Wo holt man sich die Erlaubnis zum "benutzen" eines Songs?

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Lasita
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Hi,

ich höre immer, daß man zum covern bzw. benutzen eines Songs die Rechte des Urhebers einholen muß. Ist ja soweit einleuchtend.

Nun die Frage: ich habe von Luniz die Musik von "I got 5 on it" genommen und mit meiner Melodie raufgesungen. Sprich, eigene Lyrics verwendet usw.

Ich habs jetzt nicht vor, aber wenn ich sagen würde, ich will es auf einem Demo benutzen oder veröffentlichen, wie müßte ich da vorgehen?
 
Eigenschaft
 
Wende dich an die GEMA.
 
Sobald du ein Werk eines anderen Künstlers VERÖFFENTLICHST musst du ihn angemessen dafür entlohnen(soweit das Gesetz). Das übernimmt normalerweise die GEMA. Du musst es also der GEMA mitteilen (natürlich nur wenn der entsprechende Musiker in der GEMA ist) und die wird dann von dir pro CD einen bestimmten Betrag haben wollen. Meldest du dich nicht bei der GEMA bzw. dem "Rechteinhaber" machst du dich streng genommen strafbar...
 
Lasita schrieb:
Nun die Frage: ich habe von Luniz die Musik von "I got 5 on it" genommen und mit meiner Melodie raufgesungen. Sprich, eigene Lyrics verwendet usw.
Damit hast du den Song nicht gecovert (was keiner Erlaubnis bedarf, sondern lediglich der Vergütung über die GEMA), sondern bearbeitet. Dazu brauchst du die Erlaubnis der Urheber.

Der "einfachste" Weg dazu ist, über die GEMA zunächst den Originalverlag herauszubekommen (was hier schon tricky werden könnte, weil "I got 5 on it" auch schon eine Bearbeitung bzw. Cover ist - ist jedenfalls im Original nicht von Luniz). Den schreibt man dann an mit der Bitte um die Erlaubnis, den Song verwenden zu dürfen. Alles weitere ist Verhandlungssache.

Jens
 
Aha, wieder was gelernt. Wußte gar nicht, daß der Song nicht von Luniz ist.

Das könnte dann also unter Umständen teuer werden. Muß man dann der Gema den kompletten Song schicken, oder nur die Anfrage?

Die Frage ist ja die, ob man schon beim Verschicken eines Demos die Rechte einholen muß. Im eigentlichen Sinn ist der "neue Song" ja nicht veröffentlicht. (Kann vielleicht sein, daß die Plattenfirma, die das Original vertreibt etwas böse wird wenn Sie ihren Song in neuer Form dargeboten bekommt...).

Ich verwende viele Instrumentalstücke, von den meisten kenne ich die das eigentliche Lied gar nicht. Das macht es meiner Meinung nach leichter eigene Lyrics und eine eigene Melodie zu finden (sonst hat man ja immer nur das Original im Ohr).

Na ja, mache es eh nur just for fun. Hat mich nur mal interessiert.
 
Lasita schrieb:
Das könnte dann also unter Umständen teuer werden. Muß man dann der Gema den kompletten Song schicken, oder nur die Anfrage?
Himmel, nein, nicht den ganzen Song. Nur eine Titelauskunft anfragen. Ob das teuer wird oder nicht ist eine andere Frage. Die Erlaubnis an sich muss nichts kosten, die muss man nur haben. Dass dann natürlich später u.U. Tantiemen (das dann wieder über die GEMA) an den Komponisten fällig werden wie bei jedem "normalen" Cover auch, ist eine andere Sache.

Die Frage ist ja die, ob man schon beim Verschicken eines Demos die Rechte einholen muß.
Ja.

Im eigentlichen Sinn ist der "neue Song" ja nicht veröffentlicht.
Doch, davon geht man zumindest eigentlich aus.

Jens
 
Gema ist zu anfang absolut uninteressant...es sei denn, du hast den Fehler gemacht, deine Version dieses Stücks schon auf deiner Homepage zum Download anzubieten...dass würde Ich auf jeden Fall runternehmen.

1. Schritt:
Genehmigung des Urhebers einholen da Du, wie schon angesprochen, nicht "coverst", sondern das Werk eines Anderen "bearbeitet" hast. Dazu gibt's auf der Gema-Seite die "Repertoire-Suche". Dort suchst Du zuerst den Verlag, der die Rechte an dem Song besitzt....Da steht dann der Originalverlag und meist auch ein deutscher Sub-Verlag.
Dem Verlag musst Du dann deine Version zuschicken und bekommst dann von denen die Zu- oder Absage um das Stück verwenden zu können.

2. Schritt:
Im Falle einer Genehmigung deines Stücks kommt die Gema-Gebühren-Geschichte dann zum Tragen, sobals Du deine Version veröffentlichst.
Soll heissen: Das Lied wird auf eine CD gepresst, auf deiner Homepage angeboten, bei Veranstaltungen gespielt,......einfach bei allem, wo dein Lied einem öffentlichen Publikum dargeboten wird.

Und nun.....viel Glück für die Genehmigung!!
 

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