Fender gewinnt Gerichtsverfahren um die Stratocaster-Body Form

  • Ersteller hack_meck
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Die Signalwirkung: Auch wenn das Urteil juristisch eine 'Nullmenge' sein mag, wird es von der Gegenseite und in der Fachpresse als 'wegweisend' instrumentalisiert. Das schafft eine faktische Einschüchterung im Markt, die einer inhaltlichen Prüfung (noch) gar nicht standgehalten hat.
Niemand sieht die Fachpresse als juristisch relevant an. Auch die vielfältigen Sichtweisen und Positionen hier im Thread zeigen, dass das Urteil mehr Fragen aufwirft als es Fakten schafft.

Die 'Wundertüte' der Rechte: Das deutsche Urheberrecht ist hier streng. Die Frage, ob die Nutzungsrechte von 1965 heute noch diese monopolartige Breite abdecken – gerade bei einer funktional bedingten Form – bleibt das Kernproblem.

Es wurden aber urheberrechtliche Ansprüche gar nicht dahingehend geprüft, ob sie vorliegen, sondern der Vortrag namens Fender wurde mangels Einlassung des Gegners einfach so als gegeben vorausgesetzt. Und der Sachvortrag von Fender hat zahlreiche Angriffspunkte, die jedenfalls mit dem Urteil und bis dato juristisch ungeklärt bleiben.

Aus den Entscheidungsgründen des Urteils:

Auf Antrag der Klägerin war die Beklagte gemäß Paragraph 331 Absatz 3 Zivilprozessordnung (ZPO) im Wege des Versäumnisurteils zu verurteilen, weil sie entgegen Paragraph 276 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 ZPO trotz ordnungsgemäßer Zustellung der Klageschrift und unter Hinweis auf die Rechtsfolge des Paragraph 331 Absatz 3 ZPO nicht rechtzeitig angezeigt hat, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen. Das Vorbringen der Klägerin ist gemäß Paragraph 331 Absatz 1 ZPO als zugestanden anzunehmen. Nach dem Sachvortrag der Klägerin ist die Klage zulässig und begründet.

Die Rechtsgrundlage Paragraph 331 Absatz 1 ZPO besagt:
Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des Gerichts nach § 29 Abs. 2, § 38 sowie für Vorbringen zur Sprache des Gerichts nach § 184a Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Fender ist damit bewusst den Weg OHNE SACHENTSCHEIDUNG gegangen, hat als gar keine Prüfung der Sachverhalte durch das Gericht zugelassen. Ein Billiger Weg für das eine betroffene Verfahren und völlig unbrauchbar für die Rechtsprechung und damit andere ähnlich gelagerte Fälle.

Eigentlich eine dumme Vorgehensweise von Fender und noch dümmer, das jetzt auch noch als Sieg hinauszuposaunen. Seriöse Fachpresse wird das genauso sehen und kommentieren - alle anderen Veröffentlichungen sind unrecherchiertes und unreflektiertes "Nachgeplappere" der Fender-PR.

Den ganzen Text des Urteils zu kommentieren, ist nicht nötig, weil daraus keine weiteren rechtlichen Konsequenzen hervorgehen, sondern nur Verfahrenseinzelheiten, die außer der von @frankpaush schon hervorgehobenen Tatsache der Unzustellbarkeit und dadurch Nichteinlassung der Gegenseite nullkommanull Auswirkungen auf das Urteil haben.

Nur meine Meinung: Ich glaube sehrwohl, dass die Gegenseite von dem Verfahren erfahren hat, sich aber bewusst nicht darauf eingelassen hat. Wie weiter oben schon geschrieben wird die Firma der Gegenseite einfach zugemacht und mit einem geänderten Buchstaben unter der Adresse eines anderen Hallentors des Standortes als neue Firma und damit Rechtsperson neu gegründet, die alles von der alten Firma (außer den Schulden und Verpflichtungen) übernimmt und für die das Urteil nicht gilt. Damit ist man auch die Kosten des Verfahrens los, weil es eben die gegnerische Firma nicht mehr gibt und auch Unterlassung und Ordnungsgeld/Ordnungshaft betreffen niemanden mehr. Fender wird also seien Kosten nicht zurückerhalten und kann das Urteil gegen niemanden vollstrecken. Und, das Urteil, das zudem auf das Territorium und den Rechtsraum Deutschlands beschränkt ist, gilt gegen keine andere Firma. Der klassische Fall eines Pyrrhussiegs.

