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Legal eine Youtube-Live-Version verwenden.

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HFU
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Hallo zusammen,
ich kenne jemanden, der geschäftlich Musik verwendet (z.B. als Hochzeitsredner) und regelmäßig - je nach Kundenwunsch - CDs bzw. legal erworbene MP3s verwendet um diese bei einer Veranstaltung (natürlich bei der GEMA angemeldet) abspielt.
Was wäre, wenn sich nun ein Kunde "genau die" Liveversion von Youtube wünscht - diese jedoch nur dort zu finden ist? Da das downloaden von YT eh eine große Grauzone ist. Würde ich ihm dies abraten. Gäbe es denn eine legale Lösung, an dieses eine Lied zu kommen?

Ich freue mich über eure Ideen...
 
Eigenschaft
 
Dann soll ihm der Kunde eine CD mit dem betreffenden Musikmaterial aushändigen und er lässt sich schriftlich versichern (kann eine Klausel im normalen Vertrag sein), dass sämtliche vom Kunden gestellten Tonträger von diesem für private Aufführungen legal erworben wurden (oder so ähnlich, das hier ist ja keine Rechtsberatung). Da er ja dann nur den "Play-Button" drückt, dürfte das o.k. sein, er kann ja nicht wissen, ob die Angaben des Kunden der Wahrheit entsprechen.

Der Kunde müsste als "Veranstalter" meines Erachtens auch die Playlist an die Gema senden und nicht der Hochzeitsredner.
 

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