Laserauflagen ????

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Metallicer
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Also: Ich war am samstag auf einer Veranstaltung und die hatten nen laser ... Da ich den DJ kenne war mir klar, das der Laser wohl kaum eine TÜV Abnahme hat, also weil die VA es wohl Einnahmentechnisch schlecht verkraften könnte ... (desweiteren bezeichnete er die HK R-Serie als schlechter als die Forumline von Dynacord !!!! naja ... gehört jetzt eigentlich net hier her... )!!!
So als ich nun mit ihm bei einer anderen VA sprach, meinte er: "Ich war nur DJ, der Laser kam von nem anderen und ging mir nix an, hatte aber glaub ich 1 Watt!!"
Naja.. daraufhin ham ein Dritter hinzu und meinte dann: "Da braucht man keinen TÜV !!!! Die Regelung mit den 5 mW ist veraltet!!!"

Was stimmt nun eigentlich ??????
Ein Link zu den Verordnungen wäre auch net schlecht!!!

mfG Jo

P.S.: Es war auch kein spooky blue falls dies jetzt jemand vermutet, war ein riesen gerät !!! Mit 5 freien Laserstrahlen!!!!!
 
Eigenschaft
 
Danke für die antwort !!!
Aber die Frage war eigentlich eine andere:

Ab welcher Leistung eines Lasers, muss dieser vor jeder VA einzeln vom TÜV abgenommen werden (ohne berücksichtigung der Außnahmen wie z.B. spooky blue)
 
Metallicer schrieb:
Naja.. daraufhin ham ein Dritter hinzu und meinte dann: "Da braucht man keinen TÜV !!!! Die Regelung mit den 5 mW ist veraltet!!!"
Das ist AFAIK Blödsinn. Die Laserklassifizierung (allgemein) wurde vor ein paar Jahren geändert, allerdings eher in Richtung "strenger".

Was stimmt nun eigentlich ??????
Ein Link zu den Verordnungen wäre auch net schlecht!!!
http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/m_uvv/V_B2.pdf
Genaueres Seite 28...
Oder auch hier: http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/medizinprodukte_strahlensch/strahlenschutz/LASER/laser.pdf

Ab welcher Leistung eines Lasers, muss dieser vor jeder VA einzeln vom TÜV abgenommen werden (ohne berücksichtigung der Außnahmen wie z.B. spooky blue)
Alles oberhalb von 1mW wird nach der Klassifizierung als "unsicher für das Auge" eingestuft (Klasse 3A oder höher). So wie ich das Merkblatt verstehe, ist Melde- und Abnahmepflicht ab Klasse 3B (oberhalb 5mW). Das sind allerdings die alten Klassen!.

Jens
 
Also Leute, Fakt ist:
jede Ortveränderliche Laser Anlage muß jedesmal von TÜV neu abgenommen werden, da gibt`s kein Wenn und Aber und auch keine Ausnahmen.
alles andere könnte arge strafrechtliche Folgen haben.
 
dem schliesse ich mich an...Wenn eine Firma einen richtigen Laser stellt bleibt sie mit mind. einem MA vor Ort und kümmert sich selbst um die ganzen Sicherheitsvorkehrungen etc...
 
Hallo

Also Laser dürfen bis 5mW von jedem und ohne Tüvabnahme betrieben werden.
Ab < 5 mW ist der betrieb nur mit Laserschein und Tüvabnahme erlaubt.
Ausnahme sind die Spooky Blue mit Tüv Gutachen da langt der Laserschein

Grus Karlheinz
 
Schau mal wie alt dieser Thread ist, und ob deine Antwort nicht schon mal im Forum zu finden war;)
 
HI!

Ich habe mir heute den EUROLITE LAS-6 Laser bestellt!

Technische Daten:
Spannungsversorgung: 6-9 V DC, 300 mA
über Netzteil: 9 V DC, 300 mA
über Batterien: 4 x 1,5 V Mignon
Gesamtanschlusswert: 0,5 W
Maximale optische Stärke: <5 mW
Laserklasse: 3 A
Wellenlänge: 660 - 680 nm

Beim lesen in verschiedenen Foren bin ich auf einige Gesetzestexte usw. in Bezug auf Laser gestoßen. Dort stand etwas davon, dass bestimmte Abstände einzuhalten sind!
Der Raum in dem ich den Laser nutzen möchte hat ca.39 qm und eine Deckenhöhe von 2,5m!
Kann ich den EUROLITE LAS-6 Laser in diesem Raum nutzen ohne anwesende Personen zu schädigen oder muss der Abstand zwischen Laser und anwesenden Personen eine gewisse Größe haben??
 
Bei der Laserklasse 3A brauchst Du keine Abstände einhalten. Allerdings wirst Du von dem Teil auch nicht allzuviel sehen, denn 5mW sind schon arg wenig.
 
Danke!

Also muss ich nicht darauf achten, dass keiner direkt in den Laser sehen kann?
Ich habe mich gerade noch ein wenig im inet umgesehen und ich einem benutzerhandbuch vom Las-6 gelesen, dass die projektionen auf 3.5 Meter höhe zu sehen sein sollen!

Die Effekte, auch wenn man nicht so viel sieht^^, kommen doch nur dann wirklich zur geltung, wenn man von vorne auf den Laser sehen kann!
Die Muster an der Wand sind doch uninteressant!

Was hat es mit der Laserklasse 2M auf sich, die Eurolite für den Las-6 angibt?
Alle Inetshops geben 3A an.
 
Zafo schrieb:
Beim lesen in verschiedenen Foren bin ich auf einige Gesetzestexte usw. in Bezug auf Laser gestoßen. Dort stand etwas davon, dass bestimmte Abstände einzuhalten sind!
Der Raum in dem ich den Laser nutzen möchte hat ca.39 qm und eine Deckenhöhe von 2,5m!
Kann ich den EUROLITE LAS-6 Laser in diesem Raum nutzen ohne anwesende Personen zu schädigen oder muss der Abstand zwischen Laser und anwesenden Personen eine gewisse Größe haben??
Lass es lieber. Der Effekt wir nicht toll sein, und die Gefahr ist zu groß.
Der Gesetzgeber sagt zwar "3A SOLL ungefährlich sein", aber selbst schwächere Laser tun richtig weh im Auge. Das ist kein Spaß, auch wenn vielleicht BLEIBENDE Schäden unwahrscheinlich sind.

Jens
 
Zafo schrieb:
Danke!

Also muss ich nicht darauf achten, dass keiner direkt in den Laser sehen kann?

DOCH! Das ist IMMER zu vermeiden, für alle Klassen. Klasse 3A ist so ausgelegt, dass bei kurzzeitiger, versehentlicher Bestrahlung nichts passieren sollte. Insbesondere wird davon ausgegangen, dass der Lidschlussreflex das Auge schützt (der Laser also nur etwa eine Viertelsekunde einwirken kann).
Ich kann mich für derart "große" Partylaser in Händen von Laien nicht erwärmen. Denn: Die Grenzwerte stammen aus dem Arbeitsschutz - da geht man davon aus, dass die Leute wach, nüchtern und gesund sind. Ob der Lidschlussreflex bei Leuten, die schon den ganzen Tag auf den Beinen sind, alkoholisiert und übermütig sind, noch hilft, ist die Frage.
Dazu kommt: Dem Lidschlussreflex kann man überwinden. Wenn man als Gast auf einer Party weiß, dass der Laser einen ab und zu trifft, und sich denkt "der ist ja sicher zugelassen, da kann also nichts passieren", wird man nach dem zweiten oder dritten Treffer das Auge schon nicht mehr schließen, und dann hat man den Salat.

Ich habe mich gerade noch ein wenig im inet umgesehen und ich einem benutzerhandbuch vom Las-6 gelesen, dass die projektionen auf 3.5 Meter höhe zu sehen sein sollen!
Vorschriften hin und her, halte dich wenigstens an das Handbuch.
Showlaser egal welcher Stärke sind nicht dafür gedacht, ins Publikum hineinzustrahlen. Auch wenn man das immer wieder sieht, es ist hundsgefährlich. Lasershows haben immer über den Köpfen der Zuschauer stattzufinden.

Die Effekte, auch wenn man nicht so viel sieht^^, kommen doch nur dann wirklich zur geltung, wenn man von vorne auf den Laser sehen kann!
Himmel, nein! Bitte nicht! Es gibt zwei Sorten von Lasershows: Projektionen an der Wand und "Beam visibility", also die Sichtbarmachung des Strahls von der Seite durch Nebel etc. Für letzteres ist ein 3A-Laser ohnehin zu schwach, bzw. müsste man den Raum schon völlig abdunkeln (widerspricht auch wieder dem Laserschutz wegen der dann weit geöffneten Pupillen).

Die Muster an der Wand sind doch uninteressant!
Nur dafür ist der LAs 6 aber gedacht und zugelassen.

Was hat es mit der Laserklasse 2M auf sich, die Eurolite für den Las-6 angibt?
Alle Inetshops geben 3A an.
Die Einteilung der Laserklassen wurde vor einigen Jahren geändert.
3A ist die alte Klassifizierung, 2M die neue. Oder anders gesagt: Was früher Klasse 3A war, verteilt sich heute auf 2M und 3R.
http://de.wikipedia.org/wiki/Laser#Laser-Klassen

Und bitte mal beachten: (Zitat von wikipedia.de)

Klasse 2: Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich auch für das Auge. Eine längere Bestrahlung wird durch den natürlichen Lidschlussreflex verhindert. (*)

Klasse 2M: Wie Klasse 2 solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden. (*)

*) Anmerkung zu Laserklasse 2 und 2M: Durch wissenschaftliche Untersuchungen (FH Köln) wurde festgestellt, dass der Lidschlussreflex (dieser tritt im übrigen innerhalb 0,25 s auf; eine längere Bestrahlung schädigt das Auge) nur bei <20 % der Testpersonen gegeben war. Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf somit in der Regel nicht ausgegangen werden. Daher sollte man, falls Laserstrahlung der Klasse 2 oder 2M ins Auge trifft, bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden. Des weiteren ist zu beachten, dass der Lidschlussreflex nur bei sichtbarem Licht erfolgt. Laserstrahlung im Infrarotbereich z.B. führt nicht zu einem Lidschluss, da die Strahlung vom Auge nicht wahrgenommen wird. Deshalb ist ein besonders vorsichtiger Umgang mit unsichtbarer Laserstrahlung anzuraten.
 
Hallo!

Also, ich setzte einen American-DJ Laser Klasse 2 ein.
Durch das grüne Licht (Deiner ist ja meines Wissens nach Rot) ist der trotz der
geringen Leistung sehr gut sichtbar.
Ich hänge das Gerät immer über 2,70m und projiziere in einen ausgewiesenen
Laserbereich, den kein Zuschauer betritt, oder über den Köpfen.
Mit etwas Nebel entstehen so eindrucksvolle Flächen und Tunnel, die von den
Zuschauern auch sehr gut wahrgenommen werden, ohne daß die direkt in den
Laser blicken. :great:
Auf den Lidschluß-Reflex würde ich mich auf keinen Fall verlassen!!!
Wer direkt ins Publikum beamt (auch mit Klasse 2): :screwy:
Ein Laser kann auch bei knapp 5mW locker die Glotzböppel rausbrennen!
 
Wie ist das denn mit den lasern in den Diskothecken, die strahklen doch meist durch den ganzen raum und auch durch das publikum!!!!
 
Crane schrieb:
Wie ist das denn mit den lasern in den Diskothecken, die strahklen doch meist durch den ganzen raum und auch durch das publikum!!!!
Nein. Die strahlen meist eben NICHT ins Publikum, sondern auf genau festlegten Ebenen und in Bereiche, die das Publikum nicht treffen.

Und wenn doch, dann ist durch diverse Sicherheitsmaßnahmen (Ablenkgeschwindigkeit, Strahldurchmesser etc.) der Strahl dort, wo er Publikum treffen könnte, die Anforderungen an Klasse 2 erfüllt. Das kann man bei Festinstallationen mit etwas Planungsgeschick einrichten, allerdings muss das der TÜV dann auch abnehmen.

Jens
 
Also besteht nur die Gefahr wenn man wirklich direkt ins gerät guckt??? weil das ist ja nicht möglich da die dafür ja hoch genug hängen nur die strahlen werden halt ins publimuk abgelenkt, aber so was ist nicht gut oder:

djteam126.JPG


das ist der LAser ja direkt schräg aufs publikum gerichtet, und safety fehtl auch noch!!!
 
Sehr gute Frage!
Die hat sich mir auch gestellt!
so einen effekt habe ich in einer Disco gesehen und wollte ihn bei mir auch haben...

Also so wie ich das jetzt verstanden habe ich der aufbau, wie er auf dem Bild zu sehen ist, dann aber höchst fahrlässig, oder??
 
Solange die MZB (Bestrahlungsgrenze) eingehalten wird, geht das auch. - Aber da sollte nur ein aboluter Fachmann ran. - Mir wäre das Risiko zu hoch. - Wenn was passiert, ist man dran...
 
Zafo schrieb:
Also so wie ich das jetzt verstanden habe ich der aufbau, wie er auf dem Bild zu sehen ist, dann aber höchst fahrlässig, oder??

Womöglich ist das noch ein Klasse 3 Laser?
Über 2,70m hängt der jedenfalls nicht...
 

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