Gesangslehrerin...?

  • Ersteller Ersteller lost Nightingale
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  • #22
Hallo ihr Lieben!

Ich hatte jetzt inzwischen mal eine andere Gesangslehrerin, die privaten Unterricht gibt, aufgesucht. Weil ich nochmal ein neutrales Urteil zu meinem Gesang einholen wollte und sie hatte mir auch all das bestĂ€tigt, was der Professor in seiner Kritik angefĂŒhrt hat. Und nicht nur das...Sie hatte festgestellt, dass ich neben der falschen Atemtechnik meinen Hals beim Singen sehr verkrampfe, sie meinte auch, dass sie mich so niemals zu einer AufnahmeprĂŒfung geschickt hĂ€tte. Ich weiß nicht, ob ich nun vielleicht etwas ĂŒberreagiere, aber fĂŒr mein Empfinden sind das alles ja nun schon recht schwerwiegende Fehler, die meiner Lehrerin innerhalb von 2 Jahren nie bemerkt haben will, was mich jetzt endgĂŒltig dazu bewegt, den Unterricht bei ihr abzubrechen. Da mir die andere Gesangslehrerin recht sympathisch und kompetent erscheint, wĂŒrde ich am liebsten zu ihr wechseln und möchte daher den Vertrag der Musikschule unbedingt kĂŒndigen, weil mir zwei Gesangslehrer dann doch zu teuer werden auf Dauer. Da die nĂ€chste AufnahmeprĂŒfung bereits im Juni ansteht, kann ich auch nicht bis September warten. Das jetzige Quartal endet erst am 31. MĂ€rz, allerdings habe ich ja nun die 6-Wochen Frist nicht mehr einhalten können. Kennt sich vielleicht jemand hier ein bisschen mit sowas aus? Meint ihr, dass es trotzdem irgendwie möglich wĂ€re den Vertrag unter diesen UmstĂ€nden noch aufzulösen? Möchte am Montag mal ins BĂŒro um die Sache zu klĂ€ren, habe aber irgendwie ein bisschen Bammel...
 
  • #23
Ob Du den Vertrag auflösen kannst, weiss ich nicht, es wird nicht zuletzt von der Kulanz der Musikschule abhĂ€ngen. Denn unterschrieben ist unterschrieben, und Du hast nicht fristgerecht gekĂŒndigt. Trotzdem kann es durchaus sein, dass Du aus dem Vertrag entlassen wirst - versuche es einfach, viel GlĂŒck ! Ich frage mich allerdings, ob Du im Juni wirklich eine AufnahmeprĂŒfung schaffen kannst, wenn Du noch mit so gravierenden Fehlern zu kĂ€mpfen hast. Ich wĂ€re da sehr skeptisch, das sind ja nur noch ein paar Wochen. Wenn Du Deine Gesangstechnik umstellen bzw. neu erlernen musst, dann kann es lĂ€nger dauern, bis Du sicher singst. Und die Profs wollen was Ordentliches hören. WĂ€re es nicht sinnvoller, die AP auf nĂ€chstes Jahr zu verschieben ? Was meint denn die neue Lehrerin dazu ?
 
Zuletzt bearbeitet:

