Wurde gerade beim Gitarrenkauf über den Tisch gezogen.

Ich kann da nirgendwo etwas sehen...
 
also ich würde auch gerne wissen was ich für eine habe bei mir steht aufn Kopf Squier und dan Strat ich hab die für 200€uro+Verstärker und so bekommen ist das ein guter Preis?
 
Das können wir dir nicht sagen, wenn wir nciht wissen, was für ein Modell es ist, und "Verstärker und so" ist auch keine allzu genaue Angabe.
Eine Squier Strat kann je nach Typ 100-300€ kosten und ein Verstärker 40-4000 (eigtl. noch viel mehr)
 
Guck dir doch nochmal ganz genau den Kopf der Gitte an. Da müsste doch irgendwo was stehen :rolleyes:
 
wary schrieb:
so leicht ist es eben nicht. Im Einzelhandel hat man anders als bei Geschäften nach dem Fernabnahmegesetz kein 14 Tage Rückgaberecht
Hi , das stimmt so nicht !!

Man hat im "Einzelhandel" 14 Tage UMTAUSCHRECHT (Originalzustand - keine Gebrauchsspuren,usw.) Geld zurück gibts aber nicht !!:great:


G.NOMORE

Ps.: Arbeite selber im Handel !!
 
NOMORE schrieb:
Hi , das stimmt so nicht !!

Man hat im "Einzelhandel" 14 Tage UMTAUSCHRECHT (Originalzustand - keine Gebrauchsspuren,usw.) Geld zurück gibts aber nicht !!:great:


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Ps.: Arbeite selber im Handel !!


leute, redet doch hier nicht über rechliche sachen, einer spricht von DE einer von A und wenn ich noch mitreden würde, würde ich noch von CH-recht sprechen....ihr wisst ja alle gar nicht wo er die gitarre gekauft hat ,-)
 
NOMORE schrieb:
Hi , das stimmt so nicht !!

Man hat im "Einzelhandel" 14 Tage UMTAUSCHRECHT (Originalzustand - keine Gebrauchsspuren,usw.) Geld zurück gibts aber nicht !!:great:


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Ps.: Arbeite selber im Handel !!

is das nur in wien so? oder allgemein?
und in welchen handel arbeitest du? :D
 
Na Ja , es gibt zwar keine "Rechtsgrundlage" für einen Umtausch aber es wird im Handel generel so gehandhabt !! ( es gibt auch Ausnahmen)

Das nennt man "Dienst am Kunden" - so hab ich das mal gelernt !!;)

@daniel.at: Ich arbeite in der Elektrobranche


G.NOMORE
 
Nein am Kopf steht nur Squier Strat by Fender!
 
ich kenn mich bei den ganzen nummern nicht aus, aber kann man den typ nicht auch allein durch die seriennummer bestimmen???

CAE-0040506438
 
NOMORE schrieb:
Na Ja , es gibt zwar keine "Rechtsgrundlage" für einen Umtausch aber es wird im Handel generel so gehandhabt !! ( es gibt auch Ausnahmen)

Das nennt man "Dienst am Kunden" - so hab ich das mal gelernt !!;)

@daniel.at: Ich arbeite in der Elektrobranche


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du hast aber von einem 14-Tage Umtauschrecht gesprochen... da sollte dann eigentlich schon eine Rechtsgrundlage da sein wenn man ein Recht hat :rolleyes:

Hast aber Recht, normalerweise räumt ein Geschäft ihren Kunden das ein, aber einfordern kann man es eben nicht.
 
Hast du keine Zettelchen dazubekommen, die sonst immer an der Gitarre hängen oder auf ihr kleben? Hast du noch die Rechnung?

Guck mal ob da etwas steht was von Belang sein könnte, dann sagen wir dir ob man dich beschissen hat
 
ceyrus schrieb:

das würde dir dann wenigstens eine Anfechtung ermöglichen! :D

Damit wär das Problem auch gelöst :great:
 
Zumindest in Deutschland ist es so, dass man gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann (§355 BGB).
 
thommy schrieb:
ICh hab mir grad ein paar squiers angeschaut und da steht nirgends drauf welche serie das ist.

vllt. gehs mit der seriennummer
also bei allen squier die ich in den letzten paar monaten in der hand hatte,stand auf der kopfplatte drauf,welche serie es ist,zumindest ist auf dem pickguard ein aufkleber drauf,wo son paar sachen drauf stehn,mit denen sie versuchen sie hochwertiger darzustellen
 

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