Für mich ist das damit endgültig durch.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

"[...] Die Gestaltung als Körper ohne Kanten verleiht der
„Stratocaster“ weiche Rundungen, die die Assoziation an einen weiblichen Rumpf
bestehend aus Hüfte, Taille und Armen wecken. [...]" ... ich glaub's ja nicht ... schon ein "schräges" Frauenbild ...
Anhang anzeigen 1024718

:)
Das ist ja auch keine Feststellung des Gerichts, sondern nur die Wiedergabe der Fender-Darstellung
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei dem von Leo Fender geschaffenen Korpus der „Stratocaster“ um eine überragende, freie kreative Leistung, die Persönlichkeit seines Urhebers deutlich widerspiegelt und somit ein urheberrechtliches Werk darstellt."
Das sagt ja nicht das Gericht, sondern das Gericht zitiert nur, was Fender sagt und wegen dem Versäumnistatbestand kann/darf das Gericht diese Behauptung gar nicht prüfen und dazu eine eigene Feststellung treffen.

Aber danke für die Beschaffung und Veröffentlichung des Urteils :prost:
 
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Herzlichen Dank für die treffenden Analysen und die klaren Aussagen.

Das hier...
Fender ist damit bewusst den Weg OHNE SACHENTSCHEIDUNG gegangen, hat als gar keine Prüfung der Sachverhalte durch das Gericht zugelassen. Ein Billiger Weg für das eine betroffene Verfahren und völlig unbrauchbar für die Rechtsprechung und damit andere ähnlich gelagerte Fälle.
...sollte alle Fragen zu diesem Prozess beantworten.
 
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Der klassische Fall eines Pyrrhussiegs.

Für mich ist das damit endgültig durch. <-- perfekter Schluß :cool:
 
Und ich dachte immer, das obere längere Horn käme daher, weil damit die Gitarre besser ausbalanciert hängt, und dass es als Horn anstatt als Vollkörper ausgeführt ist, wäre in der Absicht geschehen, Gewicht zu sparen.
 
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was ich an der Argumentation von Fender nicht so recht verstehe, ist dieses Erheben des Stratocaster Korpus zum „Kunstwerk“.
Eine E-Gitarre ist typischerweise für mich erst mal ein Konsum Produkt. Da greift dann Patent- und Markenrecht, um den Hersteller zu schützen (mit allen Fristen und Einschränkungen).
Nun wird die Strat zum „Kunstwerk“ gemacht.
Will man nun das Urheberrecht, statt dem Patent- und Markenrecht bemühen?
Wenn ich mit Nachdrucken von Picassos Werken Geschäfte machen möchte, gibt es wahrscheinlich Ärger wegen dem Urheberrecht. Zielt Fender jetzt in diese Richtung? Das dürfte eine ergiebige Auseinandersetzung für die Anwälte und Gutachter sein, zu klären ob ein in wesentlichen Gesichtspunkten auf Fertigung und Herstellkosten optimiertes Industrie Produkt, aufgrund seines kulturellen Einfluss zum Kunstwerk „werden“ kann. Wahrscheinlich eine wacklige Nummer, aber für Publicity sorgt es ja schon jetzt….
 
Nun, für das Markenrecht hat man auf jeden Fall zu viel und zu lange geduldet, und patentiert wurde die Form nie. Dafür fehlt es auch an einer ausreichenden technischen Innovation.

Das Urheberrecht leitet sich vom Persönlichkeitsrecht ab und hat eine lange rechtliche 'Haltbarkeit'. 'Künstlerisch' im engeren Sinne muss ein Entwurf dafür nicht sein, aber eine eigenständige Gestaltung. Beim ersten Punkt wirds schon schwierig - hätte da jemand der Darstellung widersprochen, dass Leo Fender persönlich sie entworfen habe (was wohl so nicht stimmt, wie ich oben schon mal erwähnt habe), wäre es schon eng geworden. Auch hier gilt: das Gericht musste es unterstellen, weil es nicht bestritten wurde.
Ähnliches gilt für die Behauptungen zur Eigenständigkeit und der Gestaltungshöhe, bei denen die Firma schon sehr dick aufgetragen hat. Auch das könnte das Gericht bei einem bestreitenden Gegner z.B. einem Sachverständigen für Industriedesign vorlegen - der das auch ganz anders sehen könnte und die rein funktionalen Aspekte als überwiegend ansehen könnte. Es ist ja nix neues, dass Leo selbst sich weniger als Künstler denn als Praktiker verstanden hat. Dann wären wir eher bei einem möglichen Gebrauchsmuster (was ich nach der Entstehungsgeschichte auch für treffender halte), dessen Eintragung aber nie beantragt wurde.

Ich gebe denen recht, die den Prozess primär als PR und/oder Einschüchterungsversuch sehen, denn schutzrechtlich war der Zug mMn schon sehr lange vorher abgefahren. Und Fender freut sich über jeden, der die Gitarren jetzt vorsichtshalber ein bisschen weniger ähnlich macht und dadurch ein paar Käufer an Fender verliert, die die Details unabhängig von der Marke exakt so und nicht anders wollen.

Gruß, bagotrix
 

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