Eine Frage der Moral . . . Ausnutzen der Money-Back-Garantie?

  • Ersteller calimero
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Moralisch verwerflich wäre es entweder dann, (...) wenn Du von Anfang an davon ausgehst, den Artikel auf keinen Fall zu behalten.
Genau darum geht es ja hier: jemand bestellt drei Artikel mit der Absicht, letztlich nur einen zu behalten. Die Frage ist nun: hebt die Kaufabsicht für den einen Artikel das (Deiner Meinung nach) unmoralische Handeln für die beiden anderen Artikel auf?

Ich sage ja, weil: der Händler macht letztlich mit einem Artikel Gewinn. Die Schmälerung des Gewinns auf Grund der Rückgabe der beiden anderen Artikel hat er in Kauf zu nehmen, da er sich einer Absatzmethode bedient, deren Risiken er kennt und auf die er sich vorher hat einstellen können.
 
Genau darum geht es ja hier: jemand bestellt drei Artikel mit der Absicht, letztlich nur einen zu behalten. Die Frage ist nun: hebt die Kaufabsicht für den einen Artikel das (Deiner Meinung nach) unmoralische Handeln für die beiden anderen Artikel auf?

Ich sage ja, weil: der Händler macht letztlich mit einem Artikel Gewinn. Die Schmälerung des Gewinns auf Grund der Rückgabe der beiden anderen Artikel hat er in Kauf zu nehmen, da er sich einer Absatzmethode bedient, deren Risiken er kennt und auf die er sich vorher hat einstellen können.
Voher ist aber nicht klar, welche Artikel zurückgeschickt wird. Wenn die Chance, dass jeder Artikel behalten wird, 100% beträgt, macht auch das Rückgaberecht keinen Sinn.
 
Hi Jungs...
wenn man was Online bestellt, muss man vorher Geld überweisen, bzw. bei der Nachnahme das Geld parat haben.
Wenn du 3 Keyboards im Wert von sagen wir mal je 1.500 Euro bestellst um sie in Ruhe zu Hause zu testen, legst du erst einmal 4.500 Euro auf den Tisch!
Man kann sicher 2, oder auch alle Keyboards wieder zurückschicken, kein Problem.
Nur lest euch vorher die AGB´s durch!

Hier mal die vom Forum-Betreiber:
Abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 BGB hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Insoweit wird auf § 357 BGB verwiesen. Die Rücksendung der Ware soll nach Möglichkeit in der unbeschädigten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör erfolgen. Um einen möglichen Wertersatz zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Ware vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgesandt wird oder vollständig und in einwandfreiem Zustand für den Rückversand bereit steht. Hierdurch wird die Ausübung des Widerrufsrechts nicht eingeschränkt. Es ist durch geeignete Umverpackung dafür Sorge zu tragen, dass die Ware unbeschädigt bei Musik-Service Hofmann GmbH eintrifft

- eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung heißt: auch nur ein Kratzer auf der Tastatur, dem Gehäuse, dem Display etc., der durch euch beim Anpielen verursacht wurde
- Prüfung der Sache heißt: Anschauen und auf korrekte Funktion überprüfen..., man meint damit nicht Benutzen und ausgiebig darauf rumspielen!
- unbeschädigten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör kann auch heißen: keine Siegel, keine Verpackungen vom innenliegenden Zubehör öffnen!

Wenn ihr eine Vertrauensbasis zu eurem Händler aufbauen wollt... und den braucht man als Musiker manchmal ganz dringend, dann fragt nach einem Vorführgerät, welches er euch für einpaar Tage und für ein kleines Entgeld überlässt und kauft dann euer Wunschinstrument bei diesem Händler.

Meine Händler in meinem Umkreis (bei denen ich seit über 25 Jahren einkaufe) wissen, dass ich bei ihnen kaufe, was ich bei ihnen getestet habe und ich kann darauf hin auch die Testgeräte kostenlos für einpaar Tage mit nach Hause nehmen.
Über den End-Preis brauche ich auch nicht feilschen, ich kann mich darauf verlassen, dass man mir garantiert ein sehr gutes Angebot macht.
Und wenn ich dringend irgendein Ersatzgerät brauche, dann weiß ich dass mich meine Händler selbst am Sonntag nicht im Regen stehen lassen. Ein Anruf genügt und der Laden wird am Sonntag nur für mich geöffnet.
Es ist auch schon vorgekommen, das mir einer meiner Händler ein Ersatzkeyboard direkt zur Veranstaltung gebracht hat.

Eine solche Basis baut man sich garantiert nicht auf, wenn man den Händler verars.ht und sein Vertrauen ausnutzt!
 
Hallo liebe Leute,

ich weiss das ich jetzt wahrscheinlich Prügel beziehe, aber ich sag es mal aus meiner Konsumersicht.

Wenn mir ein Händler ein solches Rückgaberecht einräumt, dann nehme ich es auch in Anspruch!

Ich habe das damals bei meiner XK3 so gemacht. Ich bin zu einem meiner lokalen Dealer hin (recht gross mit eigenem Online - Shop) und gefragt. Hey ich will mir ne Orgel kaufen, ich lege aber keine 2500 euro auf den Tisch ohne das Gerät ausgiebig auf der Bühne zu testen. (Mein Saxophonhändler hat mir mein Alto auch 1 Woche mitgegeben, war überhaupt kein Problem und das ist ein ein Mann Betrieb). Händler: "mach ich nicht". Ich: Wenn ich über die Website bestelle habe ich aber doch auch 30 Tage Rückgaberecht, warum nicht im Laden". Händler "weiss nicht, geht nicht....blablabla". Ich: "vielen Dank und tschüss". Dann die Orgel bei Thomann bestellt mit der klaren Option: Ich teste das Teil und wenns mir nicht gefällt, gebe ich es zurück. Gut letztendlich hats mir gefallen und ich habs beim Thomann auch gekauft. Hätte aber keinerlei Skrupel gehabt die zurückzusenden.

Allerdings gelten 2 Punkte
1.) setze ich durch meine kleine Firma auch mehrere Tausend Euro jährlich bei Thomann um. Bin jetzt sicher nicht "Kunde des Monats" aber auch kein Gelegenheitskäufer
Sondern Stammkunde.

2.) Ich schaue nicht nach den letzten Euros. Wenn ich bei nem Laden Testmöglichkeit, Service und Kulanz erhalten gebe ich GERNE mehr aus. (zw 5 %- 10 % sind da kein Problem). Bei der Orgel reden wir also von rund € 200

Genauso habe ich es auch bei meiner Studioabhöre gemacht. Habe mich da 2 halbe Tage bei einem Händler eingenistet und probegehört und auch dort gekauft, obwohl ich einige hunderter sparen hätte können, wenn ich wo anders bestellt hätte.

Ich respektiere natürlich auch andere Meinungen, soweit meine Sicht. Ob ich mir jetzt 3 Workstations bestellen würde, weiss ich nicht. Wie schon erwähnt ist der Aufwand nicht unerheblich was Verpackung und Vorrauszahlung angeht.

Bei Studiomikros oder Monitoren halte ich es hingegen für vollkommen normal das man die selber im eigenen Raum/Studio testen muss. Niemand muss mir als Händler was verkaufen, doch wer mein Geld haben will, muss es sich auch verdienen.

Mein Tip, tw hilft ehrliches fragen oder manchmal ein nettes Gespräch auf der Musikmesse. "Interessiere mich für ihre Produkte kann man da mal was über meine Händler zum testen bekommen....." Bei einer Kollegin bei Live-Mikrofonen prima funktioniert. War ein netter Herr vom Vertrieb, der meinte das geht, er würde dann aber mal anrufen um sich die Ergebnisse erklären lassen. (Was fand der Endkunde gut, welcher Einsatzzweck, .....). Die hat sich drauf eingelassen. 30 Minuten Infogespräch und Kundenfeedback gegen ein Mikro zum Testen (glaube es war ein Woche). Zum Schluss kam es zu keinem Kauf! War aber wohl für beide Seiten kein Problem.

Gerade bin ich dabei für einen Chor eine mittelgrosse PA zu beschaffen. Meinen kleinen lokalen Händler angerufen (ich seht ich habe verschiedene Lieblingsläden). Denn gefragt. Hey ich will mir mal das und das anhören, hast du das? Nein, kannst du es mir zum testen besorgen, ich kann aber nicht versprechen das ich es nehme. Er "das dauert mehrere Wochen, bin kleiner Laden und nicht einfach für mich, wenn du es eilig hast, bestell im Internet, wenn du warten kannst, versuche ich es zu besorgen" Ich: " wenn du magst versuch es, wenn du nur 10 Euro dranverdienst und einen halben Tag am Telefon dafür hängst, dann musst du nicht" Was ich nicht machen werde, bei nem Internetshop die Pa zum testen bestellen und dann beim kleinen Händler kauften, das weiss er und findet er selber auch gut und fair.

Also Leute offene Worte unter Geschäftspartner (das sind Kunde und Verkäufer ja letzendlich) sind immer noch das beste. :great:

Gruss Mark
 
Um es noch mal zu sagen: Die großen Werben damit, aber zur Sicherheit des Kunden und nicht, damit sie Geräte testen.

Und die kleinen, haben gar keine Wahl. Die müssen das groß bringen, sonst denkt der Kunde (auch wenn es unsinn ist), dass gibt es nicht bei dem.

Aber Jacky sagt es schon richtig. Wenn man das abspricht, genauso, dann finde ich ist da nichts schlimmes dran, aber mit dem Gedanken zu spielen, da nur zu testen und beim billigesten zu kaufen finde ich nie gut!
 
Hi !

Unser Basser hat das mal mit Monitorboxen so gemacht. Und zwar nach Absprache mit dem Händler
6 verschiedene Monis bestellt, verglichen, 5 Zurückgeschickt und dafür 4 gleiche neu bestellt.
War kein Problem, und ich denke, wenn man mit den Leute spricht, ist es für sie auch kein Problem.
Das ist zwar vom Grundsatzgedanke kein gutes "Geschäftsgebahren", aber auch hier gilt (wie sonst auch): man muss mit den Leute reden, dann geht vieles !

LG

Michael
 
Um es noch mal zu sagen: Die großen Werben damit, aber zur Sicherheit des Kunden und nicht, damit sie Geräte testen.
Das würde ich in Zweifel ziehen: wenn gesetzlich 14 Tage Rückgaberecht vorgeschrieben sind, welchen vernünftigen Grund sollte dann ein Händler haben, dem Kunden die doppelte Zeit einzuräumen?

Meiner Meinung nach gehört es zum Service eines guten Händlers dazu, dem Kunden vor dem Kauf einen Vergleich der verschiedenen von ihm angebotenen Artikel zu ermöglichen.
In einem Ladengeschäft ist dies leicht zu realisieren. Allerdings muss der Händler auch dort ein Vorführmodell parat halten, welches entsprechend abgenutzt und entwertet wird.
Beim Online-Kauf hingegen kann naturgemäß ein Produktvergleich nur derart stattfinden, indem sich der Kunde mehrere Artikel gleichzeitig bestellt. Die Alternativen dazu wären fragwürdig: (1) im Laden vor Ort vergleichen und beim Online-Shop kaufen oder (2) beim Online-Shop solange hintereinander bestellen und zurück zu schicken, bis der gewünschte Artikel gefunden ist (ein echter Produktvergleich ist das jedoch nicht).

