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Gekaufte Noten: was darf man und was nicht?

Herr M. darf für sich allein alle Seiten aus dem Realbook so oft kopieren und darauf herummalen, wie er will. Er darf dann seine Kopien auch zum öffentlichen Musizieren benutzen. Er darf sie nur nicht weitergeben oder damit Geld verdienen.

Ich habe mal Emails mit Anfragen diesbezüglich an Sher Music Co. und Hal Leonard Corporation geschickt.
Und auch an einen Notenverlag. Die müßten das ja dann alle bestätigen. Ich berichte dann wieder, wenn
oder falls eine Rückmeldung per Email erfolgt.

Gruß

Frank
 
Herr M. darf für sich allein alle Seiten aus dem Realbook so oft kopieren und darauf herummalen, wie er will. Er darf dann seine Kopien auch zum öffentlichen Musizieren benutzen. Er darf sie nur nicht weitergeben oder damit Geld verdienen.
Hättest du dir den bisherigen Threadverlauf durchgelesen, wüsstest du dass deine Aussage falsch ist.



Nach dem, was ich bisher so gelesen habe, dürfte er das ja gar nicht ohne
Genehmigung, von wem auch immer.
Wo hat das bisher einer geschrieben? Wieso soll von einem legalen Exemplar oder einer legalen Kopie nicht aufgeführt werden?
Es handelt sich in deinem Beispiel wie du geschrieben hast um eine nicht-genehmigungspflichtige Bearbeitung.

Fall 1:
Wenn er im wesentlichen die Noten als Arbeitsbasis zugrunde legt, dann vermutlich die Genehmigung des Verlags. Stimmt das?
Eine Genehmigung benötigt man für eine Bearbeitung des Werks. Ein paar Akkorde dazudichten ist ja noch lange keine Bearbeitung. Erst recht nicht im Jazz, der in großen Teilen auf Interpretation und Improvisation beruht.

Fall 2:
Wenn er ein Stück von CD rausgehört hat oder aus dem Gedächtnis zu Papier gebracht hat, was ist dann?
Legale Noten und wenn der Urheber Mitglied bei der GEMA ist, dann steht auch einer Aufführung nichts im Wege.

Fall 3:
Bei einigen Stücken will er gar nichts verändern. Er will aber nicht einen 500 Seiten-Wälzer auf dem Notenpult handhaben müssen. Was kann er da noch tun außer auswendig lernen?
Eine legale Kopie erstellen: abschreiben oder abtippen und einmalig ausdrucken.



Insgesamt solltest du wie ich schon ganz zu anfang geschrieben habe aufpassen, dass du nicht verschiedene Rechte durcheinanderwirst. Bearbeitungsrechte haben erstmal überhaupt nichts mit Notenkopien zu tun! Nicht verwechseln und nicht gemeinsam betrachten, das führt nur zur Verwirrung!
 
Hättest du dir den bisherigen Threadverlauf durchgelesen, wüsstest du dass deine Aussage falsch ist.

Da gehe ich inzwischen auch davon aus, dass man beim Verlag eine Genehmlgung erfragen muss...habe ich ja exemplarisch schonmal am Laufen...
Mal sehen, ob ich in dem Leben da noch eine Antwort bekomme. Legale Realbooks sind genauso zu behandeln wie andere Notenhefte.


Wo hat das bisher einer geschrieben? Wieso soll von einem legalen Exemplar oder einer legalen Kopie nicht aufgeführt werden?
Es handelt sich in deinem Beispiel wie du geschrieben hast um eine nicht-genehmigungspflichtige Bearbeitung.

Lesen kann ich ja nicht nur im Forum, sondern auch anderswo nach googeln. z.B: hier:
http://www1.stuttgart.de/stadtbibliothek/mub/Merkblatt_Notenkopieren.pdf

Da steht das so drin, immerhin die Rechtskommission des deutschen Blibliothekenverbandes im Jahr 2008.
Diesen oder ähnliche Texte habe ich auch schon anderswo im Internet gelesen.

z.B. andere Quelle;
http://www.pian-e-forte.de/noten/pdf/notenkopien.pdf

Die Quelle stammt aus einem Vortrag auf einer Musikschullehrerkonferenz 2011. Da steht das Seite 4 unten.

noch eine Quelle:
http://www.ocv1885.de/tl_files/ocv/dateien/News/Dr._Metnzer_zum_Thema_Noten_Kopieren.pdf

hier Rechtsanwaltsbüro, siehe Seite 2 Mitte.

Eine Genehmigung benötigt man für eine Bearbeitung des Werks. Ein paar Akkorde dazudichten ist ja noch lange keine Bearbeitung. Erst recht nicht im Jazz, der in großen Teilen auf Interpretation und Improvisation beruht.

hatte ich so kapiert und verstanden

Legale Noten und wenn der Urheber Mitglied bei der GEMA ist, dann steht auch einer Aufführung nichts im Wege.

hatte ich so kapiert und verstanden

Eine legale Kopie erstellen: abschreiben oder abtippen und einmalig ausdrucken.

Dass man das dann aber auch aufführen darf unter Zuhilfenahme dieser Kopie ohne Genehmigung des Verlags ist angesichts obiger
Quellen halt in Frage zu stellen. Mit den Original-Noten geht das natürlich (also z.B. Realbook-Wälzer).

Insgesamt solltest du wie ich schon ganz zu anfang geschrieben habe aufpassen, dass du nicht verschiedene Rechte durcheinanderwirst. Bearbeitungsrechte haben erstmal überhaupt nichts mit Notenkopien zu tun! Nicht verwechseln und nicht gemeinsam betrachten, das führt nur zur Verwirrung!

Ja, hatte ich schon so kapiert und verstanden. Bitte Zitate
ganz aufklappen falls notwendig. Habe da blau dazwischen
geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mal Emails mit Anfragen diesbezüglich an Sher Music Co. und Hal Leonard Corporation geschickt.
Und auch an einen Notenverlag. Die müßten das ja dann alle bestätigen. Ich berichte dann wieder, wenn
oder falls eine Rückmeldung per Email erfolgt.

Gruß

Frank
Erste Email Antwort von Sher Music Co. ist eingetroffen, sogar von Chuck Sher persönlich:

Zitat Anfang:
"Frank - Legally, I do not have the right to allow any copying simply because I do not own any of the songs in my books.
As a practical matter, however, no one will care that you do what you outline here. Have fun - Chuck Sher"
Zitat Ende.

Das bedeutet also, falls die Genehmigung zur Kopie notwendig wäre, wovon wir ja ausgehen,
würde man das im Copyright des Stücks genannte Unternehmen selbst ansprechen müssen.
Fleißaufgabe also.

Oder, mal am Joint ziehen, Augen zu und durch, wie Chuck Sher vorschlägt :engel:

Gruß

Frank
 
Hättest du dir den bisherigen Threadverlauf durchgelesen, wüsstest du dass deine Aussage falsch ist....

Stimmt, meine Aussage ist falsch.
Liegt aber weniger am Rest des Threads, als an den Links, welche ich mir nicht durchgelesen habe.
Nachlesen im UrhG hat mich meinen Irtum erkennen lassen!:whistle:
 
Stimmt, meine Aussage ist falsch.
Liegt aber weniger am Rest des Threads, als an den Links, welche ich mir nicht durchgelesen habe.
Nachlesen im UrhG hat mich meinen Irtum erkennen lassen!:whistle:

Ist halt mit dem Gesetzes-Latein etwas schwierig für Normalmenschen zu kapieren.

Aber wenn ich im UrhG §53 lese, wo es um "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geht",
steht unter (6) " die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden"

Das ist wohl dann die Gesetzesquelle zu meinen obigen verlinkten Experten-Quellen. Aber natürlich bin ich kein Jurist
und auch nicht sicher, ob ich da richtig liege.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn ich im UrhG §53 lese, wo es um "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geht",
steht unter (6) " die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden"

Ist für einige sicherlich ein ganz schöner Schlag ins Kontor, was da steht. Ich selbst verfüge ja nicht über die Erfahrung
der professionellen Musikers in der gelebten Praxis. Ich kann da nur als Laie interpretieren, was da steht in dem Gesetz,
unabhängig davon, was in der Praxis tatsächlich stattfindet. Und ich gebe natürlich keine Rechtsauskünfte, aber ich habe
als Ingenieur in anderem Zusammenhang einige Übung mit Normen und Gesetzestexten (QM, Umweltschutz, Produkthaftung etc.):