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  • #24
Naja, wenn alles so weiterlĂ€uft wie bisher, ist es sicher nicht zu schaffen, nee...Deswegen ist es mir ja so wichtig, jetzt unbedingt zu dieser Lehrerin zu wechseln, weil ich bei ihr das GefĂŒhl habe, dass sie wirklich an der Fehlerquelle ansetzt und genau das ist es, was ich nun brauche, um diese zu beheben. Jetzt hĂ€ngt halt alles davon ab, ob ich den Vertrag noch kĂŒndigen kann, oder nicht. Ich weiß ja nicht, ob in solchen FĂ€llen vielleicht Ausnahmen gemacht werden können oder so, deshalb wollte ich hier mal fragen (falls sich jemand mit solchen VertrĂ€gen auskennt), ob sowas generell ĂŒberhaupt möglich ist, wenn nicht, dann kann ich mir den Gang zum BĂŒro wahrscheinlich auch sparen, aber dann sehe ich auch wirklich gar keine Chancen mehr, denn meine Lehrerin wird nicht mit mir an dieser Problematik arbeiten, weil sie ja meint, dass alles in Ordnung sei. Auch jetzt noch. Sie sagt, es wĂ€re wegen der Aufregung. Aber da ich ja nun ein weiteres Feedback erhalten habe, welches ihren Aussagen widerspricht, bin ich mir sicher, dass es eben nicht an der Aufregung gelegen hat. Die Situation ist so schrecklich...
NatĂŒrlich ist ein Lehrerwechsel noch lange keine Garantie fĂŒr einen Erfolg. Deswegen gehen wir auch erstmal vorsichtig mit dem Thema um, und wir sehen ja dann, ob ich in der Lage bin, in der Zeit noch genĂŒgend Fortschritte zu machen. Sie will mit mir nun auch andere StĂŒcke auswĂ€hlen, die besser zu mir passen, da sie meinte, dass die anderen total ungeeignet fĂŒr mich wĂ€ren. Aber sie scheint ein ehrlicher Mensch zu sein, und wenn sich herausstellt, dass eine erneute Teilnahme doch nicht sinnvoll ist, glaube ich, dass sie mich auch darauf hinweisen wird. Eine weitere Blamage möchte ich mir ja natĂŒrlich gerne ersparen :( Andererseits will ich jetzt aber auch nicht schon aufgeben...
 
  • #25
lost Nightingale, es tut mir leid, aber du bist noch nicht im wirklichen Leben angekommen!

Da heißt es nur all zu oft entweder oder ...
...und nicht, Ă€h, vielleicht, weiß noch nicht, kann ich nicht, mag ich nicht,...

Hast du ein Ziel?? Ja oder nein?
Willst du das erreichen?
Wenn ja, dann tu endlich was! Alleine seit deiner ersten Frage hier hast du locker 2 Wochen verdummbeutelt.

Entscheidungen treffen ist eine wichtige Voraussetzung um sein Leben in den Griff zu bekommen - also fang an damit.
 
  • Ersteller
  • #26
Naja, ich finde nicht, dass man sagen kann, dass ich die letzten Tage nicht genutzt hĂ€tte, aber es ist eben auch nicht alles von heute auf morgen machbar, mir wĂ€re es auch lieber, wenn die Dinge mal etwas flotter Laufen wĂŒrden, schließlich sitze ich hier schon permanent auf heißen Kohlen...Wenns nach mir ginge, wĂŒrde ich der Musikschule auf nimmerwiedersehen sagen, mit meiner neuen Lehrerin die neuen StĂŒcke erarbeiten und im Juni zur AufnahmeprĂŒfung antanzen, aber leider kann ich das ja nicht einfach so entscheiden, aufgrund der vertraglichen Regelung etc. (darin besteht ja gerade mein Problem) also was soll ich denn deiner Meinung nach tun? :confused:
 
  • #27
...Wenns nach mir ginge ...
Es geht nach Dir, es geht sogar alleine nach Dir!

Wenn Du aus deinem Vertrag nicht rauskommst, dann ist die Restlaufzeit unter "Lehrgeld" abzuhaken. Die Musikschule wird dich nicht verklagen, wenn du den restlichen bezahlten Unterricht nicht mehr in Anspruch nimmst. Was willst du auch damit, die Tante behindert deine Zukunft! (*)

Das ist doch ĂŒberhaupt kein Grund nicht unverzĂŒglich bei der neuen Lehrerin anzufangen.
Dir lÀuft die Zeit weg, du bist nicht in der Lage nach allen Fliegen gleichzeitig zu schlagen.

Wie ich schon einige Posts zurĂŒck geschrieben habe: Manchmal muß man PrioritĂ€ten setzen.
...und das wird so weitergehen in deinem weiteren Leben, stÀndig stehen irgendwelche Entscheidungen an.
Welche man natĂŒrlich wohl ĂŒberlegen sollte, die dann aber zu treffen und umzusetzen sind.

(*) und genau das wĂŒrde ich im BĂŒro der Musikschule bei der KĂŒndigung ĂŒberdeutlich zum Ausdruck bringen!
 
  • #28
Ich sehe es auch so - wenn sie Dich nicht aus dem Vertrag entlassen, dann hast Du eben Pech gehabt und wirst ihn zu Ende zahlen mĂŒssen, aber ich wĂŒrde den Unterricht an Deiner Stelle nicht mehr in Anspruch nehmen. Das kann Dir jetzt sowieso nur noch schaden.

Dass Du bereits im Juni eine AufnahmeprĂŒfung schaffst, bezweifle ich nach wie vor stark. Aber wenn Du jetzt sofort bei der neuen GL weitermachst, stehen die Chancen, dass Du es nĂ€chstes Jahr schaffst, wahrscheinlich nicht schlecht. Nur unterschĂ€tzen sollte man diese APs keinesfalls. Die wollen dort SĂ€nger hören, d.h. Leute, die wirklich schon singen können.
 
  • #29
Wenns nach mir ginge, wĂŒrde ich der Musikschule auf nimmerwiedersehen sagen, mit meiner neuen Lehrerin die neuen StĂŒcke erarbeiten und im Juni zur AufnahmeprĂŒfung antanzen, aber leider kann ich das ja nicht einfach so entscheiden, aufgrund der vertraglichen Regelung etc. (darin besteht ja gerade mein Problem) also was soll ich denn deiner Meinung nach tun? :confused:
Zu einer VertragserfĂŒllung gehören immer zwei. Du hast Dich verpflichtet, das Geld pĂŒnktlich zu zahlen (zum Unterricht erscheinen musst Du normalerweise nicht, kannst dann aber auch nicht mosern, wenn Du nichts lernst und auch nicht darauf bestehen, dass der Unterricht nachgeholt wird), die Musikschule hat sich verpflichtet, Dir singen beizubringen. Vielleicht sollte man diesen Part noch einmal genauer beleuchten, nach dem, was Du da unten schreibst...
 
  • #30
die Musikschule hat sich verpflichtet, Dir singen beizubringen.

Hmmmm.... da muss ich widersprechen.
Zum einen kann man sich nicht verpflichten, jemandem das Singen beizubringen, weil es einfach Leute gibt, die es trotz eines guten Lehrers niemals lernen werden (das ist jetzt nicht auf Dich gemĂŒnzt, lost nightingale!). Zum anderen gibt es aber auch grottenschlechte Gesangslehrer - auch an Musikschulen bzw. oft gerade dort- bei denen man nichts lernen kann.
 
  • #31
Hmmmm.... da muss ich widersprechen.
Zum einen kann man sich nicht verpflichten, jemandem das Singen beizubringen, weil es einfach Leute gibt, die es trotz eines guten Lehrers niemals lernen werden (das ist jetzt nicht auf Dich gemĂŒnzt, lost nightingale!). Zum anderen gibt es aber auch grottenschlechte Gesangslehrer - auch an Musikschulen bzw. oft gerade dort- bei denen man nichts lernen kann.
Das ist nu schĂ€tz sich die Zone, von denen eine ganze Berufszunft recht eintrĂ€glich lebt - so etwas auseinanderzuklamĂŒsern ;)
Klar, es gibt Leute, da ist Hopfen und Malz verloren und Erfolgsgarantie ist schwierig. Aber da dazwischen bis zum grottenschlechten Gesangslehrer ist es eine weite Spanne, und wenn letzteres der Fall wĂ€re, hĂ€tte, aus meiner rein persönlichen Sicht heraus die Musikschule ihren Teil des Vertrages nicht erfĂŒllt. Wie weit die Chancen sind, da irgendwas zu stemmen - keine Ahnung :nix:
 
  • #32
Wie weit die Chancen sind, da irgendwas zu stemmen - keine Ahnung :nix:

Ich schÀtze, die stehen nicht gut.
Singen ist ja nicht zuletzt auch Geschmackssache, was der eine super findet, kann dem anderen in den Ohren weh tun. Auch und gerade im klassischen Fach. Dazu kommt, daß fast jeder Lehrer ein bestimmtes Klangideal hat und versucht, seine SchĂŒler dahingehend zu "formen" - wie willst Du da objektive Kriterien anlegen ?
Man sollte auch nicht vergessen, dass viele Musikschulen schlecht zahlen und manche Musiklehrer dementsprechend nicht eben ĂŒbermotiviert sind.
 