Für mein Verständnis sind 'Bestellen - Testen - Zurückgeben/Behalten' ein ganz normaler Vorgang beim Online-Kauf und gehören unabdingbar zu diesem Geschäftsmodell dazu. Man darf nicht vergessen: Online-Shopping ermöglicht es Gewerbetreibenden, Absatzpotentiale zu ergründen und abzuschöpfen, die ihnen vorher völlig verschlossen geblieben sind. Dass die Gewinnspanne je Artikel dabei auf Grund der besonderen Form der Geschäftsabwicklung nicht immer optimal ist, ist ein Risiko, dass der Verkäufer vorher genau kalkulieren kann. Die Masse an Kundenkontakten, die sich mit Online-Shopping realisieren lässt sowie das damit verbundene Absatzpotential bieten dem Händler jedoch so große Vorteile, dass die Kosten, die sich aus dem Rücktrittsrecht des Kunden ergeben, im Regelfall vernachlässigenswert sind. Wäre das anders, würde sich die Frage stellen: warum haben so viele Laden-Shops auch einen Online-Shop? Um Verluste einzufahren?

Und die kleinen, haben gar keine Wahl. Die müssen das groß bringen, sonst denkt der Kunde (auch wenn es unsinn ist), dass gibt es nicht bei dem.
Auch hier: bei den kleinen Shops gibt es das 30-tägige Rückgaberecht tatsächlich nicht, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Wochen.

... aber mit dem Gedanken zu spielen, da nur zu testen und beim billigesten zu kaufen finde ich nie gut!
Da bin ich voll einer Meinung.
 
Hui, hätte nicht gedacht, daß ich hier so eine Welle lostrete . . .

Also ich möchte meinen Initialpost nochmal etwas erläutern:
Eventuell habe ich die Überschrift etwas falsch formuliert, ich hätte wohl eher "nutzen" anstatt "AUSnutzen" schreiben sollen.
Was ich nicht meinte, war, die gesetzlichen Bestimmungen auszunutzen, schon gar nicht bei kleineren Händlern. Daß dies zwar legal aber sch...e ist, da sind wir uns alle einig, denke ich.

Es geht auch nicht darum einen Garantierfall (Defekt o.ä.) vorzuschieben und rumzulügen.

Vielmehr meine ich die Händler, die bei jeder Gelegenheit, auf jedem Prospekt und auf jeder Homepage mit der Geld-zurück-Garantie werben, einem ja fast schon einreden, einfach mal was zu bestellen, weil das Zurückschicken ja kein Problem sei.

Um festzustellen, daß die gelieferte Ware nicht den Vorstellungen entspricht oder von der Beschreibung/Abbildung abweicht braucht man ja wohl keine 30 Tage. Also bleiben ja nicht mehr viele Hintergründe, warum dieser Service angeboten wird.
Wenn man nicht auf Rechnung zahlt, muss man u.U. natürlich erstmal tief in die Tasche greifen, das stimmt schon. Aber das Geld bekommt man ja zurück (natürlich kann man da jetzt auch noch erörtern, wann und wieso man mal kein Geld oder weniger Geld zurückbekommt, aber gehen wir mal vom Durchschnittsfall aus.)

In anderen Versandhäusern (beispielsweilse Kleidung) ist es Gang und Gäbe, mehrere Artikel zu bestellen, anzuprobieren und nur das zu behalten, was einem zusagt.

Den Aufwand muss jeder selber einschätzen können . . . also in der Zeit in der ich von Mönchengladbach nach Köln gefahren bin, habe ich drei Keyboards mehrmals aus- und wieder eingepackt - und zwar ordentlich!

Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß die Händler - die das anbieten - das auch fest einkalkulieren.
Immerhin macht er ja an einer Retoure nicht zwingend Verlust, sondern lediglich weniger Gewinn. (Nein ich bin selber kein Händler, sondern mutmaße jetzt einfach mal)
Man kann auch davon ausgehen, daß er aus Erfahrung, die "Verluste" kennt und sie auf alle Artikel umlegt. In dem Fall zahlen es alle Kunden. Dann habe ich die Möglichkeit, ehrlich und integer zu sein, und nur die Kosten der anderen mitzutragen oder ich mache auch mit und nutze es auch (weil ich ja auch indirekt dafür zahle).