Das ist nun meiner Meinung nach aus dem UhrG extrahiert folgendes (gültig für den Otto Normalmusiker
und Urheber ist nicht 70 Jahre tot, wobei dies ja sowieso von der Musikbranche umgangen wird):

*****************************************************************************************************
bzgl. Kopien:
Noten auf Papier zu kopieren ist ohne Genehmigung des Urhebers grundsätzlich verboten.
Nur einmal abschreiben oder in PC hacken und einmal ausdrucken ist erlaubt. Das darf ich privat
verwenden und spielen aber nicht öffentlich aufführen und verbreiten.

Sonstige Kopien, die irgendwie zustande kommen, z.B. herunterhören von legaler CD sind erlaubt. Man darf
diese Kopien aber nicht gewerblich nutzen und auch nicht öffentlich aufführen ohne Genehmigung des Urhebers.

Was man verwenden darf zur öffentlichen Aufführung sind quasi nur genehmigte Mittel wie z.B. gekaufte legale Noten
oder vom Urheber stammende oder genehmigte Kopien oder Bearbeitungen.

Unterm Strich: Kopien jedweder Art darf man nur zur Aufführung verwenden, wenn sie vom Urheber genehmigt sind.


Nun zu Änderungen:
minimale Änderungen und Anpassungen sind erlaubt, wenn deren Genehmigung vom Urheber "nach Treu und Glauben" nicht
versagbar sind und auch die Transposition. Ich gehe davon aus, dass dies neben der Transposition z.B. sind: instrumenten-
spezifische Änderungen, Änderungen bei den Akkorden, Änderungen an Intro und Ending, Ausführungen zur Improvisation etc.

Wenn man diese nicht genehmigungsbedürftigen Änderungen noch auf das Original-Notenblatt der gekauften Noten pinseln kann,
darf man dies auch aufführen. Man darf ein geändertes Konzept auch handschriftlich einmal aufsetzen oder in PC hacken und
einmal ausdrucken. Aber aufführen darf man sie ohne Genehmigung des Urhebers nicht, da man ja wesentliche Teile des Werkes
wiederum kopiert hat Und wesentliche Änderungen des Werkes sind ja sowieso vom Urheber zu genehmigen unabhängig
davon, ob durch die Bearbeitung des Werkes eigene Schutzrechte abzuleiten sind.
*******************************************************************************************************

So sehe ich das, was da so steht im UrhG. Das alles deckt sich auch mit den von mir zitierten Quellen.

Zu letzterem Punkt kann ich mir nur vorstellen, dass man bestimmte Änderungen toleriert, wenn man sie als Anlage zu den
Original-Noten oder der genehmigten Kopie verstehen kann, z.B. man hat die Original-Noten legal erworben und legt die
ja erlaubte Transposition als Anlage bei, die dann nicht als Kopie genehmigungspflichtig ist.
Ich würde mir wünschen, dass ein selbst aus einer Klavierbearbeitung angefertigtes Lead-Sheet, das man als Anlage
zu den Original-Noten der Klavierbearbeitung führt, noch genehmigungsfrei nutzbar ist. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Inhaltlich wurde mir das aber von einem der Online-Dienste so mündlich bestätigt ("das dürfen Sie mit denen von uns
gekauften Noten machen, wie so ziemlich alles andere, zerschnippeln etc., nur nicht weiter verbreiten, bei Band muss jedes
Mitglied eine gekaufte Version haben"). Und von einem wurde mir die Verwendung von handschriftlicher oder PC-Version (Kopie oder
geringfügige Änderung) per Email erlaubt. Zum Aufführungsrecht mithilfe dieser Dokumente habe ich die aber noch nicht gefragt.

Als Urheber sind für Noten wohl, die im Copyright genannten Stellen zu sehen, die man für eine Genehmigung einer
Kopie ansprechen muss. Da steht im Regelfall auch nicht eine Sher Music Co. etc., die Vervielfältigungsrechte daher
auch nicht erteilen darf (wurde mir von da ja auch bestätigt). Ich glaube inzwischen übrigens auch, dass dies Internet-
anbieter, die einen 1-2maligen legalen Ausdruck anbieten, nicht berechtigt sind darüber hinaus weitere Rechte zu erteilen, die
üblicherweise nur ein Urheber erteilen darf. Aber da kann ich mich auch täuschen.
ich glaube das aber, solange mir das von denen nicht schriftlich anders dargestellt wird. Auf mündliche ungenaue Aussagen
kann man sich ja auch nicht berufen, wenn das Auge des Gesetzes auf einen blickt.
Wie da Ganze jetzt auf Bands zu adaptieren ist, müsst Ihr Euch Gedanken machen oder habt es schon. Das betrifft mich
selbst ja auch weniger. Ich hoffe ich habe jetzt fertig.

Vielleicht kriege ich ja jetzt auch mal wieder ein paar Kekse von Euch :D, lechz

Gruß

Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
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Du hast Recht was das Abspielen vom Blatt betrifft, ich hatte mich getäuscht. Ich hatte es im Hinterkopf, dass mit "öffentlicher Wiedergabe" z.B. das Abspielen von Tonträgern gemeint ist, aber nicht die Aufführung darunter fällt. Nachdem ich nochmal in §52 Öffentliche Wiedergabe gesehen habe, ist dem aber doch so.

Das heißt auch von legal kopierten Noten abspielen, ist nicht erlaubt. (solange der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist oder die Noten sonstwie geschützt sind)
 
Hallo,

wollte mal weiteren Zwischenstand geben bei meiner Anfrage zur Kopienanfertigung,
Anfertigung genehmigungsfreier Änderungen und deren rechtmäßigen Verwendung:


*********************************************************************
Sowohl Musicaneo.com als auch OnlineSheetMusic.com haben mir per Email erlaubt,
dass ich mit ihren Noten privat machen kann, was ich will, also auch zerschnippeln,
kopieren, ändern nach Belieben, kürzen etc., nur nicht weitergeben an andere aber -
und das ist das Wesentliche - für öffentliche Auftritte darf ich das nicht verwenden,
da müsste ich den Urheber erst fragen. Das darf man getrost als Schikane bezeichnen.
Immerhin haben sie es einem privat ein wenig erleichtert.

Ein Notenverlag, die Edition Dux Halbig GbR, hat mir per Email erlaubt, eine Kopie
der gekauften Noten anzufertigen, diese zu bearbeiten, kürzen, transponieren etc.,
nur für persönliche Verwendung ohne Weitergabe, aber für privat und für öffentliche
Auftritte freigegeben. Das ist sehr löblich wie ich meine.

Bei der VG Musikedition habe ich angerufen und zu einigen Punkte ihrer Broschüre
"Täter im Frack" nachgehakt, was dort nicht erwähnt wird oder unklar ist.
Die Dame am Telefon wusste auch auf Anhieb nicht, dass man die privat erstellten
handschriftliche Kopien für öffentliche Auftritte nicht mehr ohne Genehmigung ver-
wenden darf. Da habe ich dann aus dem UrhG zitieren müssen.
Auf Transponierung und genehmigungsfreie Änderungen angesprochen, hat mir
die Dame bestätigt, dass ich das dann selbst zu Papier bringen darf, hier also das
generelle Kopierverbot nicht mehr im Weg steht, wie ich weiter oben befürchtet hatte.
Nur darf ich ohne Genehmigung nicht das Original kopieren und auch die genehmigungs-
freie geänderte Version nicht mehr kopieren oder weitergeben, was ja klar war.

********************************************************************

Meine Interpretation:

Das bedeutet also für die Musikerpraxis, dass wenn man z.B. vermeiden möchte,
dass man ein legales 500 Seiten Real-Book auf den Notenständer bugsieren muss
und sich Schwielen durch Blättern holt, geht man folgendermaßen vor.

Man verwendet eine Version als Original, die nicht in der gewünschten Tonart
steht. Diese darf man dann handschriftlich transponiert aufsetzen oder in PC
eingeben und einmal ausdrucken. Kleine genehmigungsfreie Änderungen kann
man da ja auch gleich mit einpflegen. Damit hat man wieder einzelne legale
Blätter die problemlos zu handhaben sind - aber die darf man nicht mehr kopieren
und weitergeben.
Natürlich darf man bei den genannten Online-Diensten genauso vorgehen ohne
sich ungesetzlich zu verhalten. Diese so angefertigten Dokumente darf man
dann auch für öffentliche Auftritte verwenden - wenn man die persönlichen Originale
in der Hinterhand hält, am besten wohl auch dabei hat. So sehe ich das mal.

