So, mal kurz nebenher eine Info von mir - ich arbeite in einer Spedition und beschäftige mich regelmäßig mit diversen Zollthemen.
Eine "Strafanzeige" bekommt man so schnell nicht, auch nicht wenn
Fender auf einer Gitarre aufgeklebt wäre, wo es nicht hingehört. Da käme hochstens eine Unterlassungserklärung von Leo (kostet aber auch ein Haufen Geld) und die Klampfe wird vernichtet.
Zum CE-Zeichen weiß ich nix, kann aber berichten, daß meine Axt, die ich kürzlich aus den USA importiert habe, auch keins hatte und keine Probleme verursacht hat.
Zum Ablauf der Zollabwicklung:
- ist die Rechnung am Paket angebracht, übernimmt i.d.R. der Paketdienst die Zollabfertigung. Die Zölle und Steuern zahlt man dann dem Zusteller
- Ist die Rechnung nicht angebracht, erhältst Du eine Benachrichtigung, an welchem Zollamt die Sendung für Dich hinterlegt wird. Mit dieser Benachrichtigung, der Rechnung und einem Zahlungsnachweis gehst Du zum Zoll, zahlst dort die Abgaben (bar oder mit Karte) und kannst das Paket mitnehmen. Man muss dazu nicht nach Frankfurt oder Leipzig fahren. Binnenzollämter gibt's in jeder größeren Stadt
Bis 1000 EUR Warenwert darf man die Zollabfertigung selbst machen. Über diesem Betrag komme dann ich in's Spiel ;-)
"Rücksendung" hört sich für mich tatsächlich nach Artenschutz an. (Hier
eine Liste mit geschützen bzw. verbotenen Holzarten:
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Barrierefrei-holzliste-5.pdf). Allerdings kann das Einfuhrverbot durch Vorlage einer CITES-Bescheinigung aufgehoben werden. Könnte theoretisch auch der Knochensattel sein - aber ob der Sattel aus Elfenbein vom Afrikanischen Elefanten ist...?