  • #33
Hallo

Die Musikschule hat bestimmte Bedingungen, die vertraglich festgelegt sind. Das hast du unterschrieben. Die KĂŒndigungsfristen sind ein Schutz fĂŒr die oft bescheiden bezahlten LehrkrĂ€fte vor spontanem SchĂŒlerInnenverlust. Wenn die Musikschule durchbezahlt und KĂŒndigungsfristen hat bekommen die LehrerInnen Sicherheit und das ist auch ein guter Grund, dort zu arbeiten und motiviert zu bleiben. Daß es evtl. auch nicht klappen kann kann man sich vorher denken.
Die Musikschule verpflichtet sich keinesfalls, dir das Singen beizubringen. Sie verpflichtet sich, dir eine Lehrerin zur VerfĂŒgung zu stellen, die Zeit und die entsprechenden Ressoourcen.
Daher gibt es in vielen Musikschulen verschiedene Möglichkeiten mit Unzufriedenheit umzugehen:
Entweder aus KulanzgrĂŒnden rauskommen.
Oder die Lehrerin im gleichen Fach wechseln.
Oder ein anderes Fach zu belegen. Vielleicht wĂ€re das in deinem Fall eine Lösung, solange du noch zahlst statt Gesang Klavier zu lernen. Das brauchst du auf jeden Fall fĂŒr eine AufnahmeprĂŒfung. Oder belege fĂŒr das restliche Geld einen Theoriekurs an deiner Musikschule. Das ist alles eine Frage der FREUNDLICHEN Absprache mit der Musikschulleitung und deiner bisherigen Lehrerin.

Wie gesagt: Es kann muss aber nicht an deiner bisherigen Lehrerin und ihrer Kompetenz gelegen haben, daß du gescheitert bist. Du bist wĂŒtend und enttĂ€uscht, was dein gutes Recht ist. Aber auch die neue Lehrerin gibt dir keine Garantie. In deinem Fall, wenn es dir so ernst und so eilig ist wĂŒrde ich auch nicht bei irgendeiner anderen Lehrerin auf Verdacht und Sympathie neu starten. Ich wĂŒrde schauen, wo die BESTEN in so einem Fall zu finden sind und dorthin fahren - Egal wie weit.

Einen Tip habe ich dir neulich per pn gegeben ;-)


Liebe GrĂŒĂŸe,
Shana
 
  • #34
Vielleicht klingt es so plausibler:

Die Musikschule hat schon den Auftrag und die Plflcht, dich das singen zu lehren. Ob du es dann kannst, ist aber eine gnaz andere Frage. Weil: der Lehrer kann nur lehren. Aber der SchĂŒler muss lernen - das ist sein Teil des Vertrags.

Mich hat die Schule auch jahrzehntelang Mathe gelehrt. Trotzdem wurde ich kein RechenkĂŒnstler. Die haben ihren Job trotzdem gut erfĂŒllt.
 
  • Ersteller
  • #35
Bedeutet es denn, dass man einem SchĂŒler etwas lehrt, wenn man ihm sagt, er habe eine gute Technik und alles wĂŒrde prima laufen, obwohl dies gar nicht der Fall ist? Sehe ich eher nicht so...Lernen kann ein SchĂŒler doch erst dann, wenn die Fehler von dem Lehrer auch bemerkt und verbessert werden. Und genau das ist in meinem Unterricht ja nicht geschehen. Im Gegenteil, alles wurde schön geredet, sodass an solchen Sachen wie Atemtechnik und anderen Dingen ĂŒberhaupt nicht gearbeitet wurde. Ich finde das nicht in Ordnung, aber andere mögen das meinetwegen anders sehen. Letztendlich hat es aber nichts damit zu tun, dass ich generell nicht in der Lage wĂ€re, das Singen zu erlernen, aber wenn man Fehler macht, und diese nicht korrigiert werden, bleiben sie halt bestehen. Wenn ich von Anfang an alles richtig machen wĂŒrde, brĂ€uchte ich ja keinen Unterricht und keinen Lehrer mehr :rolleyes:
Ich will damit aber nicht gleich behaupten, dass meine Lehrerin schlecht oder inkompetent sei, sowas kann man generell nicht pauschal sagen, aber es ist inzwischen offensichtlich, dass sie fĂŒr mich eben nicht (mehr) die Richtige ist, sodass eine weitere Zusammenarbeit mir eher schaden als nĂŒtzen wĂŒrde.
Dass die Musikschule deshalb nicht direkt verpflichtet ist, den Vertrag zu lösen, ist mir bewusst. Mir ging es eher um die Frage, ob es in dieser Situation generell möglich wÀre, weil ich mir halt nicht sicher war, ob ich den Kuchen nun anschneiden soll oder nicht...Aber nagut, ich werde erstmal das GesprÀch suchen, und dann wird sich ja zeigen, was sich daraus ergibt...
 
  • #36
Naja ... wenn du den Eindruck hast, dass der GL dich zu unrecht oder aus unlust lobt, dann hast du doch die "innere KĂŒndigung" schon vollzogen, oder?

NatĂŒrlich kannst Du den Lehrer wechseln (mach vorher ein paar Probestunden bei anderen), wenn du das GefĂŒhl, dort nicht weiter zu kommen. Wenn Du bis zur KĂŒndigungsfrist warten musst, hat das zumindest den Vorteil, dass du dich wĂ€hrendessen schon mal in Ruhe nach einem Ersatz umsehen kannst, ohne zwischendurch auf Unterricht verzichten zu mĂŒssen.

Ob ein Wechsel was bringt, wer seinen Auftrag erfĂŒllt hat oder nicht, kann dir hier leider niemand genau sagen. Denn wir kennen weder dich noch deinen Lehrer.

Man nimmt von einem Lehrer zunĂ€chst vieles an - blebt einem ja nichts anderes ĂŒbrig. Auf Dauer ist man aber kein willenlosen Werkzeug seines Lehrers. Ab einem bestimmten Punkt muss man selbst die Verantwortung ĂŒber seine Stimme ĂŒbernehmen. Und wenn der Überzuegung ist, irgendwo nicht weiter zu kommen, muss man andere Wege gehen.
 
  • Ersteller
  • #37
"Innere KĂŒndigung vollzogen"...ja, mag sein, dass ich das bereits getan habe. Irgendwie ist es aber dennoch ein großer Schritt fĂŒr mich, da ich ja schließlich meine AnfĂ€nge bei ihr erlebt habe und zwei Jahre sind nun auch ne recht lange Zeit. Da macht sich dann eben doch bemerkbar, dass ich trotz der Unzufriedenheit, die im Moment leider vorherrscht, irgendwie an ihr "hĂ€nge" (klingt ein bisschen doof...) und es somit keine leichte Entscheidung ist. :(
Aber das ist natĂŒrlich eine Sache, die ich dann mit mir selbst ausmachen muss.
 
  • #38
rgendwie an ihr "hÀnge" (klingt ein bisschen doof...) .

Dann geh halt mal einen Kaffee mit ihr trinken. Mach ich mit meiner Ex-GL auch ab und zu.

Ich kann eigentlich nur immer WlliamBasie beipflichten: Du hast das Ziel, an eine Hochschule zu kommen. Du hast mittlerweile nicht nur den persönlichen Eindruck, sondern auch mehrfache BestĂ€tigung von außen, dass dir das mit der alten GL nicht gelingen wird. Also weisst du im Prinzip, was zu tun ist. Alles andere ist Gedöns. Wenn du anfĂ€ngst, aus menschlichen GrĂŒnden deine Entscheidung in Frage zu stellen, dann verlierst Du Deine GlaubwĂŒrdigkeit.

Aber einen Tipp hab ich noch:
Bevor du irgendwelche VertrĂ€ge kĂŒndigst und evtl doppelt bezahlst, frag deine neu auserwĂ€hlte GL, ob es ĂŒberhaupt realistisch ist, dich bis Juni zur AufnahmeprĂŒfung fit zu machen. Wenn sie dann sagt: No way! - dann kannst Du zunĂ€chst die normale KĂŒndigungsfrist einhalten, einen spĂ€teren PrĂŒfungstermin wahrnehmen und dich darauf intensiver und in Ruhe vorbereiten. Das wĂŒrde ich sicherheitshalber sowieso vorschlagen.
 
  • Ersteller
  • #39
Klar habe ich jetzt versucht, die Sache irgendwie zu regeln, aber leider beginnt alles nun echt komplett zu eskalieren :eek:
Ich hatte mal vorsichtig im BĂŒro nachgefragt, ob das mit der KĂŒndigung nun trotzdem noch möglich wĂ€re und der Schulleiter erklĂ€rte sich mit der Lösung einverstanden, dass ich aufgrund der verpassten Frist dann halt zum 31. MĂ€rz kĂŒndige und fĂŒr April trotzdem noch bezahle. Allerdings wollte er das noch mit meiner Lehrerin besprechen, die aber komplett dagegen war und erstmal völlig beleidigt reagierte. Daraufhin hatte ich versucht sie telefonisch zu erreichen, um ihr alles nochmal in Ruhe zu erklĂ€ren, sie ging einem GesprĂ€ch jedoch zunĂ€chst völlig aus dem Weg, rief dann heute Abend doch noch an, völlig hysterisch, fing an mich zu beleidigen, meinte, dass ihr meine AufnahmeprĂŒfung doch total egal wĂ€re etc. ... Also, ich bin ja immernoch total entsetzt. Inzwischen gleicht der Gedanke an eine nĂ€chste Unterrichtsstunde mit ihr einem Alptraum. Wie soll man denn mit so jemandem jetzt noch gescheit zusammenarbeiten :confused: Dass ihr die Situation nicht unbedingt gefĂ€llt, kann ich ja verstehen, mir schließlich auch nicht, aber muss ich mich denn deswegen von ihr beleidgen und anschreien lassen...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #40
Das erwĂ€hnte Telefonat dĂŒrfte ein Fall fĂŒr den Musikschulleiter sein.

Und was deine Gesamtsituation betrifft: zwei Jahre sind zwar einerseits gefĂŒhlt eine lange Zeit, andererseits musikpĂ€dagogisch gesehen nicht unbedingt lang. Gesangsdidaktisch gesehen sind zwei Jahre Unterricht eine gute Basis, aber keine sehr lange Zeit fĂŒr eine umfassende intensive BeschĂ€ftigung mit den Grundlagen des Gesangs. Die umfassende und intensive BeschĂ€ftigung mit den Grundlagen brĂ€uchtest du aber, um eine AufnahmeprĂŒfung sicher zu bestehen. Wenn du nach nur zwei Jahren Unterricht eine AufnahmeprĂŒfung nicht bestehst, ist das nicht allzu verwunderlich. Deine eigenen Zweifel hast du ja im Eingangsposting selbst geĂ€ußert, und offensichtlich waren sie berechtigt.

Insgesamt hast du aus dieser Situation hoffentlich mitgenommen, daß man sich nie auf das Urteil eines einzelnen Lehrers verlassen sollte. Nicht umsonst bestehen PrĂŒfungskomissionen ja aus mehreren Leuten, um die ObjektivitĂ€t des Urteils zu erhöhen. Daher sollte man auch bei mehreren Lehrern Unterricht gehabt haben, um unterschiedliche Herangehensweisen, Techniken und Klangideale kennenzulernen.

Harald
 
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