Also am Besten das Kopieren auch privat erst gar nicht anfangen, auch wenn
es eigentlich keinen interessiert. Selbst transponieren und mit kleinen Änderungen
selbst zu Papier bringen. Dann ist man hinsichtlich zukünftiger Nutzung des
Ganzen - auch für öffentliche Auftritte - auf der sicheren Seite.

Viele Grüße

Frank
 
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Na ja blättern ist auch gar nicht so schlimm bei diesen Realbooks mit
Spiralbindung. Sind ja Lead-Sheets und ohne Umblättern spielbar.

Also bei Nutzung von Real-Book Leadsheets doch nur noch die Versionen
selbst aufsetzen, die man unbedingt transponiert haben möchte.

Bei anders gebundenen Notenheften, die keine Leadsheets sind und
gekauften Internet-Noten sieht das schon anders aus. Muss man wohl
von Fall zu Fall entscheiden.
 
Wenn jetzt alle Musiker sich streng an all das halten würden, würden sich einige Komponisten wohl ziemlich wundern, daß ihre Stücke nicht mehr gespielt werden und sie keine GEMA-Einnahmen mehr haben.

Viele Grüße,
McCoy
 
Wenn jetzt alle Musiker sich streng an all das halten würden, würden sich einige Komponisten wohl ziemlich wundern, daß ihre Stücke nicht mehr gespielt werden und sie keine GEMA-Einnahmen mehr haben.

Viele Grüße,
McCoy
Dann wäre wohl der beste Weg, sie würden ihre Verlage mal zurück pfeifen, zumal die ja vermutlich auch Umsatzeinbußen zu verzeichnen hätten, wenn sich das herum spricht.
Die sollten das alles auch mal ein wenig lockerer sehen und das eine oder andere von Vorneherein erlauben bei der Verarbeitung ihrer Noten.

Ich jedenfalls überlege mir inzwischen zweimal, ob ich z.B. Klavierarrangements kaufe, wenn ich doch eigentlich nur Lead-Sheets möchte, die es aber vielleicht in guter Qualität
nicht gibt. Ich aber 5-6 Seiten für nicht handhabbar halte.
Ärgerlich finde ich häufig, wenn das für den Song übliche Intro, vielleicht auch Ending im Leadsheet fehlt und nur in der Klavierbearbeitung zu finden ist. Wie soll man das denn
nun gesetzeskonform handeln? Da tauchen schon wieder Fragen auf, die man klären sollte. Ich gehe jetzt also immer von der potentiellen Verwendung für öffentliche Auftritte aus.

z.B.; ist das Erstellen eines Lead-Sheets aus einer Klavierbearbeitung eine erlaubte genehmigungsfreie Änderung oder eine unerlaubte Kopie, die eigentlich zu genehmigen ist?

Würde der Änderungsgrund der Reduktion der Seitenanzahl schon genügen, um das zu rechtfertigen?

Oder was ist, wenn ich das Intro aus dem gekauften Klavierarrangement bei dem gekauften Leadsheet ergänze? Ist das dann eine erlaubte Änderung des Lead-Sheets oder
eine unerlaubte Kopie des Klavierarrangements? Da gibt es noch viele Fragen....

Gruß

Frank
 
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Das Problem mit dem Urheberrecht (bzgl. Noten) ist IMHO, dass es im wahrsten Wortsinne "von gestern" ist und dringend überarbeitet werden müsste.

Der gesamte Paragraphendschungel geht quasi immer noch davon aus, dass es wie zu Bachs und Beethovens Zeiten eine strikte Trennung zwischen "Komponist" (ggf. Arrangeur) einerseits und den aufführenden Musikern andererseits gibt, die bei einer Aufführung ausnahmslos 1:1 exakt ausnotierte Arrangements vom Blatt spielen - so, wie es heute zumindest Orchester / Bigbands etc. vielfach ja auch noch tun.
Dass es sich heutzutage (gerade im Jazz/Pop/Rock) grundlegend anders verhält, dass nämlich die aufführenden Musiker vielfach nur Akkordschemata als Gedächtnisstütze/Arbeitsgrundlage verwenden, die tatsächlich gespielten Noten nirgendwo aufgeschrieben sind und die "Originale" eben auch meist nur "rausgehörte" Grundstrukturen von Originalaufnahmen sind (ob jetzt "wild" im Internet oder per gekaufter Songbooks), wird dabei gar nicht berücksichtigt.
Klar, auch Hal Leonard und Co. müssen sich die Rechte genehmigen lassen, Songbooks zu drucken. Letztlich sind aber die veröffentlichten Arrangements zwar authorisiert, aber eben keine "umgearbeiteten Abschriften" von Originalnoten - weil es die vielfach nie gegeben hat. Wenn jetzt jemand sich einen Song selbst per "Raushören" erarbeitet und dazu ggf. ein völlig anders klingendes Arragement als Hilfsmittel benutzt, ist das ein Fall, der schlicht und ergreifend vom geltenden Recht dem Sinne nach überhaupt nicht erfasst wird. Es ist aber dennoch anzuwenden. Weird.

Ein Song, der von einem Leadsheet ausgehend gespielt wird, ist schließlich IMMER eine Bearbeitung, ob man nun ad hoc während der Aufführung "arrangiert" oder zwischendurch die Noten dafür hinschreibt. Ein Leadsheet ist nunmal unvollständig und keine ausnotierte Partitur.

Genauso absurd ist es, dass das Gesetz immer noch davon ausgeht, dass legal erwerbliche Noten immer in einer aufführungsgerechten Darreichungsform existieren - also im Prinzip als Partituren in Zickzackbindung oder lose Blätter, die als Instrumentenauszüge für jedes einzelne Stück erhältlich sind. Wäre das immer noch so, wäre das Kopierverbot ja nachvollziehbar - man kann ja genau das, was auf der Bühne gebraucht wird, kaufen. Die Realität ist aber eine andere: Viele Songs gibt es legal nur als gebundene Bücher, die schlicht und ergreifend auf einer Bühne unbenutzbar sind. Was habe ich schon zuhause mit Wäscheklammern hantiert am Klavier, damit das Buch wenigstens offenbleibt. Umblättern heißt dann: Pause machen, Wäscheklammern ab, umblättern, wieder alles sorgsam befestigen und weiter. Aufführung? Undenkbar. Und als einzigen legalen Weg, sich für Aufführungen handhabbare Kopien anzufertigen, die händische Abschrift vorzusehen, grenzt an Schikane.

Selbst wenn man jetzt sagt: "Wo kein Kläger, da kein Richter" - so einfach ist es ja nicht. Selbst wenn ich mir Kopien anfertigen möchte, die meine eigenen vier Wände nie verlassen: Ich habe es selbst vor ca. 20 Jahren, als man noch nicht zuhause einen Scanner/Drucker stehen hatte, dass mir der Mitarbeiter eines Copyshops die Polizei auf den Hals hetzen wollte, als er mitbekam, was ich da kopieren wollte - mein eigenes, frisch erworbenes Songbook eines Herrn namens B. Joel (zwei Songs daraus, wohlgemerkt, um die Blätterarie erträglich zu machen - für mich selbst zuhause).

Und auch sonst: Der nett gemeinte Hinweis "Augen zu und durch" ist schön und gut. Wenn aber das einzig praxisgerechte Vorgehen dem Gesetz nach - ohne Auslegungsspielraum - schlicht verboten ist und lediglich in (90+x)% der Fälle geduldet wird, ist das kein haltbarer Zustand. Es reicht, wenn einem ein unliebsamer Zeitgenosse ans Bein pinkeln möchte, und schon hat man den größten Ärger, den man sich vorstellen kann. s.o. im Copyshop - wobei ich den Menschen sogar verstehen kann, wenn er sich andernfalls der Beihilfe zu dem geschilderten "Schwerverbrechen" schuldig macht.


