Frage wg. Kopierschutz

  • Ersteller Piarose87
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Piarose87
Piarose87
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
29.08.16
Registriert
04.06.08
Beiträge
291
Kekse
13
Hallo,

hoffe das ist die richtige Abteilung für meine Frage.

Ich möchte meine eigene Musik unter Kopierschutz stellen um die dann eventuell auf Youtube uploaden zu können. Habe schon vorab mit einem Anwalt telefoniert und er meinte die GEMA wäre eine Möglichkeit (er informiert sich noch), aber ich stehe der GEMA kritisch gegenüber und wie ich jetzt gelesen habe, schützt sie nicht vor Klauen und Kopieren.
Jemand hat mir geraten es direkt beim Anwalt unter Kopierschutz zu stellen oder beim Notar. Was meint ihr? Ich habe zur Zeit um die 23 Melodien, aber nur knapp 3 sind davon mal richtig beendet.
Hoffe ihr habt Tipps. Danke!
 
Eigenschaft
 
Hi Piarose87,

alles was auf youtube ist, kann problemlos kopiert werden! Selbst in der Computerbild findet man regelmässig kostenlose Programme mit denen sich das bewerkstelligen lässt.

Also spar dir das Geld für den Anwalt.

Gruss
RJJC
 
der Titel ist vermutlich missverständlich gewählt:
es geht wohl nicht um das Kopieren des kompletten Musikstücks, sondern die 'Weiternutzung' der Kompositions-Idee
im strengeren juristischen Sinn beweist aber nicht einmal die Registrierung eines Titels bei der Gema die Urheberschaft.
ein sumpfiges Terrain... mit zu heikel... aber das ist mit Sicherheit schon diskutiert worden...

cheers, Tom
 
Hi Piarose87,

alles was auf youtube ist, kann problemlos kopiert werden! Selbst in der Computerbild findet man regelmässig kostenlose Programme mit denen sich das bewerkstelligen lässt.

Also spar dir das Geld für den Anwalt.

Gruss
RJJC

Das ist mir klar, dass es kopiert werden kann. Von mir aus. Es geht mir darum, dass wenn jemand mal meinen Account da hackt und alles gelöscht wird, dass ich beweisen kann, dass es meine Kompositionen sind, falls sie jemand runtergeladen hat. Ich möchte quasi einen Stempel drauf haben, an dem und dem Tag hab ich das einem 'Zeugen' (in dem Fall der Anwalt z.B.) vorgelegt und das als Original bezeugen lassen. Geht es etwa nicht?

Beim Anwalt werde ich nichts zahlen...

- - - Aktualisiert - - -

im strengeren juristischen Sinn beweist aber nicht einmal die Registrierung eines Titels bei der Gema die Urheberschaft.

cheers, Tom

Wozu ist die Gema dann überhaupt da?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben