• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Wo kann ich konkret erfahren, obs den Bandnamen schon gibt?

  • Ersteller miguelos
  • Erstellt am
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Bandnamen zu schützen. Die Eintragung einer Marke ist nicht unbedingt nötig. Ich bin mir sicher, dass es viele (auch bekannte) Bands gibt, die Ihren Namen nicht als eingetragene Marke geschützt haben.

Der einfachste Schutz entsteht einfach durch die Benutzung des Namens. Durch die öffentliche Benutzung entstehen zum einen Namensrechte nach § 12 BGB, zum anderen, bei geschäftlicher Tätigkeit, Kennzeichenschutz nach § 5 MarkenG. Bei Konflikten kommt es darauf an, wer (uU auch in einer bestimmten Region) den Namen zuerst benutzt hat. Nachweis ist wie bereits gesagt wurde durch Flyer, Plakate, Eintrittskarten, CD-Veröffentlichungen usw. möglich. Ein (ungeöffnetes) Einschreiben mit Rückschein an sich selbst ist für den Beweis des Urheberrechts an Songs nicht schlecht, beweist aber im Falle eines Bandnamens nicht die öffentliche Benutzung dieses Namens. Insoweit also sinnlos. Theoretisch kann man für ein Gerichtsverfahren auch Zeugen benennen.

Eigentlicher Markenschutz entsteht in der Regel durch Anmeldung (bzw. Eintragung) einer Marke beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA). Kostet 300 EUR, hält für 10 Jahre, kann verlängert werden. Markenschutz muss für bestimmte Waren oder Dienstleistungen beantragt werden. Mehrfachnennungen sind möglich (wird aber uU teurer). Verletzt wird die Marke nur durch Benutzung desselben oder eines ähnlichen Zeichens für dieselben oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Ausnahme sind berühmte Marken (Siemens, BMW, Microsoft u.ä.), die Schutz gegen Nachahmung für säntlichen Waren und Dienstleistungen genießen.

Eine eingetragene Marke gibt allerdings keinen absoluten Schutz. Hat jemand vor der Eintragung Kennzeichenrechte an demselben Namen erlangt (durch Benutzung), kann er uU einen Löschungsantrag gegen die Marke stellen. Außerdem gilt der sog. Benutzungszwang, dh nach Ablauf von 5 Jahren kann jedermann einen Antrag auf Löschung stellen. Der Markeninhaber muss dann die ernsthafte Benutzung der Marke in den letzten 5 jahren darlegen. Im übrigen führt das DPMA bei Anmeldung einer Marke keinerlei Recherche nach gleichen oder ähnlichen Marken durch. Die Verantwortung liegt beim Anmelder. Gibt es bereits eine Band mit demselben Namen, kann man sich schadensersatzpflichtig machen, selbst wenn man über eine eingetragene Marke verfügt (zB wenn die andere Band eine gleiche oder ähnliche Marke besitzt, die früher eingetragen wurde).

Eine Recherche nach deutschen Marken beim DPMA reicht übrigens nicht aus. Zusätzlich muss nach beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante nach Gemeinschaftsmarken gesucht werden (dh EU Marken), da diese ebenfalls in Deutschland Schutz genießen können.
 
bleedingscars schrieb:
wenn man das zeug auf eine cd brennt dann sieht man wann diese erstellt wurde
und das kann man definitiv nicht fälschen

Doch mit aller leichtigkeit.
 
Also CD brennen usw., bzw. Post ist wirklich total ,... naja,....kann man vergessen
Sicher ist Notar, kostet ca. 50€, man bekommt eine Urkunde und die CD wird beim Notar für einen gewissen zeitraum verwahrt. Man sollte jedoch beachten dass man das nur mit Masterbändern machen soll, also wirklich komplett fertige Songs, denn wenn der Song bearbeitet wird,.. naja,...
Am besten ist natürlich Patent-u. Markenamt, logisch! Ich sag mal so:
Um auf der wirklich sicheren Seite zu sein sollte man immer das Geld raushauen, was solls, scheiß drauf, wenns drauf ankommt, und es wird in der Musikbranche auf jeden Fall mal drauf ankommen, dann ist man wirklich im Recht :) Wobei ich eigentlich auch glaube, das man bei Bands wirklich kein großes Bedenken haben muss,....
 
Mal zur Klarstellung:

Sinnlos ist das verschicken von Notenblättern, CD usw. an sich selbst mit Sicherheit nicht. Das beweist zwar noch nicht zwingend die Urheberschaft, ist aber auch vor Gericht als Indiz zu werten, und zwar sowohl hinsichtlich der Urheberschaft als auch (wohl noch wichtiger) hinsichtlich des Zeitpunkts der Werkschöpfung. Eine Sendung an sich selbst per Einschreiben mit Rückschein ist daher als kostengünstige Möglichkeit des Schutzes durchaus empfehlenswert (Rückschein ist öffentliche Urkunde). Ein Indiz für die eigene Urheberschaft ist vor Gericht allemal besser als nichts. Volle Sicherheit gibts natürlich nicht.

Nochmal zum Markenschutz:

Ich würde dringend davon abraten, selbst eine Markenrecherche beim DPMA zu machen und dann die Marke eintragen zu lassen. Kann ne Menge (kostspieligen) Ärger geben. Wenn Marke, dann sollte man eine richtige Markenrecherche von einem Profi durchführen lassen, der über Zugang zu entsprechenden Datenbanken (und die entsprechende Erfahrung) verfügt. In der öffentlichen Datenbank des DPMA ist nur eine sog. Identitäsrecherche möglich, dh wenn gesuchte Marke nicht exakt so eingetragen ist, gibts keine Treffer. Entscheidend ist aber (auch) eine Ähnlichkeitsrecherche, da eine bereits eingetragene Marke auch durch eine nur ähnliche Marke verletzt wird. Beispiel: Suche nach Medalliga würde wohl zu keinem Ergebnis führen. Würde aber wohl sicherlich trotzdem die Marke Metallica (sofern eingetragen) verletzen.
 
hi,
ist der bandname: The War Machine schon vergeben ?

Ciao :)
 
Diese Frage kannst du dir am besten selbst beantworten, in dem du die Vorschläge und Hinweise in diesem Thread in die Tat umsetzt.

Konkret und verbindlich kann dir hier eh niemand sagen "ja, die Band gibt es" oder "nein, noch nicht"!

Des weiteren würde eine derartige Aussage gegen die Foren-Regeln bzw. den in dezentem rot oben unter dem Threadtitel gepinnten Hinweis


Bitte beachten! Dies ist ein Forum, wo User private Meinungen zu Rechtsfragen äußern. Hier gibt es keine professionelle Rechtsberatung.
Diskussionen bitte mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.


verstoßen
 
Habe mit Interesse Euer Thema gelesen.Vielleicht hier noch was nützliches:
Wir als Band sind z.B.in dem Verein für Musiker DRMV (Deutscher Rock Musiker Verband).
Jahresgebühr ca. 100.-bekommst dafür 4x eine Informative Zeitschrift und dort kannst du
deinen Namen veröffentlichen.Dort werden auch deine Lieder hinterlegt-würde sagen wie bei einem Notar.Nun besteht der Vorteil wenigstens insoweit,dass Lieder die später verändert werden ohne Aufpreis dort versendet werden können.
P.S.:Tatsächlich gibt es eine Band bei uns, die schon lange Zeit mit Ihrem Namen ausschliesslich in D musizieren,und eine Abmahnung aus den USA erhielten mit der Aufforderung Bekanntmachungen mit diesen gleichnahmigen Namen sofort zu unterlassen.
Absolut lächerlich da diese USA-Band noch nie in D gespielt hat.Eine Klage ist ebenso lächerlich weswegen die D-Band Ihren Namen um des Friedens willen änderte.
Aber hätten Sie geklagt und schon länger Ihren Namen (i.a.Falle die Lieder) bei unab-
hängigen Dritten (also z.B.dem Verein)hinterlegt,meine ich zumindest nach dt.Recht ,dass Sie hier recht bekommen hätten.Wir haben unsere Songs auch an Freunde versendet,die diese Einschreiben nicht öffnen-falls es zu Diskrepanzen mit Idiotischen Bands kommen sollte gäbe es auch hier vielleicht ein Beweis der Urheberschaft.
Doch denkt daran,der Richter ist kein Musiker und hat vielleicht keinerlei Verständniss für Noten,oder Melodien.Und..jede kleinste Änderung die andere an Eueren Songs vornehmen,könnte bedeuten dass es kein Duplikat mehr ist.
 
wenn man das zeug auf eine cd brennt dann sieht man wann diese erstellt wurde
und das kann man definitiv nicht fälschen

Haha. Nicht Dein Ernst, oder?

Schon mal was von 'System Steuerung'->'Datum und Uhrzeit' gehört? Da brenn ich Dir ganz schnell eine CD von 1980, als es noch nicht mal CDs gab, geschweige denn welche zum Selberbrutzeln.

Banjo
 
hey das problem hatten wir uach zu anfang

wenn du umfangreich im internet nach einer band (oder möglichweise auch firmennamen) mit dem selben namen suchst, und keine findest, darfst ud vorerst den namen verwenden und uach anmelden
es wird allerdings nicht überprüft, ob dieser name bereits angemeldet ist, demnach könnte jemand, der im internet nicht auffindbar war aber diesen namen bereits reserviert hat dir verbieten den namen weiter zu nutzen. die mayor firmen machen dies oft so um ihre bandkonzepte schon weit im vorraus zu sichern.
ich bin mir da überhaupt nicht sicher aber ich glaube die bwl oderso ähnliche überprüft das kostenlos für dich, ob der name schon reserviert ist... wie gesagt ich bin mir nicht sicher wie die organisation heißt, da musst du mal rumforschen, vll ist der name ja auch schon gefallen:cool:

aber cooler name :)

liebe grüße
 
ambee
  • Gelöscht von DieGräfin
  • Grund: dafür gibts den Melde-Button...

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben