@Myxin
Kleiner Exkurs zum Widerrufsrecht:
Ich denke Du hast hier eine falsche, wenngleich verständliche Sicht der Dinge:
Beim Onlinekauf siehst Du das Objekt nicht, kannst es nicht anfassen, darum herumgehen (ausser im Bild) oder es anprobieren (z.B. Kleidung, Schuhe). Nur deshalb gibt es das Widerrufrecht und nicht weil man dem Kunden damit einen gottgeschenktes Recht verwirklichen wollte. Man hat das für fair gehalten. Als Kunde darfst Du dann aber auch die bestellte Sache nicht benutzen wie wenn Du Eigentümer wärst, sondern auch nur nutzen wie es Dir im Laden möglich gewesen wäre, also z.B. sachte ausprobieren. Sprich: Eine Waschmaschine ein paar Mal waschen zu lassen ist nicht drin weil dir das im Laden auch nicht möglich gewesen wäre. Eine Gitarre eine kurze Zeitlang anspielen etc. geht dagegen. Was auch nicht geht, ist z.B. eine Abzugshaube einzubauen und wegen Nichtgefallen wieder zurückgeben zu wollen. Das Ding ist durch die in aller Regel vorhandenen Spuren unverkäuflich geworden. ( Das Ding hatte schon mal jemand eingebaut ! WTF! Ich hatte NEUWARE bestellt!!)
Es ist daher vollkommen fair, dass der Kunde im Laden vor Ort eben kein Widerrufsrecht hat, schließlich konnte er das Objekt der Begierde ansehen, anfassen, Schubladen rein und rausziehen etc (jedenfalls am Aussteller ...), also im Rahmen der im Laden gegebenen Möglichkeiten testen.
Sicherlich kann der Händler ein Rückgaberecht anbieten. Das machen auch einige Händler, z.B. Bekleidungsläden. Unter Strich dürfte sich das lohnen, aber auch nur deswegen, weil der Kunde in aller Regel eine Ware mit nach Hause nimmt die bereits passt, wo du die Gefahr der Rückgabe bereits minimiert hast. Bei Gitarren z.B. ... nur ein kleiner Dong den der Kunde verursacht hat, je nach Preisklasse ist die Ware 50-2000 Euro weniger wert. Versuch als Händler das mal vor Gericht durchzusetzen. Du musst nachweisen dass die Gitarre unbeschädigt war und hinterher eine Macke durch den Kunden hatte, also Ausgangs- und Eingangskontrolle (dokumentiert ...) und hast unter Umständen noch einen Riesenaufwand mit Anwalt, Gutachter und Gericht. Stell Dir vor, der Kunde kommt irgendwann mit der Gitarre in deinen Laden, dein HiWi schaut nicht genau hin und übersieht den Kratzer oder den Dong ( ist schon dunkel ...) Macht Dich sofort um erhebliche Beträge ärmer und frißt deine Marge für dieses und fünf andere gleichartige Produkte vollkommen auf, vom zusätzlichen Aufwand nicht zu reden. Wer kann sowas ausschließen? Deswegen gibt es sowas wie Mietmodelle im musikalischen Bereich.
Als Händler muss man da schon genau abwägen. Online-Händler (aka Kistenschieber) haben strukturell andere Bedingungen, können den Mehraufwand oder die Rückläufer über mehr Masse auffangen, zumal, jedenfalls bei den größeren, auch bessere Einkaufskonditionen gegeben sind.
Nochmal on Topic: Ein bisschen Handeln ist immer drin. Was ich aber nicht ganz verstehe, oben hat das jemand erwähnt: Man geht wegen ein paar Saiten zum Händler, quatscht mit dem, bekommt einen Kaffee etc. und kauft die wirklich teuren Sachen aber online, weils dort günstiger ist. Hat sich jemand gefragt ob der Händler mit genau diesem Kunden für jedesmal 15 Eur Umsatz einen Kaffee spendieren wollte und 20 Minuten plaudern? Sicher, er steht eh im Laden, vielleicht hofft er aber auch nur, dass der Kunde irgendwann einmal was richtiges kauft und nicht nur Zubehör für wenige Euro.