Nur um das klarzustellen: ich bin absolut dafür, dass man Urheberrechte ernst nimmt und plädiere keinesfalls dafür, alles freizugeben. Aber es muss irgendwo auch praxisgerechte, legale Möglichkeiten geben, wenn man verhindern will, dass irgendwann alle sagen "Na komm, schei*** drauf". Das finge schon damit an, dass man als Privatperson oder Band ohne einen dicken Konzern dahinter überhaupt mal ordnungsgemäß Rechte erwerben kann. Ich habe das einmal versucht. Und nach einer Woche Telefoniererei mit 3 Verlagen und der GEMA hatte ich noch nicht mal einen Ansprechpartner, geschweige denn einen Tarif genannt bekommen. Keiner zuständig. Also habe ich dann doch gedacht: "Egal - ihr wollt nicht, dann muss sich eben Youtube drum kümmern."

Nach solchen Erfahrungen ist mir klar: Man kann als Amateurband schlicht keine Genehmigungen bekommen. Also lässt man es entweder ganz, oder man macht es illegal und hofft, dass nichts passiert.
 
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Man kann zu dem Thema auch mal das ganze Gedöns bei Wikipedia durchlesen.

Bei der nächsten Novellierung des UrhG ist wohl nicht zu erwarten, dass das dann alles besser wird. Vermutlich wird die Privatkopie von elektronischen Medien weiter eingeschränkt.

Ich zitiere mal Wikipedia zur Privatkopie bei Musiknoten:
Zitat Anfang:
"In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies durch Abschreiben erfolgt.
Von diesen Abschriften dürfen ebenfalls keine Kopien ohne Einwilligung hergestellt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass das Herstellen von Notenblättern
in der Regel mit erheblichem Aufwand und damit Kosten verbunden ist. Ein übermäßiges Kopieren würde diese Investition wirtschaftlich unsinnig machen, so dass
der Gesetzgeber sich zu dieser Einschränkung entschlossen hat. Diese Einschränkung greift jedoch nicht ein, wenn es sich um ein seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt."

Zitat Ende

Ja klar, wenn das Kopieren meiner Original-Noten erlaubt wäre und nur die Verbreitung verboten, dann würde ich die uferlos kopieren, die Wand tapezieren etc.

Es wäre doch das einfachste der Welt gewesen zu sagen, ok, wer ein Exemplar der Original-Noten gekauft hat, kann die auch einmal kopieren und zweckentsprechend bearbeiten
soweit erlaubt. Immerhin kann ich noch nachvollziehen, dass man als Urheber etwas dagegen hat, wenn einer aus einer Ballade eine schnelle Rocknummer macht und die dann
verbreiten will.
Aber so wie es ist bekommt man nur Knüppel zwischen die Beine geworfen ohne dass durch verbotenes vernünftiges Arbeiten irgendjemandem Schaden zugefügt würde.

Man darf sich da wirklich nicht frustrieren lassen. Ich kaufe jedenfalls nur noch Lead-Sheets, wo man ja automatisch das Maximum an Interpretationsfreiheit hat.
Arrangierte Noten nur, wenn ich vorher vom Verlag die Einwilligung eingeholt habe, dass ich die Noten zum Kürzen und erlaubtem Bearbeiten kopieren darf nach dem Kauf.

Ohne Erlaubnis - kein Notenkauf mehr! Vielleicht sollten wir wirklich mal eine großangelegte derartige Initiative starten!


Gruß

Frank
 
neue Info:

Musicaneo
hat mir nach einigen Emails hin und her, ich bin ja ein wenig
kritisch bei nicht eindeutigen Bestimmungen, nun klar bestätigt, dass ich
die legal von dort gekauften gedruckten Noten auch kopieren darf zum
kürzen, bearbeiten soweit UrhG das vorsieht und das Ergebnis privat
und für öffentliche Auftritte verwenden darf.

Aber nicht weitergeben und bei Band muss jedes Mitglied ein Original
gekauft haben.

Also genau in dem Maße, wie es Sinn macht, ohne dass irgendjemand
geschädigt wird. Da können sich diese Paragraphenreiter mal ein
Beispiel nehmen.