Jetzt kann man natürlich noch diskutieren, ob ein Gerät das (ordentlich) getestet wurde, wirklich nicht mehr als neu verkauft werden darf. Also mir wäre es wirklich egal, wenn ein Gerät ein paar Tage in Benutzung war. Da fände ich schon eher kleinkarriert, dafür einen Preisnachlass zu verlangen.
Klar hat die Tastatur (und der Rest) dann schon kleinste (unvermeidbare) Gebrauchsspuren . . na und? Die hat das Gerät ja beim letzlichen Käufer ja auch nach einigen Tagen.
Ein Auto, das mehrmals probegefahren wurde und deswegen die Reifen und Fußmatten schmutzig und minimalst abgenutzt sind, wird auch nicht billiger.

Grüße
Cali
 
Im Prinzip schließe ich mich meinen Vorrednern an, diese Option kühl bereits beim "Bestellen" einzukalkulieren ist mehr als mies. :mad:

Andererseits hat man das große Problem, daß man sich vorher nicht immer anschauen kann, was man bestellt. Wenn z.B. ein bestelltes Zubehörteil dann doch nicht paßt, bin ich froh wenn ich es zurücksenden kann - und ich denke eher dafür ist diese Option gedacht.

Wenn ich etwas nicht möchte oder nur mal mit spielen, dann kaufe ich es nicht gleich. Und eine Bestellung ist ein Kauf. Mein Tip hier ist der Gebrauchtkauf z.B. über ebay.

Dort gibt es viele Sachen idR billiger und wenn es einem nicht gefällt, kann man es in etwa zum selben oder sogar höheren Preis wieder versteigern. Natürlich gibt es hier ganz andere Risiken und keine Garantie, das muß man einplanen. :)

Aber besonders bei Keys gibt es die Vorgänger der aktuellen Generationen uU als richtige Schnäppchen, von alten Klassikern ganz zu schweigen. Die liefert dir auch kein Musik Versand mehr :rolleyes:
 
Ich leg mal bewusst provokativ nach:

Wenn der Gesetzgeber irgendwo ein legales Steuerschlupfloch zulässt, dann sind alle schnell dabei, dieses für sich auszunutzen. Wenn er aber eine Regelung zum Thema Warenverkauf erlässt und Händler sich darauf aus freien Stücken einlassen, dann wird plötzlich die Moralkeule geschwungen.

So ganz kann ich nicht nachvollziehen, warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird. ;)
 
Ich denke, hier wird mal wieder zu viel theoretisiert.
Sicherlich sind alle pro/contra-Argumente richtig und nachvollziehbar.

Aus der Praxis gesehen:
Wir sprechen hier von hochpreisigen Geräten, die man per Vorkasse/Kreditkarte/Nachnahme bezahlen muss. Glaubt ihr ernsthaft, dass es in Deutschland viele Leute gibt, die erstens den Bedarf haben 3 Keys gleichzeitig zu Hause zu testen und sich dieses auch LEISTEN können ?
Wenn es ein paar von denen gibt, ist die Wahrscheinlchkeit sehr hoch, dass diese Leute nicht einfach zum Spass 3 Workstations bestellen, sondern mit einer festen Kaufabsicht. Und wenn sie von den Auswahlgeräten eines behalten, ist doch sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer alles OK.
Bei einfacheren, günstigeren und weniger technischen Geräten ist auch der evtl Wertverlust nicht so gravierend.
Ich denke, dass alleine durch die Vorkasse schon die ganzen "Spielkinder" aus der Prozess herausgehalten werden und der Rest sind echte potentielle Kunden, bei denen der Händler nicht die gringsten Probleme hat ihnen eine Auswahl zu gewähren.

ciao

Micha
 
Der Verkäufer wirbt mit einem Service. Dieser besagt: Wenn Du ein Gerät kaufst, kannst Du es 30 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Dann kannst Du als Käufer diesen Service auch in Anspruch nehmen.

Das seh ich völlig anders!
Das ist kein Service um zig Instrumente anzutesten, sondern damit Du die Möglichkeit hast, einen Artikel zurückzuschicken, der, aus welchen Gründen auch immer, nicht dem entspricht, was Du erwartet hast.

Aber das mit Absicht auszunutzen find ich ober-assi !!
 
Klar, ich sagte ja, daß eine ernste Kaufabsicht dahintersteht.
Es geht beispielsweise darum, daß der eingefleischte Yamaha-User darüber nachdenkt, evtl. mal auf Korg oder Kurzweil umzuschwenken oder doch lieber Yamaha treu bleibt. Somit sähe ich den Bedarf erklärt ;)

(Ich bin kein Yamaha-User)
 
Der Verkäufer wirbt mit einem Service. Dieser besagt: Wenn Du ein Gerät kaufst, kannst Du es 30 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Dann kannst Du als Käufer diesen Service auch in Anspruch nehmen. QUOTE]

Das seh ich völlig anders!
Das ist kein Service um zig Instrumente anzutesten, sondern damit Du die Möglichkeit hast, einen Artikel zurückzuschicken, der, aus welchen Gründen auch immer, nicht dem entspricht, was Du erwartet hast.

Aber das mit Absicht auszunutzen find ich ober-assi !!

Brauchst Du 30 Tage um festzustellen, daß es der falsche Artikel ist?
 
Hi,

wenn man da kauft und das vorher klärt, finde ich das in Ordnung. Aber es einfach so zu machen, finde ich nicht gut.

Ich denk da immer an mich, wie ich das finden würde. Aber Micha hat schon recht. Viele sind es sicher nicht!
 
Zunächst vorab: ich finde diese Versenderei auch nicht gut, weil die kleinen Händler vor Ort damit kaputt gehen (wenn es die überhaupt noch gibt). Grundsätzlich finde ich das Ausprobieren aber nicht "assi". Wie hilmi schon gesagt hat, geht es doch nur ums Geschäft und darum, Kunden zu gewinnen. Wenn die Händler sich auf so etwas einlassen, müssen Sie einen gewissen "Missbrauch" auch kalkulieren. Wenn man 'mal andere Branchen sieht, z.B. QUELLE, OTTO, NECKERMANN etc., ist es da normal, sich Klamotten zum Anprobieren schicken zu lassen, im Bewusstsein, dass da einige Teile wieder zurückgehen.

Andererseits hat m.E. auch bei den (mir bekannten) großen Musikhäusern der Service im Laden nachgelassen. Die Auswahl ist meist nicht überragend und auch die Beratung eher mäßig (siehe hierzu die Kolumne "Das Letzte" in einer der letzten KEYBOARDS-Ausgaben). Insofern hat der Versandhandel ja auch etwas gutes für uns, die wir vielleicht auch nicht direkt in einer Stadt mit Musikgeschäft wohnen.

Andereseits denke ich, dass der Missbrauch wegen bereits genannter Argumente (Versandkosten, Verpackung etc.) da nicht so sehr groß sein wird.

Gruß
Bobbes
 
Ach, da könnte ich jetzt noch eine ganze Menge dazu schreiben.
Stimme da hilmi01 in allen Punkten zu.
Ich bin auch der Ansicht, dass "bestellen, testen und zurückschicken" vollkommen legitim ist!

Der Händler bietet diesen 30-Tage-Rückgabe-Service ausdrücklich an und zwar nicht "zur Sicherheit für den Kunden" (wie toeti meint) sondern ganz klar, um Kunden dazu zu bewegen, bei diesem Händler etwas zu bestellen (und möglichst zu behalten). Dass dabei gewisse "Reibungsverluste" entstehen, weil ein Kunde ein Teil bestellt hat, das nacher doch nicht den Vorstellungen entspricht, istt klar. Das weiß der Händler, das hat er einkalkuliert.

Warum soll er denn ein Teil, das schon mal verschickt war und (wie es eigentlich üblich sein sollte) unversehrt wieder zurückgekommen ist, billiger verkaufen? Es ist noch genauso neu.
Ich gehe ja auch nicht in den Laden, lass' mir ein neues Keyboard aufbauen, teste eine Stunde und sage dann "ok, nehm ich. Aber das da ist jetzt schon eine Stunde getestet und hat Fingerspuren. Ich will ein Originalverpacktes oder nen Preisnachlass!"

Und überhaupt: (Siehe Swagger-Jacky)
Wo ist der Unterschied zu dem Händler "um die Ecke", bei dem man das Keyboard übers Wochenende daheim testen darf? Das Teil ist genauso eine "Retoure". Also ist das auch nichts anderes! Ob es jetzt ein paar Tage, 2 Wochen oder 30 Tage unterwegs war, ist Wurscht - es ist schon mal in Musikerhände geraten...

Tatsache ist, dass sich der Markt ganz gewaltig verändert hat. Es herrscht hauptsächlich der Online-Handel. Alles andere ist für den Händler gar nicht mehr interessant!!! Das muss man auch mal sehen! Der Kunde, der in den Laden kommt, will einen Verkäufer sprechen, will beraten werden, will, dass einem das Keyboard vorgeführt wird, will, dass es eine ansprechende Ladeneinrichtung gibt und, und, und... das kostet alles Geld. Da fällt beim Online-Handel vieles weg und macht den Online-Handel billiger. Sind deshalb die Preise günstiger? NEIN! Wenn man online bestellt, zahlt man genausoviel, wie wenn man im selben Laden reingeht und die persönliche Beratung in Anspruch nimmt. Heutzutage (Internet-sei-dank) gibt es so gut wie keine Preisunterschiede mehr. Nix mehr mit Handeln usw.!:(

Der Händler ist daran interessiert, dass online gekauft wird!!
Ich habe es selbst (mehrfach) erlebt:
Ein relativ großer Shop, bei dem ich seit fast 20 Jahren Kunde bin und schon viele Tausender gelassen habe. Auf meine Frage, ob ich einen Fantom XR zum Testen übers Wochenende haben könnte, wurde mir gesagt "ach nö, das machen wir nicht mehr... wir sind jetzt zu groß... da könnte ja jeder kommen... dann muss ich ja noch ein Gerät auspacken, wenn ein anderer Käufer kommt..."
Ergebnis: Ich habe den Fantom XR und Motif-Rack online woanders(!) bestellt. Als beide da waren, habe ich sie in aller Ruhe ein Wochenende lang in meinem Studio auf meiner Anlage verglichen und getestet, am Montag beim Online-Shop angerufen und mit dem Freeway-Aufkleber einen Expander wieder zurück geschickt. Ein paar Tage später war das Geld wieder da und der Online-Händler hat nichts verloren, sondern einen Käufer gewonnen! Der zurückgeschickte Expander tauchte nicht als Retoure in seinem Angebot auf!

Retouren, die billiger verkauft werden "müssen" sind doch eher die Ausnahme. Sonst müssten ja viel, viel mehr solcher Angebote bei Thomann usw. auftauchen. Die allermeisten Sachen werden wieder unversehrt zurückgeschickt und sind ganz normal als "neu" zu verkaufen. Und wenn ein Besteller nicht ordentlich mit dem Ding umgeht, muss er Schadenersatz leisten. Ist ganz normal. Und dann wird der Händler das Teil entsprechend billiger als Retoure verkaufen und den Verlust als Schadensersatz beim Schädiger geltend machen.

Aber sacht mal:
Jetzt diskutieren wir hier eine Sache, zu der eigentlich die Forums-Besitzer einen konstruktiven und aufklärenden Beitrag leisten könnten!
Wie wär's denn mal, wenn sich einer der "Hoffmänner" dazu äußern würde?
Ehrlich, sachlich, emotionslos.
Wie sieht das der Musik-Service?
 
Ich hab Johannes mal auf den Thread hingewiesen.

Ich sage nicht, dass manche Läden nicht damit werben um Kunden zu gewinnen, um Himmels willen.

Wie man gelesen hat, bin ich ja auch nicht im allgemeinen gegen so etwas.

Gruß
 
Man muß auch in Betracht ziehen, daß es für den Händler von Vorteil sein kann.
30 Tage sind eine Menge Zeit um ein Produkt überzeugend zu finden oder sogar eine neue Produktgruppe für sich zu entdecken...
 

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