Aufnehmen bei Flötenvorführung - erlaubt?

  • Ersteller c.oscar
  • Erstellt am
Dann hat sich die Sache erst recht erledigt, da es sich um reine Tonaufnahmen handelt, es sei denn, es gibt auch so etwas wie das "Recht am eigenen Ton"!?:gruebel:
Und wie bereits geschrieben, die Tondokumente sind nicht für die Zuhörer bestimmt, nur für die Flötistinnen.

Gruß C.Oscar
 

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