Also von mir klar, Daumen hoch für Musicaneo, kann ich nun wärmstens
empfehlen! :great:
 
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Bei einem Gespräch mit Inhaberin und Geschäftsführer eines Notenverlags erklärten die mir, dass "offiziell" auf der Bühne sogar Blätterkopien verboten seien. Also bei gekauften Noten z.B. die dritte Seite kopieren, um Blättern zu vermeiden oder um bei längeren Stücken an günstigerer Stelle blättern zu können. Sie ließen zwar (unausgesprochen) anklingen, selbst diese Praxis nicht zu verfolgen, meinten aber, dass bei einer Anzeige Geldstrafen von 20000€ fällig werden würden :eek: ... ich kann allerdings nicht einschätzen, ob das als Abschreckung gedacht war oder wirklich so ist.
Auf meinen Hinweis, dann sollen sie die Noten bitte so setzen, dass Blätterkopien nicht notwendig werden, gingen sie allerdings nicht ein ... ich muss ihnen aber zugute halten, dass bei mindestens einem Stück aus ihrem Verlag die dritte Seite als loses Einlegeblatt dabei war :cool: (bei anderen aber nicht ...)
 
Bei einem Gespräch mit Inhaberin und Geschäftsführer eines Notenverlags erklärten die mir, dass "offiziell" auf der Bühne sogar Blätterkopien verboten seien. Also bei gekauften Noten z.B. die dritte Seite kopieren, um Blättern zu vermeiden oder um bei längeren Stücken an günstigerer Stelle blättern zu können. Sie ließen zwar (unausgesprochen) anklingen, selbst diese Praxis nicht zu verfolgen, meinten aber, dass bei einer Anzeige Geldstrafen von 20000€ fällig werden würden :eek: ... ich kann allerdings nicht einschätzen, ob das als Abschreckung gedacht war oder wirklich so ist.
Auf meinen Hinweis, dann sollen sie die Noten bitte so setzen, dass Blätterkopien nicht notwendig werden, gingen sie allerdings nicht ein ... ich muss ihnen aber zugute halten, dass bei mindestens einem Stück aus ihrem Verlag die dritte Seite als loses Einlegeblatt dabei war :cool: (bei anderen aber nicht ...)

Nach dem Gesetz ist das sicher so richtig. Aber es obliegt ja dem Verlag dies zu erlauben, was ja auch so sinnvoll ist,
wenn man damit niemandem schadet.

Ruhig hier sagen, wer dieser Hirni war. Das darf man in jedem Fall. Es gibt offensichtlich nur ein Druckmittel gegen
solche Dünnbrettbohrer, das sind die Mechanismen des Marktes. Wenn die nämlich auf Ihre Noten sitzen bleiben,
dann überlegen die es sich beim nächsten Mal zweimal, ob sie kundenorientiert oder beschränkt handeln.

Übrigens muss das natürlich jeder selbst erfragen beim Verlag oder Urheber. Nicht dass da nun jemand auf die
idee kommt, wenn ich da brauchbare Infos poste, dass sie eine Erlaubnis wozu auch immer automatisch hätten.

Gruß

Frank
 
Man kann zu dem Thema auch mal das ganze Gedöns bei Wikipedia durchlesen.


Ich zitiere mal Wikipedia zur Privatkopie bei Musiknoten:
Zitat Anfang:
"In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies durch Abschreiben erfolgt.
Von diesen Abschriften dürfen ebenfalls keine Kopien ohne Einwilligung hergestellt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass das Herstellen von Notenblättern
in der Regel mit erheblichem Aufwand und damit Kosten verbunden ist. Ein übermäßiges Kopieren würde diese Investition wirtschaftlich unsinnig machen, so dass
der Gesetzgeber sich zu dieser Einschränkung entschlossen hat. Diese Einschränkung greift jedoch nicht ein, wenn es sich um ein seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt."

Zitat Ende

Heißt das, vergiffene Noten (die auch garantiert nicht mehr neu aufgelegt werden) darf ich kopieren?
Wir bezahlen gerade nämlich Mondpreise für Notenbücher aus den 90ern, da der Verlag (sonst auf Schulbücher spezialisiert) uns vor ein paar Jahren auf Nachfrage verboten hat, aus unseren vorhandenen Exemplaren zu kopieren!
 
Heißt das, vergiffene Noten (die auch garantiert nicht mehr neu aufgelegt werden) darf ich kopieren?
Wir bezahlen gerade nämlich Mondpreise für Notenbücher aus den 90ern, da der Verlag (sonst auf Schulbücher spezialisiert) uns vor ein paar Jahren auf Nachfrage verboten hat, aus unseren vorhandenen Exemplaren zu kopieren!
ganz oben im Text steht "Privatkopie", also nix mit Schule.
 

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